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Der Orient · 1844-04-02 · Heft 14 (2.4.1844) · p. Seite 109

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 14 (2.4.1844)
Date
1844-04-02
Page
Seite 109 (sequence 9)
Language
German
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109 Schriften druckt, ob man den Almemor auf eine andere Stelle versetzen darf! Andere, wichtigere Zeilfragen müssen besprochen und zu einem praktischen Resultate hingeführt werden. Uebrigens ist auch der Adel zumeist an der Nichtemancipation Schuld. Den Städten aufdringen, was er selbst von sich weist! Die Juden in Galizien. Eine Skizze. (Fortsetzung.) Alljährlich werden in großer Menge jüdische Jünglinge zum Militärdienste ausgehoben, ohne ihnen einen Weg zur Ehre zu lassen. Jeder 19 jährige jüdische Jüngling ist militärpflichtig, und 14 Jahre dauert seine Dienstzeit. Die Folgen dieser grenzenlosen Strenge beweisen ihre Unerträglichkeit. Sobald der Jüngling der Konskription nicht entgangen ist, einen gesunden Leib hat, nimmt er oft Verstümmelungen an ihm vor, die ihn nicht selten dem Lode übergeben. Solche Schritte werden weder von der Religion, noch vom Aberglauben, sondern von der Verzweiflung diktier. Er hat auch keineswegs Widerwillen gegen den Militärdienst, er würde eben mit solcher Bereitwilligkeit das Land vertheidigen wie der christliche Jüngling, wenn es ihm dieselben Freiheiten gewährte. Aber säen, ohne zu ernten, arbeiten, ohne Hoffnung belohnt zu werden, ist ein Schmerz, dem man jeden andern vorziehet. Nur dadurch sind die Selbstverstümmelungen erklärlich. Denn wenn er auch in Dienst getreten ist, und schon einen Theil seines Lebens dem Lande gewerhet, welches Loos wird ihm da bereitet? Nachdem er Mühseligkeiten verschiedener Art ertragen, kehrt er oft gebeugt in seine Heimath zurück, ohne die entfernteste Aussicht auf sichere Subsistenz zu haben. Um aber das Maaß des Elendes voll zu machen, hat sich ein anderer Umstand hinzugesellt, der in derLhat ganz geeignet ist, den Militärdienst recht verächtlich zu machen. Um so frühzeitig als möglich der Kinder, welche gedrückte Juden nicht ernähren können, los zu werden, werden sie in einer Lebensepoche verehlichte die der Beginn der körperlichen Entwickelungsein soll. Bis der Knabe 19 Jahre alt wird, ist er schon Vater mehrer Kinder, deren Lebensstütze er geworden ist; drohet nun eine erbarmungslose Rekrutirung ihn von seinem Familienheerde wegzureißen, so muß er natürlich entweder durch körperliche Verstümmelung, oder durch das Erkaufen des Arztes Stimme für den Militärdienst sich untüchtig machen. Der Regierung entging dieses Uebel nicht, und im Jahre 1827 bewilligte sie, zum Militärdienste Supplenten stellen zu dürfen. Die Beamten, die Diener der Gerechtigkeit sein sollen, haben diese günstige Gelegenheit zu ihrer Bereicherung wahrgenommen, und bedienen sich ihrer auf das Vortheilhasteste. Die reichsten Jünglinge sind oft vor dem gesetzlichen Alter gewaltsam auf den Assentplatz geschleppt und ohne, vorschriftgemüß assentiren zu wollen, als Dienstfähig erklärt worden, damit sie Supplenten stellen, wo ihnen Aussicht auf jüdisches Geld geboten wurde. Der Verlust war durch diese Maaßregeln von großer Bedeutsamkeit. Denn außerdem, daß mancher Jüngling in's Militär gesteckt, und von Vielen das Geld entrissen wurde, verleitete es mehre sich zum Militär anwecben zu lassen, die beider erneuerten Rekrutirung eine Leere zurückgelaffcn, welche wieder zu unendlichen Erpressungen Anlaß gegeben hat. Bei alle dem har man diese Maaßregeln im Jahre 1829 noch dahin ausgedehnt, daß der Supplent den Supplentstellenden nur auf 14 Jahre, d. h. von dem aktiven Dienste, nicht aber vom Landwehrdienste freispricht, und so nach Beendigung dieser, wieder zum Militärdienst verpflichtet, wenn solcher nicht in der Zwischenzeit in Verhältnisse getreten, die ihn vom Landwehrdienst befreien, mit andern Worten, wenn er todt oder verkrüppelt ist. Uctheilen Sie nun wie die Gerüchte über den Widerwillen der galizischen Juden gegen den Militärdienst gerecht sind. 3. Der Handel. Durch die Diener der Polizei in steter Furcht erhalten, und von der Oeffentlichkeit verdrängt, können die Juden keine Aufklärung über ihre eigenen Zustände haben. Ein Krämervolk wolle man aus ihnen machen, und dieses ist auch bewirkt worden. Man verschloß ihnen die Wege zu den edlern industriellen Zweigen, und wenn ihnen Handwerke zu treiben erlaubt ist, so ist ihnen hingegen Meister zu werden und mit christlichen Gesellen zu arbeiten verboten. Sie sind auf den Handel beschränkt, und da natürlich aus Ungleichheit des Vermögens der Großhandel nicht alle beschäftigen kann, so wird er im Kleinen betrieben, der nicht mit Unrecht als Schacher betrachtet werden kann. Daß man selbst mit diesem den Juden angewiesenen Nahrungszweig nicht deren Wohl vor Augen hat, beweisen die Menge der Steuern, die den jüdischen Handel hemmen, und den freien Lauf desselben aufhalten; besonders aber der Mangel an Anstalten, wo sie sich für ihren künftigen Beruf, den ihnen der Staat bestimmt hat, ausbilden könnten. Im ganzen Lande ist keine Schule, wo der angehende jüdische Kaufmann sich für sein Fach fähig machen könnte. In den bürgerlichen und Realschulen, wo der Jude zwar zugelassen wird, kann er beim heutigen Standpunkt des kommerciellen Faches keine genügende Belehrung erhalten, besonders wo die Intoleranz der christlichen Kaufmannsgilde auch da wider ihn arbeitet. Indessen könnte man doch zu der Frage verleitet werden, warum man den Juden ausschließlich den Handel zum Nahrungszweig angewiesen, da doch von ihm vorzüglich der Nationalwohlstand abhängt, und aufLandwirthschaft, Gewerbsthätigkeit, auf innern und äußern Verkehr den größten Einfluß äußert? Aber diese Frage kann nur von dem mit

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