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Der Orient · 1844-03-19 · 12 (19.3.1844) · p. Spalte 179-180

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
12 (19.3.1844)
Date
1844-03-19
Page
Spalte 179-180 (sequence 2)
Language
German
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179 Studien. Zur neuesten Geschichte der jüdischen Gemeinde in Berlin. 180 begonnen worden, um welche Zeit, oder bald darnach, ein 1 neuer König, der Josef nicht gekannt hat , regierte, nämlich Osirtesen UI. oder Lacharis, 1600 v. Chr. Es ist ungefähr neun Jahre nach Menes Geburt, d. h. 1571 v. Chr., wo die Sklaverei den höchsten Gipfel erreicht hatre, gebaut worden. Ehe wir aber weiter gehen, ist zu erwähnen, daß der Pharao, der Josef um das Jahr 1715 v. Chr. zu Ehren brachte, Amonemke I. gewesen ist, der seine Regierung in Gemeinschaft mit Osirtesen I., Anno 1728 v. Chr., in dem Jahr, wo Josef in Egypten eingetroffen war, angetreten hatte. Der Vornamenstitel von Amonemke I., Saphthpan oder Saph-nathph, hat eine und dieselbe Bedeutung mit dem Ringe, den Pharao an Josefs Finger steckte, was ich schon vor vierzehn Jahren, im Jahre 1830, in der königlichen Literaturgesellschaft nachgewiesen habe. Der wahre Schachbestand ist folgender. Das Labyrinth des Phi-om ist laut Plinius von Petesueus oder Tirhoes gebaut worden, welche von Sir G. Wilkinson und allen früheren Schriftstellern für unbekannte egyptische Könige gehalten worden sind. Da wir nun aber durch den egyptischen Geschichtschreiber Chorroemon belehrt werden, daß die Namen Josef und Moses im Egyptischen Peteseph und Tisithes heißen, so unterliegt es keinem Zweifel mehr, wer unter den Benennungen Petesueus und Tithoes zu verstehen ist. Es ist dasselbe, als wenn man sagt, daß ,,das größte aller menschlichen Werke,^ wie es von Plinius genannt wird, von den zwölf Stämmen Israels ausgegraben und aufgeführt worden sei. Eine andere Angabe aber weist noch genauer die Zwischenzeit nach, welche das Zeitalter Peteseph's und Tisühes' trennte. Demoteles, der von Plinius citirt wird, lehrt, daß es der Palast des Motherudes (von Sir G. Wilkinson Motherus genannt) gewesen sei, was sichtlich ein Anagramm von Khermuthis (eine bloße Sylbenversetzung, wie sie bei den alten Kalligraphen zufällig oder absichtlich oft vorkommt) dem Namen von Pharao's Tochter, die Moses vom Tode errettete, ist. : Sie hieß nach dem Geschichtschreiber Artapanus, von dem wir hören, daß Moses in seinem dreißigsten Jahre eine egyptische Armee nach Aethiopien führte, und dorr die Hauptstadt Meroe baute, die er nach ihr benannte, Merris, und so haben wir dann auch den Schlüssel zu der Benennung des Labyrinths von Moerris. Er erzählt auch noch weiter, daß Merris mit einem Fürsten, Namens Chenophores, vermält worden sei, der den Tempel Kessa, wie er Gosen nennt (das Labyrinth war nach anderen von Plinius angezogenen Autoritäten ein Sonnentempel) gebaut habe; nun ist Koncharis aber einer der Namen des Amenemes oder Amonemke Hl., des wirklichen Erbauers des Labyrinths. Ich habe die Beweisführung, von dem Bau der ersten Pyramide durch Shupho oder Cheops an, bis zu der dritten durch Mycerinus und Nitokriz, in die Form einer Tabelle gebracht, die ich Ihnen baldigst zusenden werde; Sie wer, den jedoch schon aus dem Vorstehenden ersehen, daß die apokryphische Geschichte der Israeliten, die auf ganz gleicher Autorität mit Manetho oder irgend einem anderen profanen Geschichtschreiber des Alterthums beruhet, eben so sehr durch monumentale Entdeckungen als durch die Angaben jenes Schriftstellers in Betreff des Labyrinths bestätigt wird. Wir wissen nun, daß Pitom und Gosen auf der Nil-Insel, oberhalb Memphis und des Deltas in der Region der Backsteine, belegen gewesen sind, und nicht in der steinigten Region ostwärts des Nils, wohin man das Land Gosen und dessen Städte seither aufs Gerathewohl verlegt hat. Zur neuesten Geschichte d e r jüdischen Gemeinde zu Berlin. (Fortsetzung.) §♦ 24. Die Wahl der Mitglieder eines Vorstandes, sowie auch der Repräsentanten einer Svnagogengemeinde ist der Vorgesetzten Ortsobrigkeit anzuzeigen und von derselben, wenn nichts dagegen zu erinnern ist, zu bestätigen. Ueber die Wahl der Mitglieder eines Obervorstandes ist der obersten Provinzial-Behörde (Oberpräsidenten) durch diejenige Negierung zu berichten, in deren Bezirk derjenige Ort liegt, in welchem der Obervorstand seinen Sitz hat. Auch eine solche Wahl ist, wenn sich nichts gegen dieselbe zu erinnern findet, zu bestätigen. Der permanente Ausschuß des Synagogenraths wird von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten, wenn sich kein Hinderniß entgegenstellt, konsirmirt. §. 25. Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder erfolgt aus drei Jahre. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Die Wahl der Rabbiner und der besoldeten Syndiken geschieht indessen aus Lebenszeit. Die Entlassung dieser Beamten kann lediglich wegen grober Vernachlässigung der Amtspflicht und wegen begangener Excesse überhaupt von derjenigen Staatsbehörde verfügt werden, welcher die Bestätigung zukommt. Nur ein Rekurs resp. an den Oberpräsidenten und den Minister der geistlichen Angelegenheiten findet dagegen statt. Rabbiner und Syndiken können indessen von dem Vorstande und den Repräsentanten der Gemeinde auch ohne Weiteres ihrer Aemter entlassen werden; sie haben alsdann jedoch Ansprüche auf Pension. Die Pensionen betragen, wenn nicht eine besondere Verabredung getroffen ist, bis zur zehnjährigen Dienstzeit die Hälfte des Diensteinkommens, bis zur vier-

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