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Der Orient · 1844-04-16 · 16 (16.4.1844) · p. Spalte 253-254

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
16 (16.4.1844)
Date
1844-04-16
Page
Spalte 253-254 (sequence 7)
Language
German
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Kritiken. Die neuesten Leistungen der kritischen Schule. Kerem Chemed. 254 lassen daher Rapaport's Aufsatz nunmehr folgen. Zuerst erhalten wir einige 'Bemerkungen über R. Jakob Tam aus Nowru, dev, wie aus denTosafot zu Mena'chot 10 b und Naftv, 54 b hervorgehe, nicht mit R. Jakob aus Orleans verwechselt werden dürfe, in welchen Fehler alle jüdischen Historiker verfielen, welches aber schon Konforti in Kore ha-Dorot, 16 b berichtigte; ferner einige Notizen über R. Simsen. Rap. geht sodann zu der Untersuchung über den unbekannten Verfasser des Jalkut über, der kein Anderer als R. Simon Kara, der Vater des R. Josef Kara gewesen sein solle. Die Hauptstütze dieser Konjektur ist der an vier Stellen von Raschi citirte „Midrasch R. S. Kara" (Amos 6, 3, Sprüche 28, 23, Jesaja 58, 14 und in dem Raschi zugetheilten Kommentar zu der Barajta Abot, vgl. Zunz die G. V. S. 237 und 30t). Mit vielem Scharfsinn weist nun R. die angeführte Hagada wirklich in unserem Jalkut nach, und unsere Leseart p^/EL^LDHift, womit der Lehrer von R. Lobia gemeint sein könne (Zunz a. a. O 294) müssen, zur Unterstützung dieser Konjektur, der von Zunz aufgefundenen weichen. Den Beinamen Kara habe er nach Abfassung dieses großen Werks erhalten, welcher Namen auch bei manchen Gemaristen, die sich in der Schristauslegung ausgezeichnet harten, gefunden werde (Taanit 27; Ketubot 56, 84). Nur siir den auf dem Titelblatt des Jalkuts befindlichen Namen „Simon Frankfurter" weiß er keinen Grund anzugeben. Wir wagen gegen R's Konjektur einigen Zweifel zu erheben, indem es uns unbegreiflich scheintdaß, während Raschi den Jalkut gekannt und eitirt haben soll, N. Josef, der Sohn dessen Verfassers, der zu jedem Schriftverse Midrasch und Talmud ansübrt, nicht ein einzigesmal 'seines Vaters Midrasch erwähnte; ja sogar die von Raschi angeführte Jalkutstelle in Jesaja 58, 14, für deren besondere Erwähnung unter dem Ausdrucke pyE2> 'h idn'D Rap. einen Grund herbeisucht, findet sich in R. Josef's Kommentar, ohne Erwähnung seines Vaters. Diese Stelle lautet hier: ciso onsD N'b n3ra tsnrw, 3P)?' rfrru Tnbwvni tfx M 3'M TüSä W 13 ADV 1'3>i 3p)?' ü3' NL331 3'331 21' Hyüö J’Dinn )?3PL7 “D^D TJ)H ’JD HDlpi." Außerdem ist es unwahrscheinlich, daß die Verf. der Midraschim Jalkut und Lekach Tob, die nach Rap. zu einer Zeit lebten, Keiner das Werk des Andern gekannt haben sollte. — Außer dieser unwahrscheinlichen Konjektur R's, theilt uns derselbe viele lehrreiche Notizen mit, unterAnderm beweist er aus einer alten Ausgabe des Jalkut (Krakau 5356) daß der Verf. die Quellen im Texte angegeben, die spätern Herausgeber aber solche am Rande, mit vielen Abänderungen besonders der Paragraphen, verzeichnet hätten. Stellen, für die am Rande jüngere Midraschim als Quellen angegeben seien, wären alle auf die beiden Talmude und Tanchuma zunickzuführen. Welche Abänderungen sich die Abschreiber erlaubt hätten, beweist R., und vor ihm Zunz (G. V. 302) aus dem wyBr der sich in der großen amst. Bibel zu Nechemja ünd Dibre Ha-Jamim befindet, welcher Kommentar nur aus Jalkut-Exeerpten besteht; selbst der Schluß-Reim des Jalkut findet sich mit einiger 'Umschreibung hier. Unmöglich kann aber, wie R. zu glauben scheint, von dem Verf. des Jalkut selbst dieser Kommentar verfaßt, sein, denn am Ende zu Dib. Ha-Jam. beginnt er mit den Worten „rbtt V) 'i.n □biyn ]’K?p3ö iw, obi)? tütd tn csnn idn n’rteri" worauf eine Menge ethischer Sprüche folgen, die wörtlich der Tibbonischen Uebersetzung des Buches Mibchar Ha-Paninim von Gabirol entnommen sind. Wenn dieses ganze Stück nicht ein späterer Zusatz sein sollte, so würde uns dies zu einem ganz andern Resultate führen. — Wir finden ferner in diesem Schreiben R's eine Berichtigung der im R. G. A. von Luria Nr. 23 aufgestellte Descendenz des R. Abun und seiner Nachfolger, die theilweise schon Carmolv (Ann. 1839, S. 237) in seiner ausgestellten Zeittafel verbessert hat. Im 4. Aussatze lesen wir eine kritische Untersuchung von Rapaport über eine Strophe aus einem Pijut von Kalir in Sabb. Donolo, wobei er nochmals auf Kalir zurückkommt, um die seiner Konjektur bekämpfenden Ansichten in den Annalen, Jahrg.-1840, zu widerlegen. — Mit sanften, ernsten 'tadelnden Worten wird von demselben Luzzatto's Manier, keine Gelegenheit zu versäumen, um die Verdienste Jbn-Esra's herabzusetzen, angegriffen. Reggio in Görz unterwirft wehre Ansichten und Meinungen, im 4. Theil des Kerem Chemed, von Krochmat, Luzzatto und Andern, einer nähern Prüfung , und theilt uns in Nr. 5 Manches von seiner eigenthümlichen freien biblischen ExeZese mit. So ist nach ihm das Verbot, Feldfrüchte in einen Weinberg zu säen, HNfbon BHpin p, nur als ein Preservativ anzusehen, damit nicht etwa der Most durch Benetzung des Saamens, der gesäet wird, diesen für Ünreinlichkeit empfänglich mache (rus'EVd b^pb TfiSOD). Das Subjekt wäre nämlich rUN^En und das Objekt yn so wie in jedem Satze, der mit p beginne, das Subjekt immer nach dem Zeitworte siehe. — Das Verbot, im Erlaßjahre die Schulden einzufordern, beschränke sich nach seiner Ansicht nur auf das Erlaßjahr selbst; weil nämlich in diesem Jahre der Schuldner nicht im Stand sein könne, vom Ertrage seiner Güter seine Schuld zu tilgen, nach dem Erlaßjahr aber wäre er eben so verpflichtet, seine Schuld zu bezahlen, als es dem Schüldherr erlaubt sei, seine Schuld zu fordern. Das Erlaßjahr wäre nur eine stillschweigende Prolongation der Schuld, aber keine vom Gesetz stillschweigend begünstigte Tilgung. Die Mischna selbst sage nur nDDli'D rryocy.l, welches heiße: das Erlaßjahr prolongire die Schuld, welches aber die Gemaristen, vom natürlichen Sinne der Schrift und Mischna abweichend, dahin ausgedehnt hätten, daß die ganze Schuld erlassen wäre und der Schuldherr die Zahlung nicht einmal fordern dürfe. Hkllel habe daher, auf den Schriftftnn gestützt, durch die Einführung des Prosbols nicht die Schrift, sondern nur die talmudische Deutung umgangen. — (Beschluß folgt.)

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