Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 2 (9.1.1844)
- Date
- 1844-01-09
- Page
- Seite 12 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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- 12 - nur auch bis zu meinem letzten Athemzuge mit dem Psalnüsten zum Allgerechten emporruftn kann: „Erforsche mich, erkenn' mein Herz, Herr, prüfe mich, durchschau mein Innerstes, Sieh', ob bei mir ein ungerechter Wandel, Und führe mich den Weg zur Ewigkeit!" Als „unverzeihliche Verdächtigen" würde ich eine Art von Denunziationen bezeichnen, deren Urheber sich entweder durch Anonymität oder etwa durch eine unbestimmte Fassung vor der Verantwortlichkeit zu verkriechen suchte, nicht aber eine mit klaren und bestimmten Worten ausgedrückte und mit vollen Namensunterschriften versehene, öffentliche Anklage deren Inhalt noch obendrein dem Angeklagten vor der Veröffentlichung durch seine Agenten und Freunde direkt mitgetheilt worden'). Die amstero. Verwaltung in den Augen des Publikums, wenn man sich so ausdrücken will, „verdächtig" zu machen, d. h., ihr das auf die unerhörteste Weise misbrauchte, blinde Vertrauen zu entreißen, konnte allerdings die Anklage nicht umhin; aber unsere „verdächtigenden Aussagen," frei und offen vorgebracht, bezogen sich stets lediglich auf die in Rede stehende Sache, niemals auf Personen — oder auf Dinge, die mit dieser Sache in keiner Berührung stehen — wie man z. B. chasidäischerseits Hrn. Moses Sachs aus Jerusalem, dessen Relevationen man, allerdings nicht ohne triftigen Grund, fürchtete, durch Briefe, die man unter Vertrauten cirkuliren ließ und deren Inhalt der so Verfolgte nie erfuhr, in den Verdacht brachte, als sei er der Religion der Väter untreu geworden, oder stände wenigstens auf dem Sprunge, es zu thun — eine Verdächtigung, die man nicht etwa auch so unter den Augen des Bezüchtigten und in bestimmten Worten vorbrachte, sondern die, in zweideutige, doch zur Verdächtigung allerdings hinreichend verständliche Ausdrücke eingekleidet, das Opfer erreichte, ohne den im Finstern schleichenden Verfolger einer Verantwortlichkeit auszusetzen-oder etwa wie die von derselben Seite ausgeströmte Fluth von Schmähbriefen und verunglimpfenden Cirkularschreiben, womit man das ganze *) Am 19. Aug. 1842 wurden die sieben Fragen, in meiner eignen Handschrift, Hrn. Lehren durch Hrn. I. M. Kulp zugesendet. Nachdem Hr. Lehren darauf unter'm 23. (17. Elul) sehr weitläufig aber völlig ungenügend geantwortet hatte, erschien erst in den Blättern vom 7. Okt., nach vielen vergeblichen Unterhandlungen, der erste Artikel gegen Hrn. Lehren, und erst am 31. März 1843, nachdem die wunderliche Broschüre des Hrn. Lehren statt einer Rechtfertigung erschienen war, wurden die sieben Fragen in der „A. Z. d. I." (No. 13) abgedruckt. — Auch die in No. 49 des „Orients" abgedruckte Abrechnung wollten wir, unserm Aufträge aus Jerusalem gemäß, in Abschrift an Hrn. Akiba Lehren (Bruder des Hrn. H. L.) durch Vermittlung des hies. Komitömitglieds und Korrespondenten des Lehrenschen Hauses, Hrn. I. M. Kann, einsenden. Allein Hr. B. M. Adler schrieb mir am 30. Nov. 1843: „Ich habe so eben mit I. M. Kann gesprochen. Er will sich nicht unterziehen, die Rechnung an tt. H. L. zu senden, und ist also die Abschrift derselben ganz unnöthig!" europäische Judenthum überschwemmte, um den würdigen und pflichtgetreuen Abgesandten Hrn. Aaron Selig, oder richtiger, in ihm seine Kommittenten, die deutsche Gemeinde von Jerusalem, zu verfolgen. Unwürdige und unverzeihliche Verdächtigungen allein waren es, in deren Folge Hr. Sachs von polizeiwegen Kassel verlassen mußte und später am heiligen Sabbattage von der Polizei zu Frankfurt a. M. plötzlich in seiner Wohnung ausgegriffen und wie ein gefährlicher Vagabund unverzüglich aus dem diesigen Gebiete weggebcacht wurde. Es waren nichts anderes als eben solche unverzeihliche, die Stirne des Angegriffenen scheuende Verdächtigungen, mittelst deren Hrn. Aaron Selig in Meisling am Vorabende des Wochenfestes nicht allein der Aufenthalt versagt wurde — so daß er sich während der Feiertage in einem Dorfe aufhatten mußte, wo keine Israeliten wohnen und wo sich also keine Synagoge befindet — sondern auch seine Effekten provisorisch durch die Polizei unter Siegel gelegt wurden, bis es sich freilich herausstellte, daß zu der ganzen Maafiregel nicht der entfernteste Grund vorlag. — (Fortsetzung folgt.) Deutschland. Frankfurt a. M., 1. Jan. Unser zweiter Rabbiner Dr. L. Stein, gegen dessen Aufnahme Hr. Trier hier Einsprache gethan, ist nun endlich vom Senate bestätigt, und somit endigt das Provisorium und Interregnum, das so manchen Nachtheil gebracht. Daß die Einsprache unberücksichtigt geblieben, hat man erwartet.— Der Reformverein hat ein zweites kleines Cirkular erlassen, das aber schwerlich etwas fruchten wird, da es eben sowie das erste ohne innecn Gehalt, ohne Saft und Kraft, ohne Redlichkeit und Muth abgefaßt ist. Ein Exemplar desselben mögen Sie zum ewigen Andenken in den nächsten Nummern Ihres Blattes mittheilen. — Die Beschneidungsfrage hat neue Nahrung erhalten, und zwar nicht blos durch die soeben gedruckten Gutachten, sondern durch einen neuen Vorfall, daß ein hiesiger Jude (Lithograf) fein Kind nicht beschneiden ließ. Kassel, 2. Jan. Das erledigte Rabbinat in Kassel hat schon viele Rabbinen veranlaßt, um die Stelle anzuhalten, die würdigecn jedoch haben sich nicht zu jener Stelle gemeldet, indem Vertrauen, daß die Gemeinde ohnehin an Sie denken würde. Zu den Würdigen gehören namentlich Hold heim, Hirsch in Luxemburg und Hirsch in Emden, zu den ersten, die sich andrangten, gehört namentlich Dr. Sachs in Prag, der sich vonRapapoct empfehlen ließ. Jetzt nennt man Hrn. Dr. G u t m a n n, Rabb. in Zedwitz, bekannt durch seine treffliche Uebersetzung der Apokryphen und so eben auch aus seinem Gutachten gegen den Frankfurter Reformverein, als Einen, für den viele Stimmen sein sollen. Dieser bescheidene Gelehrte