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Der Orient · 1844-04-30 · Heft 18 (30.4.1844) · p. Seite 140

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 18 (30.4.1844)
Date
1844-04-30
Page
Seite 140 (sequence 7)
Language
German
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eicht zu ettheilen und der Leitfaden dabei anzuwenden sei rc. II. Jüdische — besond ers biblische Geschichte. 1. In der ersten Klasse genügt das sub Ziff. I. 1) 11t. 6 Vorgeschriebene. 2. In der zweiten Klasse. )tuszug der bibl. Geschichte nach B. H. Flehingec's Erzählungen aus den heiligen Schriften der Israeliten — dargestellt für die kleinere israel. Jugend. (Darmstadt, 1836. Verlag von L. Pabst.) 3. In der dritten Klasse, a) Wiederholung resp. Fortsetzung des Vorigen, b) Lesen in der deutschen Bibel von Dr. Zunz. c) Der Lehrer zahlt die wichtigsten Momente aus der nachbibl. jüdischen Geschichte nach Willstadter's allg. Geschichte des isc. Volks von der Entstehung desselben bis auf unsere Zeit. (Karlsruhe bei Marx), welches Buch für die Schulbibliothek angeschafft wird. ' IH. Hebraisch e Sprache. 1. In der ersten Klasse, a) Sprechen. 1) Vor- und Nachsprechen einzelner Sylben und Wörter. 2) Berücksichtigung der Aussprache, b) Lesen. 1) Kenntniß aller Druckschcistzeichen. 2) Langsames Lesen, c) Schreiben, Kurrentschrift bis zum Schreiben von einzelnen Wörtern, d) Sprachlehre. 1) Auswendiglernen hebr. Wörter. 3) Die ersten Leseregeln. 2. In der zweiten Klasse, a) Sprechen. Wird schon nach der Anordnung 8»b Ziffer I. 2 lit. 1) geübt, b) Lesen. 1} Fertiglesen im tagl. Gebetbuche. 2) Kenntniß der rabbinischen Druckschriftzeichen. 3. Langsames Lesen des Rabbinischen, e) Schreiben. Schönschrcibübungen nach Vorschriften verschiedenen Inhalts. ä/Sprachlehre. 1) Hauptwort. 2) Regelmäßiges Zeitwort. 3. In der dritten Klasse, a) Sprechen. Es -bietet sich in dieser Klasse nicht selten Gelegenheit dar, zur Reinheit im Ausdrucke praktisch anzuleiten, b) Lesen. Uebung im Vorlesen, c) Schreiben. Fortsetzung der Uebungen im Schönschreiben ohne Linien und Vorschriften. d) Sprachlehre. 1) Unregelmäßige Zeitwörter. 2) Die übrigen Nedetheile. Den Schülern der beiden untern Klassen wird als Lesebüchlein in die Hände gegeben: Limude ha-Kria, oder Elementarbüchlein für die israel. Jugend. (Rödelheim, H. I. Lehrberger u. Comp.) Der eigentliche Sprachunterricht wird ertheilt nach L. Preßburgers Elementarbuch rc. Franks, a. M. 1838, oder einem andern, vom treffenden Rabbiner einzuführenden und lediglich für die Schulbiblothek anzuschaffenden Lehrbuche. IV. Uebersetzen u. Erklären d. h. Schrift und der Gebete. 1. In der ersten Klasse. Empirisches Uebersetzen der auswendig gelernten kleinen Benediktionen (viel. I. 1, e. 2), besonders: Schema, Tischgebet.. 2) In der zweiten und dritten Klassewerden die 6 Bücher Mosi's (und wenn möglich, ein Theil der historischen Bücher der Propheten) und die tagl. Gebete, mit gehöriger Auswahl übersetzt und erklärt. Es bleibt den betreffenden Rabbinen überlassen, mit Rücksicht auf die besondern Verhältnisse der Lehrer und Schüler, die Lektionen und deren Zahl zu bestimmen. Die 5 Bücher Mosis sollen nach der Dr. Zunz'schen Bibelausgabe — und die täglichen Gebete, nach der Ausgabe von Arnstein und Söhne in Sulzbach übersetzt werden, welche Bücher für die Schulbibliothek anzu-! schaffen sind. Die Rabbiner werden darauf sehen, daß die Schüler ebenso korrekte als möglichst wohlfeile Bücher in die; Hände bekommen. V. Gesang. Die Schüler sind im Singen religiös-moralischer (geistlicher) Lieder einzuüben — nach dem Gesangbuch rc. der Israeliten. Stuttgart, Hellberger j 1836 —, welches für die Schuldibliothek angeschafft j wird, und nach näherer Anleitung durch die Rabbiner. B. Feiertags-Schule. In der Feiertagsschule wird der Unterricht in den für die dritte Klasse der Werktagsschule vorgeschriebenen Lehrgegenstände mit Ausnahme des Schreibens, nach der von dem Rabbiner zu treffenden schicklichen, Eintheilung fortgesetzt resp. wiederholt. §. 3 Bestimmung über die Zahl der Lehrstunden und die Dauer der Schutzpflichcigkeit. 1) Rücksichtlich des Werktags-Schulunterrichts werden für das Sommersemester 24 — und für das Wintersemester 14 Stunden wöchentlich als Maximum festgesetzt, wahrend der Feiertags-Schulunterricht an jedem Samstage 2 Stunden lang zu wahren hat, und ist die specielle Stundeneintheilung von dem einschlägigen Rabbiner zu bestimmen. 2) Die Schüler sind vom 6. bis zum zurückgelegtm 13. Lebensjahre werktags- und von dort bis zum zurückgelegten 18. Lebensjahre feiertags-schulpflichtig. Ausnahmsweise können Einzelne, bei nachgewiesener Tüchtigkeit, nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre aus der Werktagsschule entlassen werden. Würzburg, 9. Juni 1842» Neuburger. Dr. Adler. Lebrecht. (Beschluß folgt.) Frankfurt a. M., 18. April. Von hier aus t hätte ich Ihnen wenig Neues zu schreiben: es liegen mir aber zwei Nummern des „Israeliten des 19. Jahr- | Hunderts" vor, die mich zu einem kurzen Berichte ver- | anlassen. Ich muß aber erst einige Worte vorausf schicken. Wenn jenes Blatt sich ein Vergnügen daraus z macht, bei jeder Gelegenheit die Korrespondenten der andern jüdischen Blätter zu schmähen, so thut man am | Besten mit Sokrates zu sagend ”AvSq£q ’A&>r}voiGi r/oi J , „Ihr Männer von Athen, das bin ichl" Zch | würde geschwiegen haben, aber ich denke, daß es jedes \ Redlichen Pflicht ist, das Schlechte aufzudecken und es! von uns zu weisen, damit nicht Jemand auftrete und sage: sehet, das ist das Judenthum des 19. Jahrhunj: derts! Ich weiß im Voraus, ich werde mir dadurch Am l feindungen zuziehen, man wird nicht widerlegen, aber j man wird mich verläumden, ich werde es aber nicht — [ lesen. Es ist hier so Sitte, wenigstens bei denen, die | für die Oeffentlichkeit ein Interesse haben, wenn man ein Pnncip angreift, so hat man gleich persönliche Feinde, \ Schmähungen und Verfolgungen zu erwarten; man kann fdergleichen aber leicht übersehen. Essind die Nr. 13. 14. des genannten Blattes, [ die mir vorliegen. Oft ist es der Fall, daß sich ein! Blatt heben will, d. h. in der Zahl der Abonnenten,

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