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Der Orient · 1844-04-16 · Heft 16 (16.4.1844) · p. Seite 124

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 16 (16.4.1844)
Date
1844-04-16
Page
Seite 124 (sequence 7)
Language
German
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124 wallung dankt dafür in unfern Zeitungen. Solche Gelegenheiten, wo Behörden und Verwaltungen für wohltätige Stiftungen von Seiten der Juden zu danken hatten, sind bei uns sehr häufig und sie sind die besten .Beweise, daß unsere Juden nicht besonders national denken, wie unsere Feinde es nur zu gern haben möchten. — Das jetzt erschienene erste Heft der Frankel'schen Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums hat vielen seiner Freunde sehr mißfallen. Der Herausgeber, welcher, nach seinem selbst angegebenen Plane, das philosophische, philologische und archäologische Element ausschließt, hat blos das Pastorale d. h. geschwätzige Element behalten; die Gelehrsamkeit, die wissenschaftliche Theologie hat da keinen Boden. Man hat jedenfalls Freiheit von Persönlichkeiten gehofft, aber man wurde auch hierin enttäuscht. Reggio und Thenius werden ohne Beweise heruntcrgerissen, weil sie gegen den Redakteur, hingegen Sachs gelobhudelt, weil er mit ihm befreundet. 8ic transit gloria rnimdi. Hamburg, 1. April. Sie erlauben mir, daß ich Ihnen hier einen Beitrag zu dem Censurwesen Preußens in Betreff jüdischer Schriften mittheile. Ich habe bei dieser Mittheilung einen doppelten Zweck, einmal nämlich um jüdische Schriftsteller aufzumuntcrn, wenn sie von der Censur sich beeinträchtigt fühlen, sich an das Ober-Censur-Gericht zu wenden, und zweitens um dadurch zu zeigen, welche Gesinnung die Censur über jüdische Sachen hegt. Meine Mittheilung ist der. Beschluß des Ober - Censur-Gerichts über eine Klage des Buchhändlers Levysohn gegen die Censur der Morgengabe von Kley, und da aus diesem Bescheid die Klage schon ersichtlich ist, so gebe ich nur diese allein. Der Bescheid lautet: „Auf die von dem Buchhändler Dr. Friedrich Wilhelm Levysohn zu Grünberg unter dem 17. August 1843 geführte Beschwerde über die Seiten des Censors erfolgte Versagung der Druckerlaubniß für mehrere Stellen einer von ihm in Verlag genommenen Schrift des Dr. Eduard Kley, unter dem Titel: „die erste Morgengabe zur Lehre und Bildung. Gesammelt mit besonderer Rücksicht für die israelitische Schule" hat das Ober - Censur - Gericht, nach erfolgter Erklärung des Staats-Anwalts in seiner Sitzung am 13. September 1643, an welcher Theil genommen,haben: der Präsident, Wirklicher Geheimer , Ober - Iustizrath und Staats - Sekretär, Dr. B o r n e m a n n, und nachstehende Mitglieder: der Geheime Ober-Iustizrath Zettwach, der Geheime Ober-Tribunalsrath Do oeuer, der Geheime Ober-Iustizrath Dr. Gösch el, der Geheime Ober- Regierungsrath Mathis, der Geheime Ober-Tribunalrath Ulrich, der Geheime Negierungsrath Aulike, der Wirkliche Legatiousrath Graf von Sohlieffen, der Professor.der Rechte Dr. von Lancizolle, -er Geheime Fmanzrath von Obstfelder, auf den Vortrag zweier Referenten für Recht erkannt: daß s die durch Verfügung des Censors vom 31. Juli 1843, \ ausgesprochene Versagung der Druckerlaubniß 1) für die Worte: „Überflüssiges" — „ja Schädliches" s und „entschädigen" in dem Vorworte pag. Ul, 20, 21, u.22 des zur Censur vorgelegten, gedruckten Probe - Exemplars der t gedachten Schrift, f 2) für die Worte: „und mit allen Gründen der Wahrs heit" u. s. w. bis zu den Worten: „anhängen will" pag. IV, L Zeile 23, 24, u. 25 ebendaselbst, wie hiermit geschieht, aufzus heben und den gedachten Stellen die Druckerlaubniß zuertheilen. V. R. W. Gründe.. | Als Verleger des oben bezeichnetcn, von dem Dr. Eduard t- Kley zum Gebrauch für jüdische Schulen verfaßten Lehrbuches, hat der Buchhändler Dr. Levysohn zu Grünberg \ Beschwerde darüber geführt, daß in dem Vorwort dieser | Schrift an zwei Srellen, Seite Ul IV, des zur Censur vor- | gelegten gedruckten Exemplars — von dem Censor einige | Worte gestrichen worden sind. §: 1) An der ersten Stelle setzt der Verfasser auseinander, jfc weshalb ihm die vorhandenen, allgemeinen Lehrbücher für die s Schuljugend den Bedürfnissen der israelitischen Schule : nicht völlig zu entsprechen schienen. Entweder, bemerkte er, \ ließen sie das religiöse Element ganz unberücksichtigt, und [ dann fehle dem! Buche der wesentlichste Vorzug, oder cs \ werde das Religiöse vom rein christlichen, dogmatischen Standi punkte aus aufgesaßt. „In diesem Falle aber" — fahrt er jfort —- „findet sich statt des obigen Mangels für uns ein \ Überflüssiges, Fremdartiges, ja Schädliches, für welches alle l sonstige Vortrefflichkeit nicht zu entschädigen vermag." In diesem letzten Satze hat der Censor die Worte: s „Ueberflüssi ges", „ja Schädliches" — und „enrj sch ädige n" — gestrichen. Es muß jedoch dem Beschwerde- / führ er darin beigepflichtet werden, daß dieselben nichts Een- , surwidriges enthalten. Die Aeußerung des Verfassers steht allerdings mit dem s christlichen Glauben im Widerspruch; aber sie greift denselben i weder an, noch enthält sie in der Form etwas für ihn Verl letzendes. Nur vom jüdischen Standpunkte aus erklärt sie ' für Juden, und insbesondere für ein jüdisches Lehrbuch i christliche Dogmen für überflüssig und schädlich. Von jenem s Standpunkte aus, muß man aber hierin dem Verfasser Recht fl geben, und in der den Juden vom Staate gewährten politi- Svscher Duldung, liegt auch die politische Duldung dieses ihres fl religiösen Standpunktes. 2) An der zweiten Stelle erklärt sich der Verfasser aus der andern Seite gegen den Versuch, Lesebücher für die israelitische Schule zu Tage zu fördern, welche nicht blos in reli- ' giöser, sondern auch in anderer Beziehung als eigenthümlich israelitisch sich darstellen sollten. Er protesn'rt;

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