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Der Orient · 1842-12-20 · Heft 52 (20.12.1842) · p. Seite 410

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 52 (20.12.1842)
Date
1842-12-20
Page
Seite 410 (sequence 3)
Language
German
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410 14. Großherzogthum Mecklenburg» Strelitz. Die im Jahre 1827 gegründete und größtentheils auf Kosten der im Allgemeinen unbemittelten Gemeinde (nur der Großherzog giebt jährlich einen nicht sehr bedeutenden Zuschuß) erhaltene Knaben- und Mädchenschule in Altstrelitz, bei der besonders der einträchtige Umgang zwischen den jüdischen und den (oft auf 10—15 Köpfe sich belaufenden) christlichen Zöglingen hervorzuheben ist, wechselt leider zu oft ihr Lehrerpersonal. So ist wiederum der Oberlehrer Dr. B. PH. Ginsberg aus Breslau an die Friedrich-Wilhelmsschule seiner Vaterstadt berufen und kehrt demnächst dahin zurück.. Seine Stelle wird Herr Daniel Sanders aus. Altstrelitz einnehmen. Der bisherige zweite Lehrer, Dr. Klein, ist als Rabbiner nach Stolp gekommen. Von diesem norddeutschen Ländchen gehen wir zu den mitteldeutschen über. Wir reden zuerst von den anhaltinischen Herzogtümern. 15. Herzogthum Anhalt-Dessau. In der Residenz' Dessau hat ein trauriger Konflikt zwischen den Gemeindevorstehern und dem durch seine philosophischen und kritischen Arbeiten rühmlichst bekannten Rabbiner Dr. Samuel Hirsch stattgefunden» Der Letztere ist aus seiner Stelle geschieden. — Der Direktor Dr. David Frankel in Dessau hat nach einer langen Pause seine „Sulamith" sortzusetzen begonnen. — Die jüdische Gemeinde in Dessau war die erste von allen deutschen, die einen .(ansehnlichen) Beitrag für die Abgebrannten in Hamburg einsandte. 16. Herzogthum Anhalt-Beruburg. Der dortige Rabbiner Dr. Herxheim er soll besonders für das Schulwesen gedeihlich wirken; daher haben sich auch für ihn Stimmen in Berlin bei Gelegenheit der Rabbmerwahl erhoben. Wir übergehen das'Herzogthum Anhalt-Köthen, so wie das sächsische Großherzogthum Sachsen-Weimar (in welchem der „Israelit des 19. Iahrh." von Dr. M. Heß in Stadt- Lengsfeld herauskommt) und die kleineren sächs. Herzogthümer Coburg-Gotha, Meiningen-Hildburghausen und Altenburg und wenden uns unmittelbar zum IV. Königreich Sachsen. Der Rabbiner Dr. Z. Frankel in Dresden ist durch seine Polemik gegen das Hamb. Tempelgebetbuch und^durch die auf ihn gefallene. Wahl zum Rabbiner in Berlin in den Vordergrund getreten. — In Leipzig erscheinen die beiden gclesensten jüd. Wochenschriften, der „Orient" und die „Iudenzeitung". — An dem verstorbenen Prof. Krug haben die Juden einen warmen und beredten, ständischen und schriftstellerischen, Vertheidiger ihrer bürgerlichen Rechte verloren. —- Von dem Bau einer Synagoge in Leipzig ist es wieder still geworden. — In Sachsen erscheint Vieles zur Beleuchtung inländischer und besonders auch preußisch-jüdischer Verhältnisse, worunter die Schrift des Herrn Isidor Kaim namhaft gemacht zu werden verdient. Während hier die Gesetzgebung in Betreff der Juden, wenn auch sehr langsam fortschreitet, ist der Rückschritt unverkennbar in 18. Barer«. Das gelobte Land der Klöster und Pfaffen ist keine rechte Heimath für den forschenden Geist und für die Befriedigung der Sehnsucht nach bürgerlichen Rechten. — Daher die) zahlreichen Auswanderungen von Juden, besonders aus Franken, nach Amerika. Den Zurückbleibenden werden immer größere und unerschwinglichere Lasten aufgebürdet. Dennoch scheinen einzelne Gemeinden wenigstens in religiöser Beziehung sich glücklich zu fühlen; auch fehlt es Baiern nicht an wackern geistlichen Hirten, wie L. Stein in Burgkundstadt, Dr. Aub in München rc., die auch an auswärtigen relig. Kämpfen lebhaften und thät.igen Antheil nehmen. Geregelter und umfassender sind die Rechte der Juden in 16. Wnrtemberg. Die jüdische Oberkirchenbehörde in Stuttgart, an deren Spitze der Kirchenrath Dr. Maier, ein im Fache der homiletischen, pädagogischen, juristischen und theologischen Literatur in Bezug auf die Juden rüstig wirksamer Geistlicher sich befindet, bildet das (Zentrum der jüdischen Bestrebungen im Königreiche und repräsentier dieselben auf eine auch äußerlich würdige Weise. Eines weniger allgemeinen Beifalles erfreut sich, nach einigen Anzeichen zu schließen, der israelitische Oberrath im S6. Großherzogthum Baden. Hier ist die Emancipationsfrage, namentlich die Berechtigung der Juden zur Theilnahme an den Segnungen der allgemeinen Communalordnung neuerdings in der zweiten Kammer zur Sprache gekommen, aber das Resultat der Berathung ist Leider nicht im Sinne der Gerechtigkeit, sondern in dem des Vorurtheils ausgefallen. Gründliche Erörterungen darüber im Orient verdanken wir besonders dem Dr. H. B. Oppenheim, der sich in Heidelberg als Privatdocenr der Rechtswissenschaften (hoffentlich bald wohl auch der Philosophie, die an dieser Universität sehr verwaist ist) habilitirt hat. (Beschluß folgt.) * Afrik a. Berber ei. Der Constitutionnel vom 5. Nov. enthalt den Schluß der Mittheilungen von F. F. über die Juden in den Bacbareskenstaaten. Es sind die Lei-

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