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Der Orient · 1844-01-16 · Heft 3 (16.1.1844) · p. Seite 23

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 3 (16.1.1844)
Date
1844-01-16
Page
Seite 23 (sequence 13)
Language
German
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23 Lebens, wie ihn kein anderer konstitutioneller Staat Deutschlands bis jetzt errungen hat. Jmmitten dieses erfolgreichen politischen Aufschwunges und des freier sich gestaltenden Lebens, von dem denkwürdigen Landtage von 1831 an, der fast allen später» in politischer Beziehung vorausleuchtet, bis auf die, schon etwas erschlafften, aber nach Maaßgabe der deutschen Verhältnisse noch immer bedeutsamen neusten Sitzungen der Kammern tritt uns auch die Emancipationsfrage entgegen, eine Frage, die seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts noch immer auf eine Lösung harrt» Die geistig-politische Bewegung, die sich unrer allen Klassen des badischen Volkes schon bei der Wahl der Deputaten für den Landtag von 1831 kundgegeben, hat auch die 20,000 jüdischen Badener mächtig angeregt, für ihre politische Befreiung Schritte zu thun, und diese Anregung war um so kräftiger, als auch die Regierung in jenen denkwürdigen Lagen eine Freistnnigkeit zeigte, die für eine Realisirung solcher Hoffnungen laut genug sprach. Der Oberrath der Israeliten, Hr. Epstein in Karlsruhe, übergab den 17. April 1831 der 11. Kammer eine Petition, worin der wesentliche Inhalt der badischen Gesetzgebung über die bürgerlichen und politischen Rechte der israelitischen Staatsbürger dargestellt und daraus die Begründung der Norhwendigkeit einer völligen politischen Gleichstellung versucht wurde. Die jüdischen Gemeinden zu Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Ladenvurg , Schwetzingen u. a. überreichten der 1. Kammer eine Petition um Gleichstellung ihrer Rechte mit denen ihrer christlichen Mitbürger, auf die Fortschritte der Emancipation seit dem Beginn des Jahrhunderts sich berufend; eine gleiche Vorstellung richteten diese Gemeinden auch an die 11. Kammer. Dr. Laden bürg tu Mannheim überreichte ebenfalls, obgleich nur als Einzelner, eine Petition in dieser Beziehung, welche zugleich eine ruhige und sorgfältige Schilderung der bestehenden gesetzlichen Verhältnisse enthielt. Die Petitionskommission, der die sämmtlichen Eingaben der Israeliten zur vorläufigen Berichterstattung übergeben wurden, konnte sich über diesen Gegenstand zu keiner einheitlichen Ansicht erheben, . obgleich sie die große Kluft erkannte, die zwischen dem ersten Konstitutionsedikt von 1807 und 1808, wonach die Juden als Staatsbürger erklärt wurden, und der ungünstigen Stellung der Juden in der Gegenwart, in rechtlicher, moralischer und ökonomischer Beziehung, sich durch die reaktionäre Bewegung der Zeit herausgestellt hatte. Noch gründlicher schilderte die Kommission der 1. Kammer die erwähnte Kluft in Bezug auf die gesetzliche Stellung der Juden. Und allerdings ist dieselbe auffallend genug. Das erste Konstitutionsedikt, §♦ 1, hat das in Preußen so hemmend austretende Princip des „christlichen Staats" dadurch vernichtet, daß es sestsetzte: „Keine Religion, welchen Namen sie führe, kann in dem Sinne herrschend stm, daß ihre Kirche verlange, irgend ein Stück der Staatsrinrichtung auf ihren einseitigen Vortheil abgewogen zu sehen oder ihren Gliedern Vorzüge für die Lheilnahme an irgend einem Ausfluß der allgemeinen staatsbürgerlichen Vortheile zu geben," und in diesem Sinne konnte Carl Friedrich im Eingänge des Edikts vom 13. Jan. 1809 erklären: „Wir haben durch Unser Konstitutionsedikt die Juden Unseres Staates den Christen in den staatsbürgerlichen Verhältnissen gleichgesetzt." Den Vorwurf gewisser engherziger Feinde, daß sich die Juden dem Ackerbau, den Gewerben und dem regelmäßigen Handel nicht zuwenden wollten, obgleich diese ihnen seit 30 Jahren offen ständen, hat eine, 1830 vorgenommene Statistik widerlegt; denn diese ergab, daß sich unter den Juden 570 Handwerksmeister, 341 Gesellen, 155 Lehrlinge, 266, die auf eigenen Gütern Ackerbau treiben, 22 Pächter und Knechte, 26 Gelehrte, praktische Aerzte und Advokaten, 4 Publizisten, 21 Künstler, 630 Handelsleute mit offenem Laden, 890 Handeltreibende mit Landeserzeugnissen, 11 Fabrikinhaber, 148 Wirthe befinden, so daß selbst Feinde zugeben mußten, daß, für 30 so tief erschütterte und bewegte Jahre, dieses Resultat nicht ungenügend sei. Obgleich die 1. Kammer dies wußte oder wissen mußte, obgleich sie, auf die in den Eingaben der Israeliten erwähnten Verletzungen der durch die Konstitutionsedikte ihnen ertheilten Rechte, Nichts zur Entkräftung dieser Klage betbringen konnte, so suchte sie doch jede Entscheidung von sich abzuwälzen und theils dem Ministerium, theils der 11. Kammer zu überlassen. Ebenso resultatlos waren die Verhandlungen der 11. Kammer. Die ohnehin in ihr herrschende Unkenntniß über jüdisches Leben und Wesen, über jüdische Verhältnisse und Austande wurde noch durch eine ihr überreichte Schrift misleitet, so daß die Verhandlungen über die Iudensache fast mehr einen theologischen, als politischen Charakter annahmen. Der Kirchenrath Di*. Paulus in Heidelberg überreichte nämlich der Kammer seine Schrift: „Die jüdische Nationalabsonderung, nach Ursprung, Folgen und Besserungs- Mitteln" (Heidelb. 1830. 8.), eine Schrift, welche das Iudenthum und die Juden nicht nach dem Leben und der Gegenwart, sondern nach Mährchen früherer Jahrhunderte schildert, wie sie die Theologie vor 60 Iahron in Eisenmenger zu einem Almanach des Judenhasses gesammelt. Zwar trat sogleich der rüstige Kämpfer für Gewissensfreiheit, Dr. G. Riesser, gegen diesen theologischen Eingriff mit seiner Schrift: „Vertheidigung der bürgerlichen Gleichstellung der Juden gegen die Einwürfe des Dr. Paulus" (Altona 1831. 8.) auf; allein' die Schrift Nlesser's kam der Kammer viel zu spät zu Gesichte, und, als sie in der Versammlung 4833 mit noch einer andern Schrift vorlag, schämte man sich, einzugestehen, daß man sich durch die Schrift von Paulus (habe fortreißen lassen. Nur die Deputaten Merk, Wekk, Welcker u. A. hatten 1833 den Muth, einzugestehen, wenn auch in der verhülltesten Form, daß sie.durch das theologische Etemenc misleitet worden. Die Minorität hatte von Anfang an auf die theologischen Argumente kein Gewicht gelegt. Inzwischen war für 1831 Nichts zr erwarten; in der

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