Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1844-01-09 · Heft 2 (9.1.1844) · p. Seite 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 2 (9.1.1844)
Date
1844-01-09
Page
Seite 13 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2360092-2360310-2360313--4307-3529969
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

verdient auch in der That eine solche Stelle in einer so intelligenten Gemeinde, da in ihm Gelehrsamkeit und Beredsamkeit sich vereinigt. Stolp, 29. Decbr. 1843. (Schulbericht aus Pommern.) Die KZnigl. Regierung zu Eöslin, die ihre besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge dem Schulwesen widmet, sah mit Bedauern den Verfall der jüdischen Religionsschulen z konnte aber demselben insofern nicht abhelftn, weil sie die wichtigsten Unterrichtsgegenstande der jüdischen Religionslehren, Religion und Hebräisch, nicht beaufsichtigte, und da die meisten jüd. Schulen Hlnterpommcms nur Religionsschulen sind, so blieben diese Gegenstände und das Handhaben derselben den Lehrern, denen es leider sehr oft an pädogischer Bildung fehlte, überlassen. — Die hiesige Gemeinde, die sich stets vor allen andern der Provinz (in letzter Zeit auch Stettin) auszeichnete, gründete eine Bürgerschule, und Herr Dr. I. Klein, der zur Zeit als Rabbiner an hiesigen Ott berufen ward, übernahm die Leitung und das Rectocat derselben. Den pädagogischen Ruf, den sich Herr Dr. Z. Klein schon an andern Orten erworben, bewähr te er auch hier, und nachdem die Königliche Regierung sich auch von dessen Qualifikation (Herr Dr. Klein machte die Rector-Prüfung) überzeugt, und er seine Mitwirkung für Verbesserung des jüdischen Religionsschulwesens zugesagt hatte, ließ die Königliche Regierung folgendes Schreiben an ihn ergehen: „Mit Bezugnahme aus Ihre gegen unfern Schulrath ausgesprochene Bereitwilligkeit, eine Prüfung der jüdischen Lehrer hinsichtlich ihrer Tüchtigkeit für Ertheilung des Unterrichts in der Religion und der hebräischen Sprache, so wie, wenn die jüdischen Gemeinden wünschen, eine Beaufsichtigung des Religionsunterrichts, welcher den Kindern derselben ertheilt wird, zu übernehmen, haben wir heute die beigehende Eirkularverfügungan sammtliche Magistrate und Superintendenten erlassen. Wir sind überzeugt, daß Sie bei Ihrem regen Interesse für die Hebung des jüdischen Schulwesens nach Kräften dahin wirken werden, die Religionslehrer, welche sich Ihnen Behufs des Zeugnisses vorstellen werden, mit der nöthigen Anleitung zur Ertheilung eines echt gottesfürchtigen, das Herz veredelnden Religionsunterrichtes zu versehen. Vielleicht wird es Ihnen möglich, einzelne Schulamtsbewerbec dahin zu bringen, daß sie eine Zeitlang in Stolp sich aushalten, um von Ihnen theoretisch und praktisch i.n Ihrer Schule zweckmäßige Anleitung zu empfangen. Zum 1. Novbr. 1843 erwarten wir von Ihnen Bericht, ob einige Gemeinden und event. welche, mit Ihnen über die Revision des Religionsunterrichts sich vereinigt, ob Sie denselben an mehreren Orten und event. an welchen, revidirt, wie Sie ihn gesunden haben, und überhaupt wie weit es Ihnen möglich geworden ist, für Bildung von Religionslehrem und Verbesserung des Religionsunterrichts zu wirken. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern." An den Rabbiner Herrn Dr. I. Klein zu Stolp. Das Eirkular, welches in Folge dessen von sämmtlichen Superintendenten und Magistraten des Regierungsbezirks erfolgte, lautet: „Da nunmehr in unserem Regierungsbezirke in der Person des De. I. Klein zu Stolp, ersten Lehrers der dortigen jüdischen Bürgerschule, ein wissenschaftlich gebildeter Rabbiner sich befindet: so haben in Zukunft sammtliche jüdische Schulamtsbewerber, welcher bei der hiesigen Prüfungskommission für das Elementarschulamt geprüft, oder welche als jüdische Religions- oder Elementarlehrer angestellt werden wollen, resp. bei der Prüfungskommission oder bei dem Magistrate, welcher die Genehmigung ihrer Annahme bei uns zu beantragen hat, auch ein Zeugniß des Rabbiners Dr. I. Klein zu Stolp über ihre Tüchtigkeit für den Unterricht in der Religion und im Hebräischen einzureichen, und haben wir die p. p. Prüfungskommission angewiesen, ohne ein solches Zeugniß keinen jüdischen Schulamrsbewecber zur Prüfung zuzulassen. Es ist dies den Vorstehern sammtlichec jüdischen Gemeinden zu eröffnen, damit sie die Lehrer, welche sie anzunehmen beabsichtigen, zeitig daraus aufmerksam machen, ein solches Zeugniß sich zu verschaffen und einzureichen. Zugleich ist den Vorstehern der jüd. Gemeinden zu rachen, mit dem Rabbiner Dr. I. Klein zu Stolp, dahin sich zu vereinigen, daß er jährlich wenigstens einmal den Unterricht der jüdischen Religionslehrer revidire, die Lehrer zu einer zweckmäßigen Ertheilung desselben anweise und anleite. Da der Dr. I. Klein sich bereit erklärt hat, auf die oben angedeutete Art für die Hebung der jüdischen Schulen zu wirken, so erwarten wir, daß die jüd. Gemeinden diese Gelegenheit zum Wohle ihrer Kinder willig benutzen werden." König!. Regierung. In meinem nächsten Schreiben werde ich Ihnen die Resultate mittheilen, welche diese Cirkulare bewirkt haben. Schließlich bemerke ich nur noch, daß an der hiesigen jüd. Bürgerschule, sich mehre Schulamtsbeflissene zu ihrem künftigen Berufe ausbilden. Berlin, 3. Jan. Erst jetzt, nachdem man es fast schon wieder vergessen, zeigt der Vorstand in einem Eirkular an, daß Dr. Frankel das Oberrabbinat nicht angenommen, und schlägt vor, von der Wahl eines Oberrabbiners lieber ganz abzustehen, und dafür einen sogenannten dritten Rabbinatsbeisitzer zu wählen. Man fragt sich hier, warum dieser Sprung? Hat Hr. Dr. Frankel die Stelle nicht annehmen wollen, nun so nehme man denjenigen, der nächst Frankel die meisten Stimmen hat, oder wenn man auch dieses nicht will, so wähle man einen Oberrabbiner von Neuem mit Ausstreichung des Hrn. F. von der Kandidatenliste. Der Vorstand sollte schon zu seiner eigenen Rechtfertigung in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.