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Der Orient · 1844-01-23 · Heft 4 (23.1.1844) · p. Seite 31

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 4 (23.1.1844)
Date
1844-01-23
Page
Seite 31 (sequence 13)
Language
German
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31 sem Jahre erhieltwurde zum Kapitalstock geschlagen, und deshalb nicht unter die Einnahme angeführt. — Wir haben eine zu hohe Meinung von der Beredsamkeit dieser Zahlen, um noch etwas zum Lobe der Spitalverwaltung hinzuzusetzen und wollen daher zur Beleuchtung der Verbesserungsvorschläge Ihres Korresp. übergehen. Er meint, man solle den Spitalarzt Dr. Goldschmid und den Wundarzt Hcn. Neustein abschaffen, um ihre Gehalte 500 fl. und resp. 300 fl. (eil passant es sind nur 400 und 200) zu ersparen, da, wie er sagt, es hier gute und treffliche Aerzte genug giebt, die diese Stellen ohne Salaire übernehmen würden. Der Plan verdient Erwägung, man sollte die Stelle eines Spitalarztes licitaiulo an den Mindestsordernden vergeben, oder vielleicht findet sich gar Einer, der was darauf gibt. Aber wissen Sie, wie viel Aerzte es hier gibt, vier sage Vier, Dr. Goldschmid mit eingerechnet. Auf eine Population von 20,000 Seelen während drei Meilen in der Runde kein Arzt wohnt. Es kann ihnen also durchaus an Beschäftigung nicht fehlen. Und doch sollen unter diesen dreien (Dr. G. wird doch wohl nicht unter den Konkurrenten sein) gute und treffliche Aerzte genug sein, die einen mühsamen und beschwerlichen Posten ohne andere Entschädigung übernehmen werden, als etwa die Aussicht dafür einmal, wie jetzt Dr. G., verunglimpft zu werden. Gegen diesen Letztem, hat er aber außerdem, daß er ihn so theuer findet, noch etwas Anderes einzuwenden, daß er nämlich bei chronischen Krankheiten, die Aufnahme verweigert, und er weiß uns eine Geschichte zu erzählen von einem Manne, dessen Krankheit so langwierig war, daß er starb noch ehe er ins Spital ausgenommen werden konnte. Wir wissen nicht was an der Sache' ist, jedenfalls ist das Histörchen ein passender Beleg zu jener Thesis von den langwierigen Krankheiten. — Wir glauben die Grundlosigkeit der Behauptungen Ihres Korrespondenten hinlänglich dargethan zu haben. Indessen wundern wir uns nicht, daß derselbe unser Gemeindewesen so bitter undungerecht tadelt, es. ist nun einmal so. Tadeln ist nicht nur leichter als Bessermachen, sondern auch leichter als Loben und wird, wenn man es nur nicht so gar ungeschicktangreift, auch meist besser ausgenommen als dieses. Nur wundert uns, daß er sich seine Angriffspunkte nicht besser zu wählen wußte. Denn muß man nicht nothwendig glauben, es sei hier Alles vollkommen eingerichtet, wenn selbst die Verlaumdung nichts einbringen kann als solche aus der Luft gegriffene Beschuldigungen. Aber indessen ist es möglich, daß wir dem guten Manne doch Unrecht thun, vielleicht ist dieser Angriff auf unsere Gemeindefmanzen gar nicht so ernst gemeint, sondern er will nur, da er doch einmal aus Gründen, die ihm selbst am besten bekannt sein mögen, entschlossen ist, Opposition zu machen, damit ein Mistrauensvotum abgeben gegen das Personal unserer Gemeinde-Verwaltung und das Bessere und Wichtigere kommt erst nach. Er verspricht uns ja noch Mittheilungrn über unsere Talmud-Tora und Realschule, die wir mit Ungeduld erwarten *)> denn obgleich wir diese Anstalten hier ganz gut kennen, so zweiflen wir doch nicht, daß wir bei seiner Wahrheitsliebe manches Neue daraus erfahren werden. — Geschichte der Jnden-Emavcipatiorr in dem Großherzogthmne Baden. (Fortsetzung.) Die Beschränkungen, welche 1833 noch für die Israeliten bestanden und deren Wegräumung in allen diesen Petitionen verlangt wurde, waren: die lästigen Bedingungen, welche mit der Niederlassung eines Israeliten in solchen Orten, in welchen bisher noch keine Israeliten wohnten, verbunden waren; die Ausschließung der Juden von Gemeindeämtern, z. B. dem Amte eines Bürgermeisters, Gemeinderaths u. dergl., selbst wenn die Bürger einstimmig einen Juden wählen wollten; die Nichtanwendung der neuen Gemeindegesetze auf die Israeliten, so daß sogar die Israeliten ihre Gesuche um Bürgerannahme nicht bei ^dem Gemeinderathe, sondern bei den Aemtern einzureichen hätten und, in Folge dessen, die Laxen in den Gemeinden und in den Aemtern bezahlen müßten. Namentlich aber kränkte die Israeliten die Ausschließung von den Wohlthaten des 1831 entstandenen, neuen Gemeindege-- setzes. Alle diese Beschränkungen lagen nicht in der Konstitution, sondern sind erst, durch Interpretation, von einer judendfeindlichen Jurisprudenz hineingelegt worden. Die einzige dem bestehenden Gesetze gemäße Beschränkung, welche aber die Juden ebenfalls aufgehoben wissen wollten, war die Ausschließung von der Wahl oder Ernennung zum Mitgliede einer der beiden Kammern. Es war vorauszusehen, daß 1833 ein sehr ungünstiger Zeitpunkt zur Durchkämpfung solcher untergeordneten Gegenstände sein würde. Die reaktionären Bundesbeschlüffe von 1832, welche man als Signale zur Vernichtung der Verfassungen betrachtete, riefen die noch kräftigen und muthigen Liberalen auf den stürmischsten und bewegtesten Kampfplatz, namentlich in Baden, welches damals noch der Gradmesser des konstitutionellen Lebens in Deutschland war. In der 31. Sitzung der 1. Kammer, vom 14. Aug., in der 34., vom 31. Aug. und in der 38., vom 4. Sept., wurden die schönsten, von Duldung und Liebe überströmenden Reden gehalten, aber die verschiedenen anderen Interessen, welche im Hintergründe *) Sind bereits emgegangen und nur durch Hemmnisse der Censur noch nicht abgedruckt worden.. Red.

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