Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1844)
- Date
- 1844-05-21
- Page
- Seite 162 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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162 gen Schreiben begleitet, an Hrn. E. eingesandt, mit dem Bemerken, daß ihm derselbe von Beyrnt offen zugeschickt worden!!! Indessen wird dabei ferner berichtet, daß Hr. L., der einen auf solche Weise acquirirten Brief, statt ihn sofort an seinen rechtmäßigen Eigenthümer, den Adressaten, abzusenden — Hrn. E. milzutheilen, damit dieser den Aufgeber, Hrn. A. Selig, „dieserhalb zur Rede stelle, was auch wirklich geschehen".... daß dieser, nämliche Hr. Hirschel Lehren, gleichwohl mit eiserner Stirne sich bei Hrn. E. „ausdrücklich gegen den Verdacht verwahrte, als habe ec — der ehrliche Mann — sich jenen Brief zu verschaffen gewußt". Also Herr Lehren erscheint 1) mit dem gestohlenen Gegenstände in der Hand vor Hrn. Ettlinger, er bekennt ihm 2), daß dieser Gegenstand ihm, nach begangenem Verbrechen, nämlich „offen", eingehändigt worden, und daß ec 3) wußte, daß es ein gestohlenes Objekt war — denn er hatte den Brief gelesen und gefunden, daß darin angebl. „Schmähungen und Entstellungen" enthalten waren, ec hatte also doch wohl auch bei der nämlichen Gelegenheit erfahren, daß der Brief an einen Andern, mithin frevelhaft entwendetes fremdes Eigenthum war; er bekennt ferner t hatsächlich 4), daß er das gestohlene Gut, obgleich ihm dessen Eigenthümer bekannt war, nicht an denselben zurückgegeben hat —- wie er denn in der That den fraglichen Brief noch heutigen Tages besitzt und solchen an mehre Personen vorgezeigt hat -- sodann begeht Hr. Lehren vor den Augen des Hrn. Ettlinger den fernem Frevel, daß er 5) von dem gestohlenen Eigenthum zu seine m eigenen Vorth eile Gebrauch macht, indem er widerrechtlicherweise eine Abschrift davon anfertigen laßt und solche Hrn. E. in der Absicht, dadurch dem milbestohlenen Adressanten A. Selig Unannehmlichkeiten zu verursachen, zusendet — und zum Schlüsse, nachdem Hr. Lehren seine Mitschuld an jenem schändlichen Frevel unwidersprechlich selbst dargethan, besitzt derselbe noch die unbegreifliche Dreistigkeit, 6) alle Mitschuld seinerseits abzuleugnen und sich sogar gegen jeden Verdacht „ausdrücklich" zu verwahren!! — Hat man je seit den Tagen des seligen St. Eartouche etwas Aehnliches gehört? Und das soll nun am Ende gar eine Berthei- Zung des Hrn. Lehren sein, wenn der altonacr Korresp. solche wichtige Bekenntnisse unaufgefordert zu den 'Akten bringt! Weiß der Korresp. nicht, daß in der Jurisprudenz der faktische Beweis noch über dem Bekenntnisse sieht, und daß vor allen Kriminalrichtern in Europa ein durch konstatirte oder eingeräumte Thalsachen überführter (coimclus) Jnquisit mit weit mehr Gewißheit seiner Veructheilung entgegenzusehen hat als ein blos geständiger (60iit685us), dessen Aussagen bekanntlich zu einem Urtheil erst dann hinreichen, wenn sie nirgends von Thatsachen widersprochen sind!? Uns, den Eingeweihten, hat übrigens der Hy. Korresp. aus Altona keineswegs etwas Neues mitgetheilt, und damit es nicht etwa Hm. Lehren und Kons, einfalle, den Altonaer hinterher zu desavouiren, wollen wir hier seine Geständnisse sofort als die des Hrn. Lehren selbst aufnehmen und sogleich auch den Beweis führen, daß wir hierzu berechtigt sind. Stehen dann die eingeräumten Thatsachen einmal fest, so kann es uns äußerst gleichgültig sein, ob Hr. Lehren seine Schuld auch mit Worten bekennen will oder nicht, und was etwa Hr. Jakob Aaron Ettlinger persönlich von der Schuld oder Unschuld des Hrn. Lehren halten mag. Ich gebe daher folgendes Referat: Hr. E., dem Letzterer den entwendeten Brief in der Absicht zugeschickt harte, um nicht blos Hrn. A. Selig „zur Rede zu stellen"*), sondern auch um demselben in seiner frommen Mission für die Synagoge zu schaden, hatte in Erfahrung gebracht, daß Hr. A. Selig sich in Frankfurt a. M. befand und da menschenfreundliche Aufnahme gefunden hatte. Als ein dienstwilliger Freund des Nasi säumte Hr. E. nicht, an Hrn. Posen dahirc einen Brief voller heftigen Ausfälle gegen den Emissär zu schreiben und als Beleg die Abschrift des von Hm. Lehren erhaltenen aufgefangenen Briefes des Hrn. A. Selig an seine Kommittenten in Jerusalem beizulrgen, als aus welchem Briefe zu entnehmen war, wie Hr. Selig über die auf seinen Reisen überall durch 5jui, Lehren erlittenen Verfolgungen bitterlich klagt und dabri bemerkt, daß ec unter solchen Umstanden und bei den ihm durch seines Verfolgers Schritte erwachsenen außerordentlichen Mühseligkeiten und Kosten, gar nicht zuviel fordern würde, wenn ec für sich ein Drittel des von ihm gesammelten Geldes (gleich allen seinen Vorgängern) in Anspruch nähme**). Als nun Hr. Posen, gleichfalls um Hrn. Lehre,ft Zwecke zu fördern, den Brief des Hrn» E. nebst dm *) Es muß wohl eine eigentümliche sanfte Methode nrwesen sein, mit welcher Hr. E. Hrn. A. Selig, aus Hm L's. Geheiß, „zur Rede stellte, denn Herr A. S. wuck damals o h n m ä ch t i g aus dem Zimmer des Hrn. Ettling getragen. „Tanten« animis coelestibus irae!“ *•) Durch die seither über jene Gelder abgelegte of; fentliche Rechnung (Orient Nr. 17 — 20 v. 1843) hm sich herausgestellt, daß Hr. A. Selig, gegen alle BetheueM-' gen, Versicherungen und Nachweisungen (?) des Hrn. Lehm, als ob Hr. A. S. nach Abzug aller Spesen ein Drittel des ein gezeichneten Betrags erhielte — um ein Viertel des e i n g e g a n g e n e n Geldes als Vergütung für seine M ü h w a l t un g und Reisekosten erhalten hm, und da im Ganzen 1014 Pfd. Sterl. 8 Shg. 11 Pence eingegangen und Hr. A. Selig sechs Jahre in seiner MiW gereist ist, so hat er für seine unsäglichen Anstrengungen Widerwärtigkeiten und für seine bedeutende KostenauolG zusammen 253 Pfd. 7 Sh. — also jährlich circa 42 Pl- 5 Sh. erhalten. Wahrlich kein Profit, um darum von Htm Lehren beneidet zu werden!