Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 29 (16.7.1844)
- Date
- 1844-07-16
- Page
- Spalte 457-458 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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457 Kritiken. Kurze Anzeigen. 458 (1671 -—1732) eine längst erlassene Landesordnung erneuert und verbessert. In Titel 35 wurde verfügt, daß Niemand ohne Erlaubniß des Regenten Geld aufnehmen dürfe, und hinzugefügt: „wir setzen und gebieten auch mit allem Ernst und wollen, daß fürohin Unserer Unterthanen Keiner von keinem Juden weder inner noch außer Landes nichts entlehnen, kauff- oder verkauffe, weder auff Borg, noch paar Gelt, und in Summa, mit keinem Juden nichts zu thun habe,- bey Lerlierung seiner Haab und Güther^ davor wisse sich ein Jeder zu verhalten." Der Titel 83 handelt: „von denen Juden," und lautet: „Wir wollen auch gehabt haben, daß Niemand Gelt von den Juden, sie seven innen oder außerhalb Unserer Grafschaftentlehnen soll, dann welcher es Übertritt, wollen Wir. an Leib und Guth straffen. Der auch Bürg für den andern gegen einen Juden wird, verfällt Straff zehen Pfund Heller." ) Der Fürst hatte sich Vorbehalten, die Landes-Ordnung jederzeit „mindern, mehren und ändern" zu können.- In Folge dessen erchnlte er schon im Jahre 1701 sechs Familien, auf ihre dringenden Bitten, einen Schutzbrief auf die Dauer von zehen Jahren. Sie durften aber nur einzeln' in den umliegenden Dörfern wohnen. Als sie einen Todten zu begraben hatten, und sie um Einräumung eines Grundstückes zum Begräbnißplatze baten, wurde ihnen ein Rasen auf einem i Stunde von hier entfernten Hügel neben dem Galgen, der dort errichtet war, zu diesem Zwecke angewiesen.*) Denüthig beugten sie sich unter das Joch der Schande, weiche urch den Hohn der Bürger noch vermehrt wurde. Sonst leß man sie in Frieden wohnen. Der Fürst F r iedrich Ludwig (1732— 1750) ließ zsar keinen Schutzbrief für sie ausfertigen, aber er duldete sü Da vernahmen die Israeliten, welche noch von Volk zu Vlk und von Land zu Land gezogen, daß ihre Glaubensgeoffen einen Ruheplatz gesunden hatten. In Würtemberg wa im Jahre 1735 ein Abdruck von der (1567) unter der Recerung des Herzogs Christophs) herausgegebenen und untc dem Herzog Joh ann Friedrich (gest. 1628) neuaufalegten Landes-Ordnung veranstaltet worden, wonach in Eenäßheit des Art. 27, die Juden belangend, „ein jeder, der Äs herzogliche Gebiet betrat, sich zu dem nächstgelegenen -mtmann zu verfügen und ihn um Geleit ansuchen muß, er ihm alsdann einen Geleitsmann zu ordnen, der ihn oder ie den fürgenommcnen Weg stracks durch Unser Gebiet sicherich führen und gleiten soll, wie sich gebührt." Diese Ver- 4) In dem im Jahre 1837 von mir herausgegebenen Samsta sblat'te machte ich in den Parallelen aus der Geschichte der Israeliten aufmerksam, wie schmachvoll hier die Christen den Nachkommen Abraham's, und wie ehrenvoll die Heiden den Stammvater ein Erbbegräbnis angewiesen harten (Mos. 1, 23, 6). 5) Ludwig Gilhaustn stellte (in. arbor. jud. civil.) diesen Herzog wegen seines Judenhasses allen deutschen Fürsten als Muster zur Nachahmung auf. ordnuna, welche sehr viele unehrenvolle und gehässige Ausdrücke enchält, kann zwar nicht lange in Wirksamkeit gewesen sein, da der von dem Herzog Karl Alexander zum geheimen Finanzrath und Kabinetsminister erhobene Süß Oppenheim viele Glaubensgenossen in das Land gezogen hatte z aber nach dessen Hinrichtung (1737) wurde sie wieder desto strenger vollzogen. Daher ließen sich viele in den erwähnten Orten nieder, die zum Theil im Jahre 1806 mit dem Schwarzwaldkreise des zum Königreich erhobenen Staates Würtemberg verbunden wurden (Fortsetzung folgt.) Literarische Nachrichten und Miseellen. Glanzpunkte der russischen Censur aus der neuesten Zeit. In keinem Lande bringt die Censur solche originelle Produktionen hervor, als in Rußland, und wenn ein Literaturhistoriker einst nur russische Druckwerke zu benutzen verurtheilt wäre, so müßte er an deren Enträtselung noch mehr als an der der Hieroglyphen verzweifeln. Daß das Wort V'q oder PPU verpönt und dafür gesetzt wird, daß ferner das Wort jp (weil die Juden auch darunter in ihren Gesprächen Rußland verstehen) nicht gut ungeschrieben steht und auch dafür zu setzen verurtheilt ist, wird gewiß Niemand beim ersten Blicke befremden. Was wird er aber sagen, wenn er in einer Lillim - Ausgabe sinder 13'tX) oder nblUD bNyDÜ/'3 ’njDta fintet 1; was wird er sagen, wenn er im Siddur ein so schönes Gebet findet ttfnp oy nnNtÄnow wnp ✓Nyoti” "oty •tynp!!! Was würde er dazu sagen, wenn er in einer Mischna - Ausgabe anstatt Ntt&ß rWH TltfEltO findet NDDD nNDItOÜi! So originell war noch keine Censur. Nur wäre noch zu wünschen, daß der Groß-Sultan auf ähnlichem Wege sich civilisire und dann für immer pi corrigirez wir würden dann in der Barajta zu jopß iHPN haben pi rn "ION, und ähnliche Späße, so daß es uns an Stoff zu einem Lustspiele nicht fehlen könnte. Kurze Anzeige«. 39) Fliegende Blätter über das Verhältmß der Judenfrage zu Norddeutschland, Norwegen und dem deutschen Protestantismus. Hamburg, 1844. 8. Wilh. Ludw. Anthes. Würde uns nicht der ungenannte Verfasser auf Privatwege genannt worden fein, so hätten wir schon an der genauen Kenntniß der Tagespreffe, an der klaren und faßlichen Darstellung, an dem heißen Kämpfen für die Gleichstellung der