Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1844)
- Date
- 1844-05-14
- Page
- Seite 159 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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159 den Amtmann Pulsen gerichtet; — unter Anderm werden darin die Fragen gestellt : „Wenn man den handeltreibenden Juden für gefährlich hielt, warum erlaubte man denen, die keinen Handel treiben, nicht den Aufenthalt im Lande? Was könnten Sie als braver, unparteiischer und aufgeklärter Patriot entgegnen, wenn ein rechtschaffner Jude Sie also anredete: Was haben wir euch gethan, Norweger, oder wodurch haben wir euch beleidigt? Wo findet sich in der bekannten Welt ein Staat, der ein solches Verbot aufzuweisen hätte? Eure Brüder, die Schweden und Dänen haben uns ausgenommen, ja in Dänemark erfreuen wir uns gleichwie unsere christlichen Brüder, des Bürgerrechts. Fürchtet ihr unfern Hanhrl, ist unser Glaube euch ein Schrecken, so gestattet uns wenigstens Aufenthalt und Durchreise in eurem Lande, was keine andere Nation selbst den Hottentotten verwehrt. War' ich auch nie Jude gewesen, oder beträfe dieses Gesetz Türken oder Heiden, ich würde doch meine Stimme laut für die Menschlichkeit erheben. Meine Kinder sind Norweger, was soll ich ihnen sagen, wenn ich ihnen dies ihres Vaterlandes Grundgesetz vorlege? Soll ich meinen Eltern oder dem Grundgesetz Schimpf anthun? War es nothwendig, über dm Millionen Europäer von einem europäischen Staate abzusperren? — Und dann, wie mancherlei Umstände können, sich nicht ereignen, wo man dieses Gesetz übertreten must? Ein Schiff kommt an unter Havarie, die Paffagiere müssen au's Land genommen werden, es sind Israeliten, was macht man denn mit ihnen? Die Antwort des Amtmanns Pulsen findet sich ebendaselbst Seite 334—336. Unter Anderm heißt es dort: Als Mitglied der konstitutionellen Reichsversammlung in Eidsvold und als Mitglied der Komiteen, die daselbst niedergesetzt, um einen Entwurf zum Grundgesetze auszuarbeiten, Hab ich immer für die Annahme des Par. 2 insoweit d er selbe den Juden den Eintritt ins Land verwehrt, gestimmt. Ich that es, weil ich meinerseits die Ueberzeugung hege, daß der Jude in einem Staate, wo keine Juden regieren, nie ein guter Bürger werden kann. -Eine Religion, die nichts als Haß und Verachtung gegen Jeden, der sich nicht zu ihr bekennt, athmet, zwingt den Juden, so zu sagen, zu einer beständigen Opposition gegen Alles, was nicht dem Judenthum huldigt. Er lebt in einem unaufhörlichen Kriegszustand mit jeder Nation, d;e ihn aufnimmt, und seine Religion selbst macht es ihm zur Pflicht, an ihrer Zerrüttung zu arbeiten. Ich habe Ihnen hier nur die Grund-Idee angeben wollen, die, soweit mir bekannt, die Reichsversammlung in Eidsvold zur Annahme der gerügten Bestimmung des Grundgesetzes veranlaßte: — und wir können die Stellung Norwegens in Vergleich mit Dänemark nur als eine um so günstigere betrachten, da es ohne Einzelnen zu nahe zu treten, in sein Grundgesetz eine Bestimmung einsühwl konnte, die die meisten andern Länder, vielleicht sehr zu ihrem Nachthcil, entbehren. Von dem angegebenen Standpunkt aus, würde es nicht genügen, den Juden zu verbieten, sich hier niederzulaffen und Handel zu treiben: denn einmal würde es unmöglich sein, einen Juden, dem erlaubt wäre, sich im Lande aufzuhalten, zu hindern, Handel zu treiben und dann ist es nicht nur als Handeltreibenden, aber insonderheit als Anhänger der mosaischen Religion, daß das Grundgesetz zum wenigsten nach meiner Meinung den Juden den Eintritt ins Land verwehrt." Die Zeitschrift selbst ist zur Einsicht für die, welche sich ausführlich mit diesen Verhandlungen bekannt machen wollen, beigelegt. Darin befindet sich auch Glogau's Erwiederung (Nr. 43, 44, Seite 337—339). Derselbe führt hier Nordahl B r u n' s Worte an: „Ohne meine Grundsätze aufzuopfern, sondern vielmehr auf Grund derselben, achte ich dich, o Israel! und liebe dich mit dem Geiste brüderlicher Gemeinschaft!" „Als lutherischer Christ" sagt er weiter, „stehe ich auf der Menschheit höchstem Gipfel und kann dem Juden, Türken, Heiden die Hand reichen. Nichts verwehrt mir, sie Brüder zu nennen, ja mein göttlicher Lehrer, Jesus Christus, gebietet es mir sogar. Diesen Glauben Hab ich angenommen und darum Hab' ich ihn angenommen: also übertrag' ich ihn auf meine Kinder, sie sollen Christen, Juden und Türken lieben und die Stunde segnen, da ich mich zuerst zu diesem Glauben bekannt. Jede Abweichung von diesen Grundsätzen scheint mir dem Geiste des acht christlich evangelischen Glaubens zu widerstreiten." Die Emancipation der Juden in andern europäischen Ländern , welche Gegenstand der öffentlichen Verhandlungen in konstitutionellen und nichtkonstitutionellen Staaten ist, betrifft nicht unmittelbar die Frage, mit der wir uns hier beschäftigen. Eins ist es, Ausländern den Eintritt in ein Land zu verwehren, ein Anderes, einigen der Landeseinwohner die Theilnahme an den bürgerlichen Rechten zu versagen. Nichtsdestoweniger bieten diese Verhandlungen und die hierin einschlagende Literatur wichtige Erfahrungsdata, in Betreff der erstem Frage, worauf es hier ankommt. Die Komiteen haben es daher für ihre Pflicht gehalten, die gedruckten Schriften und Verhandlungen über die Emancipationsfrage, die ihr unter der Hand zugestellt oder auf andere Weise zugänglich geworden sind, durchzugehen, insoweit die Zeit, die die andern Geschäfte des Thinges übrig gelassen, dies hat gestatten wollen. Insoweit man diese Schriften zur Disposition hat, sind sie zur Einsicht beigelegt worden. In Betreff der Fragen, die bei jedem Vorschlag, auf Veränderung des Grundgesetzes ausgehend, nothwendig zuerst entschieden werden muß, nämlich ob die Veränderung den Prinnpien des Grundgesetzes widerstreite, oder nur einzelne Bestimmungen betreffe und sonach den Geist der Konstitution nicht gefährde— beziehen sich die Komiteen gänzlich auf das Gutachten des Obergerichts. Dieselben können um so weniger die Bedenklichkeit überwiegend finden, die zwei der Mitglieder des Gerichts auf die von der Reichsversammlung angenommenen vorläufigen Grundsätze zu begründen, da es sich so aus dem Gang der Verhandlungen im Ganzen, als auch aus der Mischung des Wesentlichen und Unwesentlichen, die jene Grundsätze enthalten, klar ergiebt, daß