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Der Orient · 1844-04-09 · 15 (9.4.1844) · p. Spalte 227-228

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
15 (9.4.1844)
Date
1844-04-09
Page
Spalte 227-228 (sequence 2)
Language
German
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227 Berichte. Liter. Erscheinungen in Preßburg. — Doch genug hiervon l Sie verlangen zu wissen, was seit 1840 hier an jüd. Novitäten, besonders im rabbinischen Fache, erschienen — ich will Ihrem Wunsche Nachkommen, das Versäumte nachholen, indem ich Ihnen hiermit in chronologischer -Ordnung ein kurzes bibliographisches Verzeichniß sämmtlicher seit 1840 hier aufgetauchtcn Erscheinungen gebe, und willig die Verpflichtung auf mich nehme, von nun an Sie und Ihre geehrten Leser von jeder hiesigen jüd. Novität sogleich in Kenntniß zu setzen. — Die Reihe-des Erschienenen eröffnet: 1. ChetamSofer.nyTTTW p^H NimölD DnrnDD nftNiP nDwn btotan ^2 ^b wo minn riNii, n-)dd rwn bx iwan n&pn nm W? vntdh , Ntynp , pacnsi , wnpi htnw jinoDKm ^jyry^-mNn, Nnferpm Nrn^nD-^n, jwnöi pzb n'Sn riiaojnD; nsio nm 'nio. Preßburg, bei Anton Edlen von Schmid. 1841. NI. und 154 Bl. nebst 6 Bl. Index. Fol. Das Titelblatt gibt ferner noch — wie größtenlheils bei talmudisch-rabbinischen Werken — eine kurze Biographie des verstorbenen Verfassers, welche mit den später in der Vorrede mitgetheilten Ergänzugen besagt: daß der Verfasser zu Frankfurt am Main geboren ward (5522 oder 1762 n. Ehr.), ein Schüler der berühmten Nabbinen R. Pinchas L ö w i H u r w i tz (^ulgo nN^Dn) und R. N athan Adler war; von seinem 18 bis zum. 78 — seinem Sterbejahre — öffentlich Tora lehrte, und zwar ohne während dieser ganzen Zeit auch nur einen Tag (?), den 9. Ab ausgenommen, ohne öffentlichen Unterricht verstreichen zu lassen z er bekleidete dasRabbinat zu Straß nitz in Mähren, später zu M at er s d or f in Ungarn und endlich zu P r e ßbur g, wo er von 5567—5600 (180?—1840) als Rabbiner fungirte und wo er am 25. Tischri 5600 das Zeitliche segnete. — Das Werk ist nur der erste Theil eines großen aus vier Theilen bestehenden Werkes, welches sich über alle vier Theile des sogenannten erstrecken und 1377 Gutachten enthalten soll, der vorliegende erste Theil enthält deren 356 und zwar nur im Gebiete des njrrm)’* einschlagenden (gesammelt von beinahe vierzig Jahren Herz Nr. 23, von NDpn }wmD V '4 Qv datirt, scheint uns das älteste). Die Gutachten sind nicht streng nach der Ordnung des *p gereihet, wofür ein am Ende beigegebener Index, der hier zurechtweist, entschädigt. Daß das Werk für die Praxis weniger Werth als für die Theorie hat, läßt sich denken z es werden oft lange Gutachten über die kleinsten Kleinlichkeiten gegeben, z. B. Nr. 266: rittüb Dp W D’p^N M'lM 1D^“I nniN pi Dran n nnnsiDpjapnnnn napijrmnNn antyh' u. dgl. m.z über Frauenkrankheiten (5IOH rc.) werden verhältnißmäßig die meisten (56) gegeben, während wir z.' B. über Elternverehrung (dni DN-'TO'ü) nur ein einziges, über Mildthätigkeit (tlp-rL) ebenfalls nur wenige finden. Natürlich kann man dies nicht dem Verfasser anrechnen, daß er jene Gegenstände mehr einer Besprechung werth gehalten als diese — da er doch durchaus nur Ant- 228 Worten ertheilt; jedenfalls charaklerisirt es aber den Rabbinerstand, von dem die Fragen ausgehen, überhaupt. — Wenn der Verfasser auch, wie die meisten später», besonders dem R. Moses Issarles (vulgo nachfolgenden Rabbiner, mehr zum Verbieten als zum Erlauben geneigt, oder um mich eines technischen Ausdruckes zu bedienen — ein -porift ift, so muß man doch zur Steuer der Wahrheit gestehen, daß wo dee Verlust größer und beträchtlicher, besonders wo das Verbieten dem gesellschaftlichen Leben, dem Handel, dem allgemeinen Verkehr hinderlich wäre, und sich nicht auf eine unbedeutende Kleinigkeit rm Hause des Juden beschränkt, er sich möglichst bemühet, es erlauben zu können und oft wirklich erlaubt s. z. B. Nr. 107. 108. 120. 123. 124. 135. 136. 214 u. a. m.z man merkt ihm oft das Bestreben an, die unabweisbare Lebensnothwendigkeit mit den ihm noch höher stehenden rabbinischen Vorschriften zu vereinen, z. B. Nr. 128, wo die Frage aufgeworfen ist: ob es erlaubtst, die Bildhauerkunst zu lernen, da doch dem Juden überhaupt verboten ist, ein Bild zu verfertigen? worauf die Antwort: der Jude solle Bildsäulen mit einem Auge machen, von Christen das andere machen lassen, wo er dann keine ganze Bildsäule macht; müssen wir auch über solche Kasuistik heute unwillkürlich lächeln, so müssen wir aber auch nicht minder das Bestreben und den guten Willen, die sich darin kund geben, lobens- und rühmenswerth nennen. Uebrigens hat er auch Launen und ist zuweiten unmenschlich strenge, z. B. Nr. 67, wo die Frage: ein Mädchen hat die Schwindsucht, jüdische Aerzte geben sie auf, der in sehr bedrängten Umständen lebende Vater kann sie nicht ferner bei sich behalten, um den Erfolg abzuwarten, christliche Aerzte (es sind Geistliche) erbieten sich, noch einen letzten Versuch mit demselben zu wagen, behufs welchen es aber ganz ihren Händen während der Kurdauer überliefert und von den jüdischen Eltern nicht besucht werden kann, ob es nun erlaubt sei, mit dem offenbar in Lebensgefahr schwebenden Mädchen den Versuch zu wagen, es den Christen völlig zu überliefern, wo es vielleicht abtrünnig gemacht werden kann? — Nach den üblichen Kontroversen und nachdem auch aus R. Ascher (R. G. A. 42.) erwiesen worden, daß das Mädchen nicht in Lebensgefahr sei, kommt der Ausspruch: der Vater möge das Mädchen, da er es nicht selber erhalten kann, lieber auf die Gasse hinausstoßen, als es den Christen übergeben, wo es abtrünnig werden könnte nriN bm D'oniD nsdni ntysjb iitdd rwuw atoio?!nW>n hiD^iyn in Nüinb u’nxb). — Das Werk verräth große und ausgebreitete Kenntniß der talm. Literatur, aber überhaupt mehr Belesenheit als Scharfsinn, mehr Zusammentragen und Vergleichen älterer und neuerer Autoritäten als neue und kühne Ideen, originelle Einfälle und Wendungen, wie wir diese— um von den Neuern za sprechen — z> B. in den Werken eines Eibeschütz,Hu rwitz, Landau u. And. zu finden gewohnt sind; der Verfasser hält darum auch sehr viel auf einen Ausspruch bes

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