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Der Orient · 1842-12-20 · Heft 52 (20.12.1842) · p. Seite 411

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 52 (20.12.1842)
Date
1842-12-20
Page
Seite 411 (sequence 5)
Language
German
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411 chenceremonien und die religiösen Feste, die der Feuilletonist diesmal bespricht. Bei den Leichenceremonien geht es, ihm zufolge, unglaublich lärmend und unordentlich zu. So sah er in Tunis eines Tages 80—100 Personen, darunter 60—70 Weiber, in seiner Nachbarschaft versammelt. Es war ein Jude, den er gekannt hatte, gestorben. Zwölf Stunden nach besten Tode erschienen die Klageweiber, ohrenzerreißendes Geheul ausstoßend, Grimassen schneidend, sich die Nagel zerkratzend, in kurzen Pausen Wasser und Anisett zur Erfrischung trinkend. Die Klage über den Verstorbenen wechselte mit monotonen Unterhaltungen zu seinem Lobe ab. — Nicht lange darauf sah er vom Fenster seiner Wohnung aus, wie die Leiche, in einen breiten gelben Kasten gelegt, unbedeckt, (drei gelbe Kerzen waren am Rande aufgerichtet) fortgetragen wurde. Das Gefolge sang schauerliche Weisen, die Träger schienen spornstreichs davon rennen zu wollen. Man schlug sich förmlich um die Ehre des Tragens. Die Ersten und die Letzten im Zuge schrieen fürchterlich (?). — Bei solchen Zügen werden die Juden häufig von den Mauren angegriffen und selbst in Algier finden nicht selten solche Störungen statt. Der Gottesacker liegt in Tunis außerhalb des Thores, am Ufer des Sees. — Die Reichen liegen abgesondert und ihre Angehörigen lassen ihnen schöne Denkmäler setzen. — Der Verfasser reiht darauf einige seltsame Züge jüdisch-berberischen Aberglaubens an. Die zum Islam übergetretenen Juden haben in Tunis einen besondere Kirchhof. Die Mauren glauben, erst nach 80 Generationen (o weh uns armen Juden!) würden solche Juden jenseits mit dm gebornen Gläubigen rangiren; ein Christ könne schon bei Lebzeiten aus einem Renegaten ein Muselman comme 11 faut werden. Noch immer stehen in Nordafrika einzelne Juden im Gerüche der Heiligkeit. So betrachtete man besonders einen Rouby Mouchy (?) als heilig. In der Nahe solcher Heiligen begraben zu liegen, — danach strebt man im Leben mit großem Eifer. So bestimmte ein Sensal des franz. Consulats, ein Jude, 2000 Piaster für die Armen, um diesen Zweck zu erreichen. Der Aberglaube an den Todesengel ist noch immer allgemein; das Wasserausgießen, das Lichtbrennen und das Jahresminjan sind, wie sich von selbst versteht, auch dort gebräuchlich. Ueber die religiösen Feste berichtet Hr. F. F. nichts Neues. —- Es sind dieselben wie bei uns. Das Wochenfest heißt in der Berberei auch Rosenfest und dauert 3 (?) Tage. Die Laubhütten werden auf den Terrassen der Häuser angelegt; Neujahr wird auch 11 capod’Anno in Tunis genannt. Der Verfasser nennt es löte des trompettes. Die Sitte des Taschlichs ist auch hier vorhanden, Geschenke sind zu diesem Feste nicht üblich. Der darauf folgende Fasttag gehört, unserer Quelle nach, noch gleichsam mit zum Feste. Deutschland. im Septb. (Schluß v. Nr. 45.). Weitere Begründung vorstehender Entwürfe und Vorschage. ad 1. Das israelitische Religionslehrbuch der wüctembergischen Kirchenbehörde ist wohl eines der bessern Katechismen, die in der neuesten Zeit erschienen sind. Allein einer Seits enthält es für Schulkinder zu viel, indem es in der Pflichtenlehre jene Zeremonial-Gesetze mit ausnimmt und sogar kacechetisch behandelt, über deren religiösen Gehalt und immerwährende Anwendbarkeit die neuere Theologie noch nicht entschieden hat, und wären vielmehr dergleichen Ritual- und Zeremonial-Gesetze, sowie die gegenseitigen Ehepflichlen und noch mehreres Andere, eher in einem besondern Anhänge für die spätere Selbstbelehrung — vorbereitet durch den Konfirmandenunterricht — zu behandeln. Andrer Seits enthält dies Buch zu wenig, indem ihm eben ein solcher Anhang mangelt, worin alle diejenigen moralischen Religionsgesetze, welche im jetzigen Judenthume anwendbar sind, in einer übersichtlichen Ordnung — mit theologischen Andeutungen — kurz zu behandeln wären; während solches in einem größeren Religionswerke, welches in der sabbatlichen Lehrstunde für die schon Konfirm irten vom Geistlichen zu benutzen ist, ihre weitere (religions-philosophische) Ausführung finden sollten. ad 2. Das biblisch-jüdische Geschichtsbuch von M. El kan ist wohl, seiner Billigkeit wegen und in Ermangelung eines bessern, für israelitische Religionsschüler zu gebrauchen. Allein demselben mangelt die pädagogische Schreibart — jener gemütbliche Kinderton, welcher derartige christliche Wecke (wie z. B. von Christian Schmidt) auszeichnet — ganz und gar, — weswegen für die untere Abtheilung ein andres Handbuch nebenbei vergeschtagen werden mußte. Auch fehlt ihm ein Register und besonders eine kurze Chronik der dem großem Theile der Israeliten ziemlich unbekannten spätem jüdischen Geschichte, welche gleich der Zunz'schen biblischen Zeittafel eine bequeme Uebersicht gewähren sollte. — Ferner vermißt man im Anfänge dieses Handbüchleins, worin eine kurze Beschreibung des heiligen Landes gegeben wird — welche aber, wie die meisten dieser Arbeiten aus desfalsigen christlichen Werken ausgezogen, die Landesverfassung zur Zeit der Entstehung des Christenthums vorzugsweise berücksichtigt — eine nähere Beschreibung der 12 Stammgebiete nach ihren Haupt- und Lewirenstädten, Gränz- und Festungsorten rc., welche ältere Emlbeilung gerade die alttestamentliche ist, und zur Zeit der Richter und Könige bestand. — Alle diese Mangel sollten bei Abfassung eines gesummten Handbuches vermieden, und die jüdische Geschichte, welche eben nur eine Hilfskenmniß der israelitischen Religion sein soll, mehr als Kirchengeschichte — wie sich nämlich das jetzige Judenthum in der Zeit gestaltete — behandelt werden. ad 3. Die hebräische Sprachlehre, welche in den israelitischen Religionsschulen größtentheils nur für die Knaben der obern Abtheilung behufs der religiösen Kmntniß der Bibel im Urtexte von Nutzen ist, soll nur insoweit betrieben werden, als zum Lesen und Uebersetzen der religionsgesetzlichen und kirchengeschichtlichen Theile der heiligen Schrift erforderlich ist. Für die Mädchen der obern Abtheilung sind dabei nur jene einfache Hauptgebete zu berücksichtigen, welche für die ältesten der Synagoge noch allenthalben in ihrer Muttersprache gehalten werden, und für /die untere Abtheilung ist vorläufig nur 52 *

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