Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1844)
- Date
- 1844-04-02
- Page
- Seite 111 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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111 Mieten, obwohl als ein allezeit ehrender Beweis der Ergebenheit für König und Vaterland und einer Gesinnung, welche die Nation bei mehren Gelegenheiten an den Lag gelegt, anerkannnt, — konnte nicht angenommen werden, weil dieEinzcichmmg der Bürgerschaft schon geschloffen war, und die Anzahl für den nöthigen Wachtdienst genügte; doch blieb es hierbei der Nation unbenommen, nach Verhältmß ihrer Mittel, zur Erleichterung der, der Bürgerschaft durch Bekleidung der Mannschaft und anderweitig, während der Dauer des Wachtdienstes erwachsenden Kosten durch Beisteuer beizutragen. 3) Einen Beitrag zur „Neuesten Freya" datirt d. 12. August 1841, — einige Worte, veranlaßt durch einen Aufsatz in der Neuesten Freya Nr. 77, betitelt: ein Wort über das IudenLhuin auf Anlaß des Einsenders H. in Freya Nr. 75, enthaltend. * **) 4. Ein Schreiben des norwegischen und schwedischen Ministers im Haag, Hochschild an H> Wergeland, v. 25. Mai 1842, die Juden in Amsterdam betreffend, worüber weiter unten Mehres. B. In holländischer Sprache, mit französischer und nor- Mgischer Uebecsetzung: 5 —10. Sechs Schreiben***) an den! **) Won einem Mosaiten geschrieben. In der weitläustigen j Auseinandersetzung des Komiteenberichts heißt es: „In der \ dritten Abtheilung der Abhandlung wird angeführt, daß Zraukreich, Holland, das katholische Belgien, Hessen-Kaffel und! Nordamerika, den Juden ein Vaterland in der vollen Bedeul mg des Wortes geschenkt, und daß diese dem Vaterland Gut s und Blut und ihre besten Kräfte gewidmet: Preußen, Baden, ' Dänemark, England, Würtemberg rc. hätten ihnen bürger- > liche Rechte ein geräumt. Alle Klagen, die man so oft über Luden und die Art wie sie sich ihren Unterhalt erwürben, gehört, verstummten, sobald man ihnen gestattet, sich auf jedem gesetzlich erlaubtem Wege zu ernähren; die Klage: daß die Luden einen Staat im Staate bildeten, sei nur da begründet, . wo man sie unterdrücke, ihnen alle Lasten und Pflichten auferlege, aber alle bürgerlichen Rechte ihnen vorenthalte. In allen / hier angeführten Ländern falle es Niemanden ein, den im ' Laude gebornen Juden als einen Fremden zu betrachten. Der .. Lude, als Glied eines besonderen Volkes, cxistirt nicht mehr,?■ und der Name bezeichne blos einen Bekenner der mosaischen 7 Religion. Und Ihr — so schließt die Abhandlung — die Ihr diese Zeilen einiger Aufmerksamkeit gewürdigt, haffet uns nicht fernerhin! Reichet uns brüderlich die Hand, auf daß wir uns : in wahrer Liede vereinigen!" ***) Den Anlaß, diese besonders wichtigen und der Sache ■ förderlichen Dokumente zu erwerben, gab eine Erwiderung des norwegisch - schwedischen Konsuls in Amsterdam, Herrn ^gidius, auf einige Anfragen von dem Proponenten des Vorschlags, dem Bezirksrichter Sörensen die Mrsaiten in den Niederlanden betreffend. Gleich wie i ch mich verbunden ' hielt, ihm alle Erläuterungen über diesen Gegenstand, die; wir zu Händen gekommen, mitzutheilen, erwies er mir die f Aufmerksamkeit, mich diese Erwiderung sehen zu lassen, welche ^'iu Form einer Beilage eingeheftet einem Briefe beigelegt war, l indem sich der Herr Konsul eine Diskretion nicht für dieses Dokument, sondern für eine andere beiliegende Mittheilung erbat, f Die^e letztere ward also bei Seite gelegt; aber in Bezug auf [ die Beantwortung der Anfragen, welche Herr Sörensen Advokaten. Ritter des holländischen Löwenordens, Lipman (Israelit) — die vier ersteren vom Hag, den 19, 20, 21, und 23. April d. I. datirr, von dem Finanzminister Hochhuifen, dem Iustizminister van Hall, dem Kriegsminister List. Das fünfte, datirt Breda, den 23. April von dem tapfern Vertheidiger der Citadelle von Antwerpen, General Chasse. Das sechste datirt Amsterdam, den 26. April, von dem Staatsrath, Präsidenten des Arrondissement-Lribunal's in Amsterdam M. C. van Hall, — worin die Genannten, was die Hauptsache betrifft, einhellig bezeugen, daß nachdem die Israeliten, während eines Zeitraums von 47 Jahren, aller Rechte und Pflichten eines holländischen Staatsbürger theilhaft gewesen, dies zu dem günstigen Resultat eben geführt habe. Der niederländische Staat — so äußert sich der Minister des Innern darüber—hat niemals den geringsten Anlaß gehabt, diese Reform zu bereuen, ungeachtet eigenthümlich-e Verhältnisse die Ursache gewesen, daß die Masse noch in der Civilisation zurücksteht. — Die- Juden haben sich als getreue und redliche Bürger bewiesen, und sich besonders in dem Jeitder Konstitutions-Kommitten mitzutheilen beabsichtigte erklärte ich sofort, daß ich über deren Zuverlässigkeit solche Zweifel hege, daß ich als natürlicher Verfechter der Sache und unter der Verpflichtung ihrem Proponenten, alle die Erläuterungen, die ich möglich erwiesen, erlangen könne, herbeizuschaffen, — versuchen wolle, die Beantwortung derselben Fragen von andern noch kompetentern Autoritäten in den Niederlanden, ja wo möglich, von den Mitgliedern der Regierung selbst zu erwirken. Um so mehr mußte ich mich dazu aufgefordert fühlen, als die Aeußerungen des Konsuls mit dem, was ich selbst in meiner „Eingabe^ über die Juden in den Niederlanden gesagt, geradezu in Widerspruch standen. Durch Herrn Lipman, der von den liberalen Zeitungen als Kandidat für das dortige Justizministerium in Vorschlag gebracht worden, gelang es mir in Besitz der obenerwähnten schlagenden Dokumente zu kommen, und meine Absicht die Angaben des Konsuls zu neutralisiren und ihren Einfluß auf die Frage zu vernichten, gelang so vollkommen, daß jene nicht einmal weiter an das Lageslicht kamen. Da Herr Egidrus späterhin in einem Briefe an Herrn Sörensen darüber Klage führte, daß er in niederländischen Blättern seinerMittheilung wegen angegriffen worden, gab ich eine schriftliche Erklärung über den Zusammenhang der Sache, wobei ich in Erinnerung brachte, daß das Dokument, bei dessen Gebrauch der Herr Konsul sich Diskretion erbeten, unangerührt in seinem Dunkel verblieben war. Höchlich erstaunt war ich daher im Kommiteenbericht die Aeußerung zu finden, daß „allein der Mißbrauch einer vertraulichen Mittheilung" der Angaben Egidrus an mich, der Anlaß gewesen, daß sie gegen den Willen desselben zur Erlangung der Gegnererklärungen waren benutzt worden. Aber der Präses der Kommiteen und Herr Sörensen haben, wie man weiter unten sehen wird, nachgewiesen, Laß diese Lirade, die als unrichtig und unbefugt im Original gestrichen wurde, nur bei d e r E i l e, mit welcher der Druck ohne gehörige Revision vor sich gehen mußte, sich als ein Druckfehler e i n g e s ch l i ch e n h a t. Sie wird also in dem neuen Abdruck des Berichts, der wie ich höre veranstaltet wird, ausgelassen werden.