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Der Orient · 1844-05-07 · Heft 19 (7.5.1844) · p. Seite 149

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 19 (7.5.1844)
Date
1844-05-07
Page
Seite 149 (sequence 9)
Language
German
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149 Verhältm'ß zwischen Juden und Christen nur wehmüthig beklagen, er vermöge eben so wenig das Unerfreuliche, ja Schmähliche zu übersehen, was für den Christen daraus emporwuchece, als die Gefahren, die für die Juden darin sich allmälig vorbereiteten und die ihre eigne Geschichte aus ähnlichen Verhältnissen früherer Zeit warnend genug bezeichne. Könne der Wohllöbliche Magistrat ganz oder theilweis in dieser wichtigen Frage nicht einverstanden mit uns sein, so bäten wir um geneigte Anberaumung einer deputationsweisen Konferenz zur Besprechung und Weiterführung des Gegenstandes. Hierauf erklärte der Magistrat, die nachgesuchte Konferenz mit Stillschweigen übergehend, dem Wesentlichen nach, ec glaube, daß dem Uebel der in einzelnen Kommunen sich vorzugsweise anhäufenden Juden, gerade durch Ausdehnung des Ausnahmezwanges auf alle Kommunen des Staates vorgebeugt werden könne; daß für hiesigen Ort aber die Abbrechung jeder weiteren Aufnahme von Juden in gewerblicher Beziehung nachtheilig werden könne; er habe daher auch ein kürzlich von der Königl. Regierung zu Liegnitz von ihm gefordertes Gutachten über den Gegenstand in einer, der unsrigen entgegengesetzten Ansicht ausgesprochen. Hierauf erwiederten wir mit einem innigsten Bedauern über das geschehene Letztere, insofern der Erfolg eines allgemeinen Receprionszwanges wenigstens für die bereits belasteten Kommunen sehr zweifelhaft bleibe, andrer Seits wir weniger eine unbedingte Abweisung aller Juden, welche ferner zuziehen wollten, als die Freiheit der Kommunen für deren Ausnahme gewünscht hätten. Wohllöblicher Magistrat möge, da er nach dem Geschehenen allerdings nicht im Stande sei, unseren Antrag zu befürworten, denselben im Original an die geeignete Königl. Behörde befördern. Dies geschah, doch ward derselbe von der Königl. Regierung zu Liegnitz unterm 7. März c. mit dem .Bemerken zurückgegeben, der Antrag enthalte Nichts, was nicht schon für den Entwurf einer neuen Judenordnung berücksichtigt worden sei; Kommunalbehörden hätten Wünsche für die Gesetzgebung den Provinzial-Landtagen vorzutragen; die direkte Verwendung einer Stadtverordneten-Versammlung dürfte höheren Ortes Leicht Misbilligung finden. Bei Eingang dieses Bescheids war der schlesische Provinzial-Landtag bereits so weit vorgeschritten, daß Verwendung bei ihm nicht mehr möglich erschien: überdem war der ursprügliche Wunsch der Unterzeichneten Stadtverordneten, in der beregten hochwichtigen Sache eine bescheidene Stimme des Volks vor das hohe Königl. Ministerinm unmittelbar gelangen zu lassen, durch den Umstand gesteigert worden, daß gerade der Magistrat unseres Ortes eine, der Meinung hiesiger, durch die Stadtverordneten vertretenen Bürgerschaft entgegengesetzte Ansicht ausgesprochen hatte, und so wagen es denn die Unterzeichneten, nachdem der Magistrat jeden ferneren Schritt abgelrhnt, Ew. Excellenz unmittelbar die ganz unterthänigste Bitte auszusprechen: Hochdieselben möchten es nicht verschmähen, bei Entscheidung vorliegender Fragen über die neue Judenordnung auch die obigen ebenso schlichten als ganz unterthänigsten Ansichten und Wünsche hochgeneigtester Prüfung unterwerfen, deren Aussprechung selbst aber in keinerlei sich vordrängender Unbescheidenheit suchen zu lassen". So weit das Schreiben an Seine Excellenz den Minister des Innern. Seitdem ist diese Angelegenheit mehrfach Gegenstand der Besprechung in der Bürgerschaft gewesen. Wie sie eines Theils leider nicht hat verfehlen können, einzelnen lieblosen Gegnern des Judenthums zu neuer Aufregung zu gereichen, so hat sie anderen Lheiis manchen menschenfreunlichm Fürsprechern desselben nicht gefallen wollen, uns auch wohl den Vorwurf zugezogen, wir thäten unseren jüdischen Mitbürgern mit unserem Anträge wehe, ohne Hoffnung hegen zu dürfen, derSache zu nützen. Beides verpflichtet uns zu folgender Schluß-Erläuterung. Was uns zur Anregung des Gegenstandes bewogen, ist oben ausgesprochen: es ist die Pflicht, die wir neben derjenigen gegen unsere jüdischen Mitbürger, gegen unsere christlichen zu haben glauben; es ist dieUeberzeugung, daß der Kommune Grünberg nicht füglich damit gedient sein kann, wenn ihre Mitglieder in immer steigender Zahl, anstatt nach der vollendeten Glaubens- und Sittenlehre des Christenthums erzogen zu werden, es nach der ganz unleugbar weit lückenhafteren Sittenlehre des Judenthums werden; es ist endlich das Bedauern, daß der von unseren Vorfahren ererbte, uns lieb gewordene christlich-deutsche Charakter unserer Stadt zu Gunsten des jüdisch-hebräischen, also eines doppelt fremdartigen Charakrers immer mehr verlieren soll. Wem seine Religion, seine Volksthümlichkeit jemals lieb gewesen, wird uns hoffentlich aus solchen Beweggründen kernen Vorwurf machen. Doch man verstehe uns recht: Wir verlangen von der Zukunft kein Ausschließungsrecht der Juden von unserer Kommune, sondern für letztere nur das Recht der Selbstständigkeit in weiterer Aufnahme oder Nichtaufnahme jüdischer Bürger. Wir verlangen keine unbedingt rückschreitende Beschränkung der Juden, wir deuten vielmehr einen sehr wichtigen Fortschritt in deren Gesetzgebung an, indem wir „die Erlaubniß zum Heirathen zwischen Juden und Christen (wie solche im Weimar'- schen schon seit 1823 besteht) als nicht früh genug zu wünschen" bezeichnen, einen Fortschtitt, womit die gänzliche Gleichstellung der Juden vor dem Gesetz gleichsam von selbst ausgesprochen ist, ohne welchen aber auch kein gerechter Gesetzgeber an die viel besprochene Emancipation der Juden, d. h. an gänzliche Rechtsgleichstellung denken sollte. Daß wir dabei den Vorbehalt unbedingter Erziehung der Kinder aus so gemischten Ehen in christlicher Religion erwähnen, ist kein Haß gegen das Judenthum, nur die oben ausgesprochene Ueberzeugung der größeren Vortrefflichkeit der christlichen Religion. Wirft man uns jüdischer Seits ein, daß dann die all-

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