Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1844)
- Date
- 1844-06-11
- Page
- Seite 186 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Wir glauben aber kaum, daß diese Weisung zu etwas nutzen wird,, da gerade die Stadtbehördcn es sind, die durch ihre Untharigkeit den Tumult begünstigten. Das Volk in Geseke tragt weniger die Schuld; es war von jeher fanatisch, hat bekanntlich wegen der vielen Hexenprocesse Hexengeseke geheißen und die Priesterschaft hat nie was gethan, um das Volk vernünftiger zu machen. Aber die Stadtbehörde tragt die Schuld; gerade bei solchen Anlassen ist die Energie der Behörde nothwendig. Hmnöuvg, Ende Mai. Ich erlaube mir dem „Orient" ein so eben gedrucktes „Offenes Sendschreiben an die Herren Naturforscher und Aerzte Skandinaviens und Deutschlands, welche sich zum Judenthume bekennen" mitzutheilen, welches von den edelsten Gefühlen für die bürgerliche und geistige Freiheit der Juden eingegebcn, die größte Beachtung verdient. Die Stellung der Bekenner des Judenthums in der Wissenschaft und in der Kunst ist seit einem halben Jahrhundert eine so bedeutsame und erfreuliche geworden, daß ein ausschließliches Sendschreiben an die Priester der Wissenschaft und Kunst jüdischen Glaubens nicht arogent und anmaßend klingt, und wenn es erst, wie in dem Vorliegenden in so edeler Haltung und in so reiner Absicht geschieht, so wird gewiß Niemand, selbst bei abweichender Meinung, dem Abfaßer gram sein können. Das Sendschreiben lautet: „Hochzuverehrende Herren! Ein hohes und heiliges Interesse ist es, welches einen sich nicht zu ihren Fachgenossen zählenden jüdischen Laien dazu antreibt, Ihrer gewissenhaften Erwägung, Ihrem gereisten Urtheile und ihrer reichen Erfahrung eine überaus wichtige, dringende und ernste Angelegenheit zu empfehlen. Es handelt sich um die Entscheidung und thatsächliche Beantwortung einer Frage, die mit den höchsten Interessen der Gegenwart, sowohl den politischen als den religiösen, in der innigsten und genauesten Beziehung steht. Indessen darf der hier in Rede stehende Gegenstand als Ihnen in der Hauptsache bereits so bekannt vorausgesetzt werden, daß es nur weniger Worte bedürfen wird, um den eigentlichen Zweck des Verfassers dieser Zeilen darzulegen und zu moriviren. Der zweite Paragraph des norwegischen Grundgesetzes vom Jahre 1814 bestimmt, daß, nach wie vor, kein Jude sich im Königreiche Norwegen niederlassen, ja auch nur dorthin kommen dürfe. Nur ausnahmsweise sind Geleitsbriese, und zwar bisher nur zu merkaruilisclM Zwecken, und auch hierbei in seltenen Fällen und in desonderer Veranlassung ertheilt worden. Erst auf dem Srorchinge (Reichstage) des Jahres 1842 wurde von dem Herrn Professer und Archivar Henrik W e r g land zu Chcistiama und dem Sorenschreibec (Landrichter) Sorensen, als Mitgliedern (Storthingsmannern) und mehrmaligen Präsidenten jener gesetzgebenden Versammlung, eine Motion des Inhalts eingereicht, daß der die Juden betreffende Passus in § 2 des Grundgesetzes weg: fallen, resp. dahin abgcandert werden sollte, daß dieselben auch in Norwegen zugelassen würden. Dieser Vorschlag erhielt nun zwar nach langen Berathungen (vgl. Orient von Dr. Fürst in Leipzig, Hauptblatt April und Mai 1844)- eine ziemlich bedeutende Majorität; da jedoch nach der Vorschrift des Grundgesetzes kein Paragraph dessel: den eine Abänderung erleiden darf, wenn dieselbe nicht die Stimmen von zwei Drictheilen der Anwesenden für sich hat, so konnte die Proposi'tion nicht zum Gesetze erhoben werden. Indessen wurde sofort die Erneuerung der Motion für die Session von 1845 angekündigt. Um jedoch sofort jede mögliche Vergünstigung eintreten zu llassen, wurde, auf vorhergegangene Anregung im Storthing, von den Herrn Professoren Hansteen und Holst in Christiania ein Schreiben an die königl. schwedische und norwegische Regierung zu Stockholm gerichlet, in welchem dieselben den König darum angingen, den zweiten Paragraph des Grundgesetzes schon für die nächste (am 12. Juli 1844 beginnende und bis zum 18. dess. Mts. dauernde) Versammlung skandinavischer Naturforscher und Aerzte in Ehristiania außer Kraft zu sitzen. In der That ertheilte der nun verstorbene König von Schweden und Norwegen, Karl XIV. Johann, unterm 12. Nov. 1843 einen Geleitsbrief für diejenigen Bekenner der jüd. Religion, die vermöge ihres Standes, ihres Berufes und ihrer sonstigen Qualification zum Besuche jenes Eongresses befugt und berechtigt sind. Diese Zusammenkunft ist nun nahe gerückt, und das Präsidium derselben hat nicht unterlassen, in seine Einladung einen Satz aufzunehmen, der den königlichen Beschluß auf eine durchaus zuvorkommende Weise sowohl den schwedischen und den dänischen, als auch den Naturforschern und Aerzten anderer Nationen, insbesondere der deutschen, mittheilt, und so jedenfalls eine indirekte Aufforderung an die, die Naturwissenschaften und die Medizin in den Nachbarreichen, sei es praktisch, sei es theoretisch, ausübenden Juden ergehen laßt. Schon vorher halte Herr Wergeland speciell und in einem öffentlich bekannt gewordenen Schreiben an Herrn Pr* Steinheim in Altona, dessen Eifer für die Sache der Emancipation der Juden, in Deutschland nicht minder wie dessen Leistungen im Gebiete der Naturwissenschaften, der Medizin, der Theologie, der Philosophie, der Kritik und der Poesie allgemein geschätzt und anerkannt werden, den sehnlichsten Wunsch ausgedrückt, daß jüdische Natur-