Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1844-05-07 · Heft 19 (7.5.1844) · p. Seite 147

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 19 (7.5.1844)
Date
1844-05-07
Page
Seite 147 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2360092-2360310-2360330--4458-3530293
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

147 am Ostertag in schw. Gmünd zur katholischen Kirche konvertlct. Heber seine bei Keller in Gmünd zu ^scheinenden Bekenntnisse, werde ich später berichten. Von einem blödsinnigen jüdischen Strumpfstricker hingegen, der durch die Machinationen mystischer Gesellen;um Uebertcitt verleitet worden sein soll, wollen unsere Matter nichts wissen. — Auffallen muß es, daß, in Ihrem Blatte, des schönen Aufsatzes: „Die Sache der Juden. Ein kriegerischer Brief aus weiblicher Hand, im Novemberheft des Freihafen von Theodor Mundt" nicht gedacht worden. Ich gebe hier ein Aphorism' daraus: „Än seinen Früchten sollt ihr sie erkennen! Nun wahrhaftig, der am Gesetzesbaume die Judenkirschen kostet, muß ein überschwengliches Vertrauen haben, wenn er noch an edle Fruchtsorten glauben will!" Diese Probe wird wohl hinreichen. Grimberg, 15. April. Der zur socialen Frage gewordeneEmancipationskampf, welcher sich bereits weithin erstreckt, hat nun auch unsere friedliche Stadt, wo kaum erst seit einer Generation Israeliten wohnen, heimgesucht z die hiesige jüdische Gemeinde hat im Jahre 1842 mehre Gesuche an die Stadtverordneten um Aufnahme in hiesigen Bürger-Verband , gefüllt, und die Stadtverordneten schienen über die Gesuche so empört und erschreckt, daß sie vielmehr auf Beschränkungen antragen zu müssen glaubten. In dem gedruckten Berichte der Stadtverordneten ist auch der Iudenfrage eine bedeutende Partie gewidmet, worin die Stadtverordneten ihre Ansichten zu rechtfertigen und ihre in dieser Sache gethane .Schritte darzustellen suchen; aber bereits hat diese Darstellung welche Ln ihren judenfeindlichen Lh.eilen in der Lhat keinen einzigen richtigen logischen Satz hat, eine Gegenschrift hervorgerufen, so daß eine klare Einsicht für die Leser dieses Blattes, da der Gegenstand ohnehin von Interesse ist, nicht wohl überflüßig erscheint. Zu diesem Zwecke theile ich hier vollständig die Darstellung der Stadtverordneten mit, und in einer nächsten Mittheilung werde ich auf die Gegenschrift, sowie dann auf die Unhaltbarkeit dieser Principien überhaupt aufmerksam machen. Die Darstellung lautet: * * Wer Gi' ünberg vor 20 Jahren gekannt hat, und es jetzt wiedersieht, muß auf die augenfällige Vermehrung jüdischer Genossen in hiesiger Stade aufmerksam werden. So brachte auch das Jahr 1842 rasch hinter einander mehrere Gesuche von Juden um Aufnahme in hiesigen Bürger-Ver- ' band, weshalb die Versammlung sich endlich die Frage stellen Zu müssen glaubte, was aus der zeither christlichen Kommune Grünbergs werden solle, wenn deren Vermehrung durch reichlich zuziehcnde jüdische Glaubensgenossen fortdauere. Der Gegenstand erschien ihr so wichtig, daß sie dem Magistrat die Bitte auszusprechen beschloß, er möge nicht nur mit gesetzlich Zulässiger Sorgfalt den rasch steigenden Zuzug jüdischer Bürger in hiesige Kommune überwachen, sondern auch bei geeigneter Hoher Königl. Behörde das Gesuch stellen, in der zu entwerfenden neuen Iudenordnung keiner christlichen Kommune einen unbedingten Zwang für Aufnahme von Juden in Zukunft auflegen zu wollen. Der Magistrat lehnte diesen Antrag ab, dessen Zweckmäßigkeit er nicht theilen könne, weil eines Theiles jede bleibende oder neu einzuführende Beschränkung der Juden nur dazu beitragen könne, diese in ihrer nationalen Abgeschlossenheit zu erhalten, die gewünschte Entjudung vielmehr nur durch deren ausgebreitete Gemeinschaft mit anderen Staatsbürgern befördert werden könne, insonderheit aber weil das von den Stadtverordneten gewünschte beschränkende Gesetz auf hiesige Kommune, anstatt günstig, ungünstig dadurch einwirken könne, daß der freie Abzugsverkehr hiesiger Juden nach anderen Kommunen aufhöre, auch die freie Konkurrenz der hiesigen jüdischen Kaufleute von Außen abgeschnitten werde. Die Versammlung vermochte sich diesen Gründen nicht anzuschließen, meinte vielmcr, daß durch die gleichberechtigende Gesetzgebung für die Juden, so weit die Erfahrung bis jetzt zeige, anstatt daß deren schroffe Abgeschlossenheit aufgehalten werde, jene zum Theil zu fast unglaublich kühnen Hoffnungen für die Zukunft erregt worden seien, so daß das bescheidene Christenthum das Aeußerste fürchten müsse, daß wenn auch die Konkurrenz hiesiger jüdischer Kaufleute von Außen aufhöre, es der christlichen Konkurrenz am Orte um so leichter werden werde, jener gewachsen zu fein u. s. w. Sie beschließt daher, unter weiterer Ausführung ihrer Ansicht, den Wohllöblichen Magistrat zu ersuchen, ihren Antrag, wenn er dessen Befürwortung auch ferner ablehnen zu müssen glaube, an die Königl. Regierung einfach weiter gehen zu lassen. Diesem entsprach genannte Behörde. Da inzwischen auch die Königl. Hochpreisliche Negierung zu Liegnitz die Befürwortung des Antrages beim Hohen Königlichen Ministerium ablehnen zu müffen glaubte, der Magistrat aber fernere Vermittelung verweigerte, so entschloß sich die Versammlung, ihr Gesuch nunmehr unmittelbar an das Hohe Königliche Ministerium des Innern gelangen zu lassen. Von welchem Gesichtspunkte sie überhaupt in dieser Frage ausgeht,.und aus welche Gründe der Gerechtigkeit sie ihren Antrag stützen und gegen Einwände vertheidigen zu können glaubt, wird am Erschöpfendsten folgende Abschrift ihres Gesuches vom 14. Juni 43 an Se. Excellenz den Minister des Innern Herrn Grafen von Arnim darthun: Sie sagt darin: „Seit dem Jahre 1812 hat die hiesige Kommune angcsangen, jüdische Bürger in ihre Mitte aufzunehmen. Anfangs waren es nur wenige, nach und nach har sich die Anzahl der zur Aufnahme sich anmeldenden Inden gesteigert, so daß von 72 im Ganzen bis jetzt reckpirten jüdischen Bürgern 26 in den letzten Jahren zugezogen sind. Erscheint nun auch die nach wiedererfolgtem Abgänge jetzt noch bleibende Zahl der hiesigen jüdischen Bürger mit 54 oder ^tel der Gesammt - Bürgerschaft verhältnißma'ßig keineswegs bedeutend, so wird diese Anzahl es doch durch den Umstand, daß sie säst durchgehends einer einzigen, nämlich der handeltreibenden Klasse unseres 19 *

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.