Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1844)
- Date
- 1844-05-21
- Page
- Seite 161 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2360092-2360310-2360332--4474-3530327- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Fünfter Jahrgang Berichte, Studien und Kritiken s ü r Das Abonnement für chi Jahr i!t 5 St} tu. Man abomnvtbet allen [501. Postämtern und alten solid. Buchhandllmgen auf ein Jahr. jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Üiteraturdlatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. HA 21» Leipzig, den 21. Mai _ 1844» Inhalt. P a lä Ütn a. Frankfurt a. M. Hr. Lehren. Schreiben desselben. — Deutschland. Aus Baiern. Entschließung des Ministeriums in der Löwi'scben Sache. Frankfurt a. M. Hr. Trier. Hr. von Rothschild. Hr. Stein. — Oesterrei ch. Prag. Die Derascha und die Predigt. Rapaport. Preßburg Feierlichkeiten. — Polen und Nußland. Warschau. Rekrutirung. Lieblose -Maaßregel. — Nordamerika. Columbia. Schulwesen. Das Judenthum besieht in der neuen Welt ohne Rabbinats-krücken. P h i l a d eLp h i a. Missionswesen. — Die Judenfrage in Norwegen. lForts.) - LB. d. Or. Palästina. Frankfurt Wt.., 12. April. „Gott bewahte mich vor meinen Freunden!" — Au diesem Stoßgebete hac schwerlich Jemand dringendere Veranlassung als Hr. Lehren in Amsterdam. In der That, wenn es irgend etwas Schlechteres gibt als die Sa ch e des Hrn. Leh- ,«n, so ist dies gewiß seine V e r t b e i d i g u n g, wie solche von ihm und seinen Anhängern von Zeit zu Zeit m das Publikum gelangt. So tritt in Nr. 15 ein Ritter für den Nasi vom gelobten Lande auf, um Streiche 'zu führen gegen die Widersacher, aber er trifft mit tödtlichem Hiebe das schuldige Haupt seines Schützlings,. Wenn ich den altonaer Korrespondenten einen blinden Ritter nenne, so geschieht dies u. A. auch deswegen, weil derselbe sich als einen in der Sache völlig Ununterri ch t e t e n beurkundet, der sich nicht einmal dio geringfügige und zur Einmischung in die Sache unerstüßliche Mühe genommen, die den fraglichen Gegenstand betreffenden Zeitungsartikel aufmerksam zu lesen, sondern ber blos 6 memoinu. oder nach unvollständigen Notizen, die ihm wohl von Seiten des Hrn. Ettlinger zuaelilingen sein können, für die Oeffentlichkeit berichtet hat. Denn hatte er nur genau gewußt, was in den betr. Artikeln z. B. des Orient über die Sache enthalten so wäre es ihm-- 1) nicht widerfabren, daß er von;einem „bekannten (!) Seligman n", welcher gar nicht ttistirr, statt von dem hier offenbar gemeint sein sollen- Hrn. Aaron Selig gesprochene er hatte dann 2) gewußt, daß die Erwähnung des durch das Schreiben des Hrn. Lehren an Hrn. Ettlinger allerdings juristisch konstalirten Brie fe dieb stahls nicht in dem von ihm beregten Aufsatze des Hrn. Kirchheim, mit der Überschrift: „Beitrage zur Entlarvung?c.", sondern in der Anl. C. zu meinem Aufsatze (Schreiben an Hrn. I. M. Kulp vom 19. Aug. 1342, Orient Nr. 10) enthalten ist, und 3) harte der Korresp, wenn er nur jene Stelle gelesen hatte, daraus ersehen, daß dort keinesweges, wie er i r r t h ü m l i ch angiebt, behauptet wird, Hr. Lehren habe „dieses" (die Einsendung der Briefe) Hrn. Ettlinger mitgetheilt und eingestandensondern daß Hrn. Lehren damals lediglich die Frage vorgelegt wurde, ob er durch Einsendung des corpus delicti — also nicht durch Worte — ein solches Bekenntniß an Hrn. Ettlinger abgelegt babe. Das war nichts mehr und nichts weniger als eine Anfrage, die ich erst viel spater auf öffentlich gestelltes Verlangen und nachdem die gu. T ha r sach e zur Evidenz erwiesen war, in der ersten Form einer 2t n frage abdrucken ließ. Nun kommt aber der gute Altonaer und erklärt sich, nachdem er „dem Sachverhaltniffe genau nachgeforschl", für „ermächtigt", quasi officiell das sehr naive Gestandniß zu Protokoll zu geben, daß „im gedachten Schreiben" au Hrn. Ettlinger, Hr. Lehren — zwar nicht mit 2Ä'orteu, aber noch weit triftiger und unumstößlicher, nämlich mittelst Thntsachen, das fragliche Bekenntniß allerdings abgelegt hat, indem er den gestohlenen Brief, mit seinem eigenhandi- 21