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Der Orient · 1844-03-26 · 13 (26.3.1844) · p. Spalte 197-198

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
13 (26.3.1844)
Date
1844-03-26
Page
Spalte 197-198 (sequence 3)
Language
German
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197 Studien- Briefe über das Judenthum. Bon Dr. I. Aub. 198 wurde, daß nämlich dasjenige Kollegium, welches zur Wahl eines Rabbiners befugt ist, gewiß auch die eines Rabbinats- Affeffors vollziehen darf. So stellte sich bei der großen Mehrheit der Versammlung die Meinung heraus, daß dieselbe nicht nur berechtigt ist, einen Rabbinats-Assessor zu wählen, sondern daß sie allein gesetzlich befugt ist, eine solche Wahl vorzunehmen. Wenn wir zwar einen Präcedenzfall angeführt haben, in welchem im Jahre 1784 die Wahl eines Rabbinats-Assessors von dem Vorstande in der Versammlung von 32 Männern vorgenommen worden, ist, so wollen wir nur noch erwähnen, daß der zeitige Vorstand, auch ohne diesen vorhergegangenen Fall, die Verantwortlichkeit einer solchen Wahl nicht, wie frühere Vorstände, auf sich allein genommen haben würde. Eine mehrstündige Diskussion hatte die angeregten Einwendungen bereits zur Genüge erörtert, als von dem Vorsitzenden die Frage gestellt wurde: Soll ein Rabbinats-Assessor gewählt werden? Dafür, also die Frage bejahend, stimmten dreiundzwanzig Mitglieder. Dagegen, mithin die Frage verneinend, stimmten zehn Mitglieder. Demnächst wurde der Antrag gestellt: Eine Kommission von sieben Mitgliedern der Versammlung, von denen fünf den zweiunddreißig Männern, zwei dem Gemeinde-Vorstände angehören, zu wählen, welche den Namen der vorzuschlagenden Kandidaten entgegenzunehmen, die erforderlichen Erkundigungen über dieselben einzuziehen, und sodann dem Wahlköllegium darüber zu berichten haben wird. Auch dieser Vorschlag wurde mit der Maaßgabe genehmigt, daß die fünf aus den zweiunddreißig Männern zu wählenden Mitglieder sofort zu wählen seien, dem Gemeinde- Vorstände aber die Wahl der zwei aus seiner Mitte zu deputirenden Mitglieder zu überlassen sei. Um die Kommission die zu ihrem Geschäfte erforderliche Zeit zu lassen, wird die nächste Versammlung des Wahl- Kollegiums nicht vor dem 5. Februar 1844 stattfinden. Ein jedes der resp. Gemeindeglieder, welches Kandidaten in Vorschlag zu bringen wünscht, wolle davon die gedachte Berichterstattungs-Kommission bis zum 31. Januar 1844 in einer schriftlichen, mit seiner Namensunterschrift versehenen, in der Registratur, Rosenstraße Nr. 2, abzugebenden Anzeige benachrichtigen. In jedem Falle werden die so in Vorschlag gebrachten Kandidaten dem Wahlköllegium mit dem erforderlichen Berichte genannt werden. Die allgemeine Lheilnahme, welche die in Rede stehende Wahl erregt, sowie die Oeffentlichkeit, die den Verhandlungen des Rabbiner-Wahl-Kollegiums von dem Unterzeichneten Gemeinde-Vorstände gegeben ist, und die wir denselben noch seruer zu geben wünschen, dürften möglichst dazu dienen, diejenigen Mängel auszugleichen, welche, wie nirgends verkannt wird, mit der alten zur Zeit noch bestehenden Gesetzgebung in Betreff des kirchlichen Zustandes der Juden verbunden sind. Eine Verbesserung dieses Rechtszustandes ist von des Königs Majestät als nothwendig anerkannt. Von Einem hohen Ministerium ist uns vor neun Monaten, zur Vermeidung weiterer Anfrage, eröffnet worden, daß die Vorbereitungen zur Regulirung der jüdischen Kultus-Angelegenheiten ungeordnet sind, und für die Beschleunigung in jeder Art gesorgt wird, eine so baldige Beendigung indessen, als der Gemeinde-Vorstand zu erwarten scheine, bei den bedeutenden und umfassenden Vorarbeiten, welche eine so wichtige und tief eingreifende Einrichtung erfordert, wohl nicht anzunehmen ist. Daher liegt uns Allen, die wir das Bedürfniß einer Reform in Betreff der Gesetzgebung rücksichtlich des kirchlichen Zustandes der Juden vollkommen fühlen, im festen Vertrauen, daß die gewiß mit Besonnenheit getroffenen Anordnungen ein segensreiches Resultat liefern und einen festen Rechtszustand begründen werden, die heilige Pflicht ob, nicht durch Kontroversen Verwirrung und Zerwürfnisse herbeizuführen, sondern schon jetzt, soweit es thunlich ist, solche Vorkehrungen zu treffen, welche der zu erwartenden Allerhöchsten Verordnung entsprechen und dazu beitragen werden, daß ein wohlthätiges Resultat desto leichter erzielt werden kann. In der Eintracht hat Gott Segen und Glückseligkeit entboten bis in Ewigkeit. Berlin, den 11. December 1843. Die Aeltesten und Vorsteher der hiesigen jüdischen G e m e i n b e. Meye r. Veit. Rieß. M u h r. Lehma n n. H i r s chf e l d. B e n d a. (Fortsetzung folgt.) Briefe über das Judenthum*), mitgetheilt von dem Rabbiner Dr. Joseph Auzu Baireuth. Erster Brief. ppn yN ■mm'? *>dn’ n1? rbo ba mro. din nmn: rby nnsn mm b -imn -b oddw ab (Midrasch Rabba zu Leviticus). Je bekannter mir schon lange her, meine theuern Amtsbrüder, Ihre fromme Begeisterung ist, in welcher Sie immer *) Unter dieser Rubrik werden wir eine Reihe von Briefen folgen lassen, welche die wichtigsten Gegenstände und Zeitfragen des Judenthums besprechen sollen. Die zunächst folgenden Briefe werden den Frankfurter Reformverein und die Beschneidung zum Inhalte ihrer Diskussion haben. 13*

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