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Der Orient · 1844-01-16 · 3 (16.1.1844) · p. Spalte 37-38

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
3 (16.1.1844)
Date
1844-01-16
Page
Spalte 37-38 (sequence 3)
Language
German
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Igt Stndim. Gutachten über die Heiligkeit der jüd. Begräbnißplatze von Dr. S. Holdheim. 38 b Axde ist. Die Sache ist mithin noch nicht ganz entschieden K inlb verdient eine genaue Erwägung, x Ob der nNJH DDW* hier in dem Charakter der H ei-?-Iigkeit im jüdisch-theologischen Sinne des Wortes, wie ’Enp, st'">e Begründung habe, oder mit andern gleichfalls von jedwedem nützlichen Gebrauche ausgeschlossenen ß Dingen, als z. B. prn im, VTO rc., die zwar verßboten, aber nicht wegen ihrer Heiligkeit verboten sind, ß auf gleicher Stufe stehen? Ich glaube, daß von der Beanth Hortung dieser Frage allein die Entscheidung der unsrigen Abhängen müsse. A Von dem jüdischen Leichnam, nämlich von Allem, was .u seinem Leibe (mit Ausschluß des Haars) gehört, gilt die!; M^el: ntOrD “TON NO (Aboda Sara 29 d.) Das Grab | M, wenn es ein jun b® "pp , ist gleichfalls hdn I n»sonb (Sanhedrin 48 b ff.). Die Todtenkleider, wenn sie | mit dem Leichnam einmal in Berührung gekommen, sind ß kbmfalls für immer zu jedem andern Gebrauche unzulässig. f (ibid. und Iebamot 66 b.) Bon TOb HD gilt sogar die f Rcgel^OO .^p (Sanhedrin illili.). Es ist also die Frage: ß welchen Charakter hat hier der nN3H “nDW? Ich glaube, | diß der bloße Takt des Talmudkundigen (und einen Takt gibts ß auch hier, wie in jeder andern Wissenschaft) es schon unbe- § zweifelt an nehmen müsse, daß es sich hier um den Charakter | eines heiligen Gegenstandes handelr, der keinesweges in | die Kategorie anderer zu . jedwedem Genuß verbotener Dinge J zu bringen ist. Daß der Leichnam selbst als ein Heiliges | ober Geheiligtes betrachtet werde, muß bei dem noch geringen Grabe der Wahrscheinlichkeit, den unsere Ansicht bis jetzt erß reicht hat, noch dahin gestellt bleiben. Der Umstand aber, ß daß das erbauete Grab, die T odte nkl eider, weil sie dem s Men geweiht , für jeden andern Gebrauch verboten sind, | läßt uns schon den Charakter des Heiligen vermuthen, welj' ches deshalb für jede anderweite Benutzung unerlaubt ist, | weil es einem bestimmten Gebrauch geheiligt ist. Die Sanf Hcdr,'n47 und 48 diskutirte Frage: ob DJEin die bloße | Bestimmung ohne Gebrauch schon hinlänglich sei, dieß Sache für jeden anderweiten Gebrauch als verboten zu be- Machten, noch mehr der Vergleich des Todten mit Te- § sillin, also eines wirklich Heiligen, in diesem Betreff, h worauf das widerlegende Beispiel vom Theater nicht zutref- Z scn fern wird, müssen uns in unserer Vermuthung nur bev schranken. Daß es sich hier um mehr als um bloße Anz ^"dsregeln handelt, ist eben hierdurch auf das Unbezweifel- | üsle bewiesen, weil in diesem Fall nicht von PUDtn |^ic Siebe sein könnte, nämlich, ob man vor einem für einen j Tobten bestimmten, aber nicht dazu wirklich gebrauchten Grabe Anstand haben müsse? Das Einzige, was hierauf zu ent- |Öc9tten wäre, ist, daß fy Gegenstände eines abgöttischen ^Kultus, und i"y riPNpn das, womit ein solcher Kultus ge- | Sieben wurde, gleichfalls nJsOrD /"iiDN und doch keine Hei- Hgthümer sind. Aber genauer betrachtet ist in der That auch von nichts Anderem die Rede. So sehr Gegenstände des wahrhaften Kultus, denen der Zdololatrie diametral entgegensetzt sind, so ist doch der von beiden geltende Begriff des rjNJH formell ein und derselbe, die Absonderung von dem, was gottesdienstlich geweiht ist. Materiell sind sie freulich himmelweit von einander Verschieber. Bei gottesgeweiheten Heiligthümen ist deshalb jeder andere Gebrauch e n t w e i h e n b Vfrn, f ch ä ndend ,-j^'yO, weil sie Gott ausschließlich geweiht sind, d. h. weil die Ehrfurcht gegen Gott jede Gemeinsamkeit der Menschen an den ihm gottesdienstlich geheiligten Gegenständen verbietet z bei Gegenständen des abgöttischen Kultus ist der Gebrauch deswegen untersagt, weil der tiefe Ab sch eu gegen denselben eine solche Gemeinschaft unzulässig macht. Da der untersagte Gebrauch nNJH des Leichnams, des Grabes re. nicht in Letzterem seinen Grund haben kann, so wird er nothwendig in Erste rer, nämlich in der Ehrfurcht zu suchen sein und die Verwandtschaft dieser Gegenstände mit wirklichen Heiligthümern zugegeben werden müssen. Schon hieraus ist es klar zu ersehen, daß unser Korrespondent mit dem Begriff der Ehrfurcht zu geringschätzig verfahren ist. Denn, daß ein Gott geweiheter Gegenstand heilig ist im' kirchlichen Sinne des Wortes, hat in nichts Anderem seinen Grund, als in der der Gottheit schuldigen Ehrfurcht z daß ein jeder Gebranch desselben ein profaner und ein Sakrilegium genannt wird, gleichfalls in nichts Anderem, als in der Verletzung dieser Ehrfurcht. Wenn also vonBegrä'bnißplätzen dieselben Merkmale der Ehrfurcht wie bei andern Heiligthümern, hier Gotteshäusern, gefordert werden, so wird man wohl zu der Annahme berechtigt sein, daß hier von einem gleiche Ehrfurcht gebietenden Gegenstände, also einem Heiligen, und nicht von bloßem Anstande wie im Theater die Rede sein müsse. Gehen wir auf die Ansicht genauer ein, so wird das bisher Ausgesprochene aus dem dunklen Kreise der Vermuthung heraustreten und ein helleres Licht der wissenschaftlichen Ueberzeugung gewinnen. Daß der jüdische Leichnam als ein Gegenstand des nNJn niDW1 betrachtet werde, wird Aboda Sara 29 a auf dem Wege einer von riDHy!^.iy abgeleitet, daß aber letzteres ein nNJD "iid\n sei, aus dem Umstande biblisch erwiesen, daß hierbei von Versöhnung wie von Heiligthümern die Rede sei Ei$"ipo HD OA"O »TOD, wozu Raschi noch die Bemerkung hinzufügt: nNJm "flDN O'ILNp. In Sanhedrin 48 a wird als Grund angeführt, daß von HDny rbty nur der Leichnam selbst, nicht aber dessen Grab und Kleider, die demselben zum Gebrauche dienen, als ns\n TiDW abgeleitet werden können, weil n&ynp nDU Nvn HDDy n^y. Wie also der Leichnam selbst hinsichtlich des Verhaltens zu demselben mit riDliy nbty als einem selbstständigem Heilgthum in Eine Kategorie gebracht wird, so muß wohl auf ein beiden gemeinschaftliches Princip mit Recht geschloffen werden. Für die Anwendung des nNjrj "M'tt auf das Grab und die Todtenkleider sucht der Talmud nach Einer Ansicht keinen besonder» Beweis, 3 *

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