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Der Orient · 1844-05-07 · Heft 19 (7.5.1844) · p. Seite 146

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 19 (7.5.1844)
Date
1844-05-07
Page
Seite 146 (sequence 3)
Language
German
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4) Dagegen haben wir den Gesang als einen eigenen Unlercichtsgegenstand begutachtet, und wird zur Rechtfertigung dieses' Gutachtens Folgendes angeführt, a) Inhaltlich einer h. Ministerial-Ausschceibung vom 3. April 1836 (Döllingers Berord. Samml. Bd. IX. Theil 3, §. 951. S. 1407) ist es lebhafter Wunsch Seiner Majestät des Königs, daß der Sinn für Musik, namentlich aber für Kirchen- und anständigen echt nationalen Volksgesang möglichst erhalten undgesördert werde. Ir) Die allegicte Ministerial-Ausschreibung verfügt unter Ziff. II. „Der durch alle altere und neuere Lehrpläne als nochwendiger Unterrichts-Gegenstand für die deutschen Schulen aller Konfessionen erklärte Unterricht im Gesänge ist auch wirklich in allen deutschen Schulen zur Wirklichkeit zu bringen, und es sind zu dem Ende die Anfangsgründe des Gesanges den Kindern sorgfältig beizubringen, und die vorgeschriebenen täglichen Gesänge bei Beginn und Schluß der Schulen, ernstlicher, als bisher zu behandeln. 6. In den israelitisch-deutschen (Elementar-) Schulen wird dieser Verfügung pflichtschuldigst entsprochen. Da aber in Baiern nur wenig israel. Kultus - Gemeinden existiren, welche eigene deutsche Schulen haben, da vielmehr in den meisten Orten die Judenkinder in die allgemeinen (deutschen christlichen) Schulen gehen, so können nur die Wenigsten Gesangunterricht genießen, wenn er nicht in den israel. Religionsschulen ertheilt wird. Denn in den allgemeinen deutschen (christlichen) Schulen werden vorzüglich christliche Lieder gesungen, mit Gesang wird der Unterricht begonnen, und diesem folgt der Religionsunterricht, während die jüdische Jugend erst nach beendigtem Religionsunterrichte in der Schule zu erscheinen hat. d) Gerade die Juden aber sollten im Gesänge ausgebildet werden, sie, die im Allgemeinen viel musikalisches Talent besitzen, deren Ahnen die Leviten des Tempels waren, deren königl. Sänger der Psalmist war, und deren Synagogen nur durch äußeren Druck entschwundener Jahrhunderte zu Judenschulen umgeformt wurden. „An den Strömen Babels, da saßen wir und weinten, da wir dachten an Zion. An den Weiden, dort hingen wir unsre Harfen auf, denn dort forderten, die uns in's Elend führten, uns zum Gesänge — und die uns verhöhnten, zur Freude auf: Singet uns von den Gesängen Aion's!" So thaten nach dem Zeugnisse der heiligen Schrift, unsere Voreltern an den Strömen Babels. Wir aber, die wir an des schönen Maines Ufern ruhig und glücklich leben unter, dem glorreichen Sceptec unseres allgeliebten Königs, wir wollen unsre Kinder singen lehren, auf daß sie Gott singen ein neues Lied, seinen Ruhm in der Versammlung der Frommen, daß Israel seines Schöpfers sich freue und frohlocke mit seinem Könige. Zu §. 2. 5) So weit, als es zweckmäßig erschien, haben wir bei der Vertheilung der einzelnen Untecrichtsgegenstande nach der aufsteigenden Ordnung der Schülerklaffen auf die Bestimmungen des Lehrplanes für die deutschen Schulen Rücksicht genommen. 6) ad I. 2 und 3» Für Or. Büdinger's Leitfaden re. spricht nicht nur sein innerer Werth, sondern auch der Umstand, daß derselbe als Schulbuch sowohl im Kurfürstenchume Hessen (s. Vorrede) als auch im Großherzogthume Baden allgemein eingeführt ist. Letztere Angabe belegen wir durch die beiden Ausschreiben des als sehr orthodox geltenden Großherzogthum Badener Oberralhs der Israeliten vom 26. August 1834, abgedruckt in der Sammlung der im Großherz. Baden in Bezug auf die Israeliten erschienenen Gesetze und Verordnungen, S. 115—117. .7) ad II. 2.. B. H. Flehinger's Erzählungen jc, sind ein entsprechender, kurzer Auszug der bibl. Geschichte, der mit Rücksicht auf seine Kürze, und da die Israeliten ohnehin nur die Geschichte des sog. alten Testaments haben, mit der zweiten Klasse füglich ganz durchgenommen werden kann. 8) ad 3 b. Die deutsche Bibel von Dr. Zunz iß; ein treffliches Werk, zur Zeit auch die wohlfeilste für j Juden erschienene Ausgabe» i 9) ad II. 3 6. wurde im Allgemeinen schon oben! Begründung des Vorschlages verflicht, und daß nicht! jedem Schüler das betreffende Buch in die Hände gegeben werden soll — findet in dem Wunsche Rechtfertigung, da, wo es irgend thunlich ist, Kosten zu sparen. 10) Die meisten übrigen Bestimmungen des Entwurfes schienen uns besonderer Motivirung nicht zu bedürfen. In einzelnen Fallen mußte das Detail schon daraus den einschlägigen Rabbinern überlassen werden, weil gar viele örtliche und persönliche Verhältnisse zu den verschiedensten Modifikationen zwingen. Manche israelitische Religionsschule zählt 40 — 50 und manche wieder nur 4 — 5 Schüler, manche Schule hat nur eine erste — und manche nur eine dritte Klasse. In vielen Schulen kann täglich und in manchen andern nur ein oder zwei Mal wöchentlich ^exeurrendo unterrichtet werden. Während auch im Sommer in den Stadtschulen Vor- und Nachmittags deutsche Schule gehalten wird — iß dies anders auf dem Lande, und auch dort giebt's israelitische Gemeinden, deren Jugend, gleich den christlichen, den größten Theil des Tages auf dem Felde zubrmgt. Zu h. 3. 13) ad I. gibt besonders das vorstehend sul) Ziff. 11 Gesagte. 13) ad II. die hohe Regierungsausschreibung vom 28. November 1828 bestimmt, daß der Religionsunterj richt für die Werktagsschule bis zum zurückgeleglen jj zwölften Jahre zu dauern hat, fofevn nicht im Zu- \ rückbleiben in den Kenntnissen die längere Fortdauer des; Unterrichtes bei Einzelnen erheischet. Die Praxis hat uns aber gezeigt, daß in der Regel sieben volle Un; i tercichtsjahre erforderlich sind, wenn nicht in den Ele-; men tar-Kenn missen der jüdischen Religion zurückgeblieben :: werden soll. Auch war es von jeher Sitte, daß mim } bestens die isrwl. Knaben bis zum zurückgelegten 13. \ Lebensjahre, dem Zeitpunkte des BacMizwa (Konsum-. i tion), die Religionsschule besuchten. Darum haben wir j dieses Jahr als Regel — das 12. Jahr dagegen als Ausnahme begutachtet. Mus Würtemberg, 1. April. In dem von? gen Monatsberichte ist zu berichtigen, daß vorerst von der israel. Oberkirchenbehörde ein Gutachten abgefocderl worden, ob Einkommensteuer nicht angemessener als E r ach wäre. Zur Statistik der getauften Juden kann ich Ihnen mittheilen, daß ein gewisser Moritz; Brühl aus Düsseldorf, nach dem schw. Merk., um eine Kölner Dame zu Heimchen — das Ellwanger A telligenzblatt nennt ihn Dr. und Philosophen

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