Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1844-05-21 · Heft 21 (21.5.1844) · p. Seite 164

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 21 (21.5.1844)
Date
1844-05-21
Page
Seite 164 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2360092-2360310-2360332--4477-3530330
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

164 (gedachtem Hrn. Rabbiner) steht. — Noch müsse hinzufügen,-Sie glauben doch, daß ich DW NT> (gottesfürchtig) bin, -und diü/’U iwn Din by in -ndjw *p>n y'j rfr-OT (wie konnte ich daher dem Bannverbote des Rabbi Gerson zuwiderhandeln) fremde Briefe mir eigen zu machen? iUnd de.nnoch haben Sie dies gethan!) Ich finde mich, recht nachgedacht, gahr nicht beleidigt dadurch, indem es mehr als Sinnlosheit (0 dare!) zu betrachten ist, mich von einen Betrüger, der durch daß dessen Briefe in meine Hände gekommen sind, zum Lügner gemacht ist, (?) so irre führen zu Lassen, mich in Verdacht zu wollen bringen. Es ist mir (hört! hört!) später noch ein Brief i:dd (von ihm) zugeschickt worden (den Hr. Lehren sofort abschriftlich nebst seinem Schreiben an den sel. Oberrabb. Sal. Hirschelt nach London sandte — dieser andere gestohlene Brief war vom 7. Kislew 5601 aus London datirt und an Hrn. Abr. Sal. Salomon in Jerusalem adressirt) .mit allerschändlichste Liegen (Lügen), wo kein Wort daran ist, um 'in d^vpprTjn (in der heil. Stadt Jerusalem) umnDDn (die Weisen und Rabbinen der Portugiesen) gegen mich auf zu hetzen u. dgl. mehr. Kurzvon die Sache, mb xb (nicht allein), daß keine Agenten dazu besolde, sondern auch sage ich Ihnen ynf \ra. (auf mein Gewissen), daß nicht die mindeste Veranlassung dazu gegeben, daß Jemand in Beyrut weder andre noch diesen R. A. S. seine Briefe sich zueignen soll, und daß ganz (beide Briefe) ohne cmpB nyv-p nt® (vorgängige Wissenschaft) mir zugeschickt sind, vi)? hl p (Vom Himmel crns wurde sein Verbcechen ge 0 ffenbart!!). W e n.n Sie die Kopie des zweiten Briefes lesen sollten, so würden Sie klahrer sehen, was das für ein mn byi (Subjekt) seyn muß^. So weit Hr. Hirschel Moses Lehren, Nast vom gelobten Lande und Präsident der Pekidim und Amarkalim der.vier heiligen Städte, residireno in Amsterdam rc. Es dürste wohl hierzu ein weiterer Kommentar schwerlich nöthig sein, und die refp. Charaktere der HH. A. Selig und H. Lehren werden nicht von Hrn. Jakob Ettlinger in Altona, sondern in letzter Instanz vor dem Tribunale des Publikums und dann auch noch vor dem allerhöchsten Stuhle des Gottes Israels gerichtet werden. S. H. Loewenftein. Deutschland. Aus Baierm, 7. Mai. Ich habe den Lesern des Orients versprochen, die Entschließung des Ministeriums in der Löwi'schen Sache wörtlich mitzutheilen, und thue es hiermit, indem ich mich jeder Bemerkung enthalte. Sie lautet: „Ministerium des Innern. Nachdem bei der zufolge t Ministerial-Entschließung vom 7. Okt. v. I. amtlich gepflogenen Vernehmung der Israeliten zu Fürth eine überwiegende Mehrzahl für die Beibehaltung des Rabbiners Dr. Loewi sich ausgesprochen hat und im Hinblick auf das Edikt vom 10. Juni 1813, über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche, kein gesetzlicher Grund obwaltet, denselben gegen den hierdurch erklärten Willen der israelitischen Kultusgemeinde von seinem Amte zu entfernen: so wird der von W. L. Hamburger und K. gestellte Antrag zur Entlassung des Rabbiners Dr. Loewi hiermit zurückgewiefen; dagegen bleibt es denselben freigestellt, sich vorerst in religiösen Handlungen an einen andern befähigten Rabbiner zu halten, ohne jedoch zur Zeit der Verpflichtungen enthoben zu sein, welche ihnen als Mitgliedern der israelitischen Gemeinde zu Fürth obliegen. Das Gesuch um die Bewilligung der Bildung einer eigenen Kultusgemeinde und um die Aufnahme eines eigenen Rabbiners ist vorerst von der k. Regierung K. d. I. nach allen Beziehungen zu instruiren, sofort auf dem dreifachen Standpunkte der gesetzlichen Zulässigkeit, der Ausführbarkeit und der Räthlichkeit der genauesten Prüfung zu unterstellen und hiernach mit ausführlichen! Gutachten wieder vorzulegen. Die Kosten der Abstimmungsverhandlungen vom?. bis 12. Nov. v. I. sind von der gestimmten israelnischen Kultusgemeinde zu Fürth zu tragen, die Kosten der Untersuchung vom I. 1841 fallen den Beschwerdeführern zur Last, beides jedoch vorbehaltlich der Liquidation und Festsetzung durch die k. Kreiscegierung. Die Akten, dann die Beilagen der Berichte vom 24. Jan. 42, 16. April, 7- Df tob. und 30. Nov. d. % folgen zurück. München, den 20. Decemb. 1843. Auf Allerh. Befehl v. Abel. Frankfurt a. SJi«, 12. Mai. Die Krisis in unserer Gemeinde, nämlich der Kampf der Ueberfrommen und Halsstarrigen mit den Verflachenden und Unfrommen, so weit er auf die Gestaltung der Gemeinde Einstuß übt, ist schnell zur Entscheidung gebracht worden. Die Ungeduld und der Eifer der Ueberfrommen haben den greisen Rabbiner S. Trier zur äußersten Spitze der Opposition gedrängt, bis endlich durch eine ruhige und konsequente Haltung des Vorstandes der ganze Einstuß von dieser Seite vernichtet wurde. Hr. 6. Trier reichte zuerst seine Demission unter Vorbehalt des Rechts der Einsprache ein, und da der Vorstand darauf nicht einging, so verlangte er sie erst dann ohne alle Nebenbedingungen, wo er sie auch sofort, nach Zusicherung einer bedeutenden Pension, erhielt. Die Pension beleidigte aber den Stolz der reichen Frommen, deren Reigenführer bekanntlich der Weltgeldkönig ist, und sie veranlaßten Hrn. Trier auf die Pension Verzicht zu leisten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.