Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 27 (2.7.1844)
- Date
- 1844-07-02
- Page
- Spalte 423-424 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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423 heit des innerlichen EnLwickelungsgesetzes ist. Die letzte Freiheit besitzt das Mühlrad, .das nicht gehindert wird, eben so gut, wie der Embryo, der sich unter den ihm günstigen Einflüssen entwickelt, die Pflanze, das Thier und auch der Mensch , als solche; die andere Freiheit, die Freiheit, die wie alles Wirkliche, keinen Gegensatz hat (denn auch der gebunde n e Mensch verliert diese sogenannte „abstrakte" Freiheit niemals) ist ein Siegel Gottes auf den Menschengeist gedrückt, die Signatur der Ebenbildlichkeit Gottes. Beide Arten Freiheit stehen nicht zu einander, wie Abstraktes zu Konkretem; sondern die Eine ist so von der andern verschieden, daß nur das Homonyme die Denkverwirrung erklärt, vermöge welcher man die menschliche Freiheit, der Nothwendigkeit entgegengesetzt hat, da, wie gesagt, die Freiheit, d. i. das Vermögen sich zu bestimmen, ebensowenig einen Gegensatz hat, wie andere Vermögen der Seele, wie das Gedächtniß, die Phantasie rc. Diese alle können da sein, oder nicht da sein, gleich jedem andern Wesen; aber einen Gegensatz können wir nicht an ihre Stelle setzen, wie etwa gegen das Positive, ein Negatives;, gegen das Nothwendige das Unmögliche, gegen das Oben das Unten; sondern hier gilt nur ein I a, oder ein Nein. — Wir erinnern, noch vor Kurzem auf eine ähnliche philosophische Freiheitstehre einer Nothwendigkeitslehre, gestoßen zu sein. Sie schreibt sich her von Herr Dr. Iac. Fr. Reiff. Erste Stufe: das Eine, gleich Gort in uns, die ruhigen Elemente unsers Wesens, die Nothwendigkeit. — Zweite Stufe: die Selbstlosigkeit wird zum Streben, rein Es selbst zu sein zum reinen Bösen, Guten. — Dritte Stufe: die der Freiheit, das Sollen. Einheit der Freiheit und Nothwendigkeit des Bestimmtsein's und Sichselbstbestimmens. Wer der Sache Geschmack abgewonnen, der lese sein Buch! (Fortsetzung folgt.) Zur Befchneidmrgsfrage. Eine Berichtigung und Abwehr für den Reform-Verein. In dem diesjährigen Juniheft der „Zeitschrift für die religiösen Interessen des Iudenthums" befind et sich S. 106 u. fg. ein Aufsatz unter dem Titel: Die Epoche des Makkabäerkampfes und die heutige Zeit. Eine Parallele. Von*. In demselben bezeichnet der Verf. unter Anderem die Beschneidung als ein Hauptfundament des religiösen Iudenthums und sucht diese Ansicht durch folgende Gründe zu unterstützen: 1) durch das hohe Alter der Beschneidung. 2) Durch' den ihr in der Bibel beigetegten Ausdruck „heiliger Bund". 3) Durch die von ihr abhängig gemachte Lheilnahme am Opferdienst im Tempel. 4) Durch die Beibehaltung derselben zu allen Zeiten, namentlich selbst während des babylonischen Exils, und 5) durch die Pietät, mit welchen sie noch heute überall bei Juden beobachtet werde. Hiernach betrach- 424 tet er die Beschneidung als ein göttliches Zeichen, als ein Glaubensbekenntniß der Juden und als einen Eintritt in ihre Religion, und hält den Versuch, dieselbe abzuschaffen für gleichbedeutend mit dem, das ganze Iudenthum umzustürzen. Deshalb vergleicht er auch die „bösen Leute" in Israel, die zur Zeit der Makkabäer die Beschneidung abschaffen wollten, mit den Freunden des Reform-Vereins in der heutigen Zeit, und dehnt diese Parallele auch auf die Motive beider Parteien aus,, indem beide die Abschaffung der Beschneidung und hiermit den Umsturz des Iudenthums blos um äußerer Vortheile willen herbeizuführen strebten, welche zur Makkabäerzeit darin bestanden, daß man sich Verfolgungen und Bedrückungen der Feinde entziehen wollte, heute aber eben dasselbe durch Erlangung der Emancipation erreichen wollte. — In dieser Darstellung findet Referent Folgendes zu berichtigen- Der erste, vom Verf. für die besondere Heiligkeit der Beschneidung geltend gemachte Grund ihres hohen Alters, den auch Luzzatto*) und Zunz-) anführen, verdient in sofern keine Berücksichtigung, weil alsdann die noch^viel älteren Noachidischen Gebote und das Sabbatgebot, das gleich nach Erschaffung der Welt nach der Bibel eingesetzt wird, einen viel gegründetern Anspruch darauf hätten. Eben so könnte das Verbot über die Spamiader, welches vom dritten Patriarchen, wie das Gebot der Beschneidung vom ersten herftammt, zu einer gleich wichtigen religiösen Verbindlichkeit berechtigt sein. Allein im ganzen Mosaismus bedingt das höhere und niedrigere Alter der Gebote durchaus keinen Unterschied in ihrer-Heiligkeit. — Den vom Vers, als zweiten Grund hervorgehobenen Ausdruck „heiligen Bund" theilt die Beschneidung in der Bibel mit vielen andern mosaischen Geboten, so namentlich mit dem Sabbatgebot, von dem es (1 B. M. 2, 3) gleich ursprünglich heißt: Und Gott heiligte den Sabbat. Somit kann aus einer solchen Bezeichnung kein Kriterium für die besondere Heiligkeit der Beschneidung hergeleitet werden. — Die dritte Behauptung des Vers., daß nur die Beschneidung zur Lheilnahme am Opferdienst im Tempel berechtigte, beruht auf einer ungenauen Auffassung der einen und dem ungehörigen Citat einer andern biblischen Stelle, auf die sich der Verf. zu diesem Zwecke beruft. Die eine Stelle aus Ezechiel (44, 7. 9.) zeigt, daß es zu des Propheten Zeiten allgemeiner Gebrauch in Israel war, Opfergaben von fremden und undefchnittenen Leuten im Tempel anzunehmen, und beweist gerade das Gegentheil von dem, was der Verf. behauptet. Die zweite Stelle aber aus Jesaja (52, 1) lautet: Schmücke dich, du herrliche Stadt Jerusalem, denn es wird hinfort kein Unbeschnittener, kein Un- 1) LB. des Orients Nr. 51 vom 19. Dec. 1843. S, 813. „Die Beschneidung ist seit 36 Jahrhunderten ein Unterscheidungsmittel der Abrahanuten". 2) Gutachten über die Beschneidung. Von Dr. L. Zunz in Berlin. Franks, a. M. 1844, S. 9. „Seine Heiligkeit ist so alt wie Israels Stamm, vier Jahrtausende." Kritiken. Zur Beschneidungsfrage. Bon Dr. Bergson.