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Der Orient · 1844-06-04 · 23 (4.6.1844) · p. Spalte 357-358

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
23 (4.6.1844)
Date
1844-06-04
Page
Spalte 357-358 (sequence 3)
Language
German
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357 Studien. Briefe über das Judenthum von Dr. I. Ztub. 358 das seiner Zeit den Zweck erfüllte, nun aber der fortgeschrittenen Geistesbildung nicht mehr entspreche, weßhalb der menschliche Geist aus diesem Werke herausnehme, oder in dasselbe hineinsetzcn könnte, was ihm gefällig ist. Gegen diese Eigenmacht des Menschen hat das Gesetz selbst das Verbot ausgestellt, „thuet zu dem Worte, das ich Euch heute gebiete, nichts hinzu, und nehmet nichts davon" (Deut. 4, 2. 13, 1). Auch kann gar nicht zugegeben werden, daß die Gotteslehre eine unvollkommene wäre, denn Dß'Dn min*, das Vollkommene aber ist keiner Vervollkommnung fähig, bedarf sie nicht, und stehet daher in jedem Schritte, sie an ihm zu versuchen, ein feindliches Unternehmen. Im Geiste der mosaischen Religionslehre muß deshalb der Thesis der Reformfreunde, die Antithests entgegengesetzt werden: die mosaische Glaubenslehre ist an sich vollkommen und bedarf kei n er we i tern Fortbildung. Dieses Dogma wurde von allen unfern Synagogenlehrern als Grundlehre des Judenthums angenommen, und seine Wahrhaftigkeit gründet sich auf den Glauben an die Göttlichkeit des Mosaismus» Wer diesem Dogma widerspricht, die Unmittelbarkeit der Offenbarung läugnet, oder deren Inhalt als ein Werk menschlicher Spekulation betrachtet, sollte sich bescheiden, als Reformator.des Judenthums auftreten zu wollen. Denn Reformiren heißt doch wahrlich nicht zerstören, das Wesen der Sache vernichten, sondern wiedcrherstellen und dem Gegenstände die rechte Form geben. Jede'Reform des Judenthums hat sonach nur dann Anwartschaft auf Geltung, wenn ihr Entstehungsgrund wie ihr Anhaltspunkt Ln der göttlichen Lehre selbst seine Wurzel hat. Nur die Reform ist eine wahre, welche von dem Glauben erzeugt wird; der Unglaube aber kann seiner Natur nach keine Reform schaffen. Wäre nach diesem Grundsätze nicht alle und jede Reform des Judenthums undenkbar? Müßte nicht durch dieses Dogma jeder Fortschritt gehemmt, die Stabilität befestigt werden? Nimmermehr! Vielmehr wurde schon bemerkt, daß die religiöse Bildung in dem menschlichen Geiste selbst unaufhaltsam fortschreiten könne und müsse, und daß das Wort Gottes diesen Fortschritt wolle und bewirke. Nicht allein durch die immer bessere Auffassung der göttlichen Lehre wird diese weitere Bildung erzielt, sondern es liegen auch in der Lehre selbst die Anhaltspunkte, durch welche es möglich gemacht ist, das auszuscheiden, was dem Ganzen, wie es früher es unterstützte, später Eintrag thut. Allerdings enthält der Mosaismus Satzungen, welche nicht für alle Zeiten sanktionirt sind. Für dieses Scheidungsprineip zwischen ewigen Gesetzen und zeitlichen Anordnungen enthält der Talmud selbst schon ein Kriterium in den bekannten Worten (Mischna Kiddusch. 1, 9) pto n^n runu mw* pfo nPn tt'.-iL' >-,M , welchen Ausspruch der gelehrte Holdheim in seiner Schrift über die Autonomie der Rabbinen scharfsinnig erörterte, wobei ich noch auf die Andeutung des Maimuni in dem Kommentare zur Mischna besonders aufmerksam mache. Es darf bei dieser Ausscheidung auch jene Klaffe von Gesetzen nicht übersehen werden, deren Zweck offenbar kein anderer ist, als die Negation des seine gefährliche Ansteckung verlornen Polytheismus, so wie in der Bibel und in dem Talmud sich noch viele Winke finden, welche für diesen Ausscheidungsprozeß von großer Wichtigkeit sind. Uebrigens ist es hier gar nicht an seinem Platze, diese Untersuchung, welche ihren gelehrten Bearbeiter noch erwartet, weiter auszuführen. Es genügt die gegebene Andeutung, um einerseits die Anklage zu widerlegen, als trage unsere Glaubenslehre kein Princip der Fortbildung in sich, anderseits jeden Versuch abzuweisen, welcher ohne Rücksicht auf die Göttlichkeit der sinaitischen Gesetzgebung sich des Rechtes anmaaßt, nach Gutdünken die Lehren und Vorschriften der Offenbarung umzuformen und zu negiren. Kein Jota darf in unserer Glaubenslehre aufgehoben oder streitig'gemacht werden, wozu nicht Schrift oder Tradition die Anleitung, Licenz und Sanktion enthalten. Das Leben, wie sehr es bei einer Menge unserer Glaubensgenossen, mit der Religionslehre zerfallen ist, bildet wohl einen Gegenstand der Aufmerksamkeit für den Religionslehrer, giebt aber die Entscheidung nicht, daß es das Regulativ der Religion würde. Die Lehre selbst bleibt das Normativ, dem sich das Leben unterwerfen muß, und es wird diese Unterordnung sich gerne gefallen lassen, wenn es Israels Bestimmung in ihrer hohen Bedeutung erfaßt und zur Seele seiner Gesinnung gemacht hat. 2) Bei der Erörterung des zweiten Satzes kann ich mich kürzer fassen; da ich, wie sie wissen, meine Freunde, über diesen Punkt meine Ansichten in dem ersten Hefte „der Betrachtungen und Widerlegungen" und in der Zeitschrift „Zion" vom Monate ptyrnD a. m. 5502 im Allgemeinen bereits niedergelegt habe. Die dort gegebene Unterscheidung zwischen Tradition und mündlicher Auslegung festhaltend, wird Jedermann zugeben, daß. der Talmud selbst nie und nirgends dieselbe Autorität für sich in Anspruch nehme, wie für die heilige Schrift; das vielmehr überall seine Auslegungen und Anordnungen, wobei nicht ausdrücklich bemerkt wird, sie seien eine Ueberliefernng von Moses, nur als Selbstständige, von den Rabbinen ausgegangene Erklärungen und Satzungen gegben werden. Sollen wir darum den ganzen Inhalt talmudischer Interpretation über den Port werfen? Wäre es weise und rathsam, den Faden einer zweitausendjährigen geschichichtlichen Entwickelung des religiösen Lebens auf einmal abzuschneiden? Wohin kämen wir mit unserer Glaubenslehre, wenn wir den Talmud völlig ignorirten? Wir müßten dann entweder dem unbeweglichen tobten Buchstabenglauben der Karäer anheimfallcn, die übrigens selbst ihrem Principe nicht treu blieben, oder aber den Inhalt der heil. Schr. nach Willkür auslegen und zuschneiden. Den ersten Weg einzuschlagen und sestzuhalten, werden die Resormsreunde wenig Lust in sich tragen; die Wahl des letzten Weges aber mußten wir bereits im Namen der Offenbarung streitig machen. Würde jedem Individuum das Recht eingeräumt — und welcher Einzelne würde es sich nehmen lassen, wenn 23*

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