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Der Orient · 1842-11-13 · 51 (13.11.1842) · p. Spalte 805-806

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Journal
Der Orient
Volume
1842
Issue
51 (13.11.1842)
Date
1842-11-13
Page
Spalte 805-806 (sequence 3)
Language
German
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805 Die Blutfrage im Judenthum. Zeugnisse dagegen. 806 das Judenthum hätte eingeschwärzt werden können, ohne das mosaische und talmudische Gesetz vorher gänzlich zu vernichten. Denn der Pentateuch verbietet den Juden an mehreren Stellen den Genuß ällcs Blutes auf das bestimmteste und strengste, und der Talmud treibt dieses mosaische Verbot nach seiner Gewohnheit bis zu den ausgedehntesten Consequenzen, wie man dieses in der Schrift Damascia Cap. VII!. S. 363-—368 nachgewiesen finden kann. Ich will zwar nicht in Abrede stellen, daß es einzelne verkehrte Juden geben kann, welche Menschenblut zu magischen Zwecken gebrauchen; allein das muß ich aufs nachdrücklichste behaupten, daß die schwarze Magie im Judenthum unbedingt verboten und mir keine Stelle Ln der Bibel, dem Talmud und der Kabbala bekannt ist, durch welche man dergleichen Verbrechen rechtfertigen könnte. Wenn also einzelne Juden sich dergleichen Unthaten zu Schulden kommen lasten sollten, so würden sie eben so gut gegen ihr Gesetz handeln, als wenn Christen dergleichen Sünden vollbrächten. Die Beschuldigung, als brauchten die Juden Christenblut bei ihren religiösen Ceremonien, eine Idee, die ursprünglichst im Mittelalter aufgekommen ist, setzt daher eine völlige Unkenntniß des Judenthums und seiner Gebräuche voraus und erinnert ungefähr an eine ähnliche Beschuldigung, die ehemals den Christen von den Heiden gemacht worden, daß sie Menschenopfer darbrächten. Zu allen Zeiten haben sich jedoch in der Christenheit mächtige Stimmen gegen dieses, auf gänzlicher Unwissenheit beruhende Vorurtheil erhoben. Namentlich haben die Päbste Gregor IX. (1235) und Jnnocenz IV. (1247) in ihren Bullen ausdrücklich verboten, die Juden wegen dieser fabelhaften Beschuldigung zu verfolgen. Ebenso erklärt sich Pabst Sixtus IV. aufs nachdrücklichste gegen die Verläumdung der Juden und nach gepflogener genauer Untersuchung über den Tod des angeblich von den Juden zu religiösen Zwecken ermordeten heiligen Simeon von Trient, verbot er, denselben heilig zu sprechen und befahl, die Juden von Trient deshalb in Ruhe zu lassen. (Leider hatte man aber schon viele derselben verbrannt.) Auch der Doge von Venedig, Pietro Moeenigo, in einem Decrete vom 22. April 1475, desgleichen Galeazzo und Sforza, Herzoge von Mailand, erkannten die Juden des ihnen angedichteten Verbrechens für unschuldig. Nicht minder erklärte sich Kaiser Friedrich III., und nach ihm viele römische Kaiser in demselben Sinne; der in den Schriften der Juden außerordentlich bewanderte Wagenseil in seiner „Unwidersprechlichen Widerlegung" und der vormalige Jude und nachmalige Priester Sonnenfels in seinem „Jüdischen Blutekel" bewiesen auf das gründlichste und unwiderleglichste die Nichtigkeit und vollkommene Unwahrhut der Beschuldigung. Dr. Luther, sonst eben kein Judenfreund, erklärt (Th. XI. fol. 323. Altenb. Ausg.) die Beschuldigung für Lüge und Narrenwerk. Dieser Erklärung schließt sich auch Basnage in seiner „I-Iistoire des juifs“ (Th. Vll. S. 111) an. Diesen und vielen älteren Zeugnissen, zu denen auch noch vorzugsweise das ausführliche Gutachten der theol. Fakultät zu Leipzig vom 8. Mai 1714 gehört, schlossen sich in neuerer Zeit noch an: Hofprediger Verth in Wien. Dieser fromme Priester, vormals Jude, leistete auf der Kanzel, das Krucisix in der Hand, einen hohen und heiligen Eid, daß an der Beschuldigung gegen die Juden kein wahres Wort sei. Bischof Dräseke, in seiner (von einer milden Gabe für die Unglücklichen begleiteten) Erklärung in der allgem. Zeitung des Judenthums. G.H. v. Schubert, in seiner Erklärung in der Allgemeinen Zeitung vom 30. April 1840. (Damasc. S. 54. 55.) Der Missionar und vormalige Jude Georg Wilton Pieritz leistete in dieser Beziehung den Reinigungseid des Rabbi M a n a sse b e n Israel nach, dessen Text in der Schrift „Damascia" (S. 237) zu lesen ist. Dr. August Neander in Berlin, vormals Jude, gab dieselbe Erklärung in der Berliner Zeitung und unterstützte außerdem den Verf. der Damascia bei dessen Arbeit. (Damascia S. 104.) Letzteres that auch der Prediger und Missionär William Ayerst, .4.M. (Dam.d.). Einer der eifrigsten und gründlichsten Widerlcger dieser absurden Anklage war in jüngster Zeit der eben so eifrige als beharrliche Bekämpfer der jüdischen Religion, Alex. M'Caul, D. D., welcher in seinen der Königin von England dedicirten „Reascms for believing“ rc. auf das unumstößlichste darthut, wie Menschenopfer und Blutvergießen im direktesten Widerspruche mit den Grundlehren des Judenthums stehen. In dieser Schrift findet man auch eine von fünf und dreißig zum Christeuthum bekehrten Juden Unterzeichnete Erklärung, daß die Beschuldigung „eine niederträchtige und teufelische Lüge" (a foul and satanic falsehood) sei. Den Bemühungen des Dr. M'Caul für die Wahrheit und Gerechtigkeit reihte sich in jüngster' Zeit auch der gelehrte und gründliche Syndicus Dr. theol. Friedrich v. Meyer, in einer in die Hände des Herrn L. H. L ö w e n st e i n zum Behuf der Veröffentlichung niedergelegten Erklärung an." Nach so zahlreichen und unzweideutigen Argumenten, nach so vielen und gewichtigen Stimmen bleibt mir nichts mehr zu thun übrig, als mich der' Erklärung des Herrn Hofpredigers Veith unbedingt anzuschließen, und mit reinem Gewissen, ohne irgend einen Trug oder Rückhalt, die Hände zu dem Allmächtigen zu erheben und feierlich zu erklären und zu betheuern, daß ich niemals mündlich oder schriftlich, oder auf irgend einem andern Wege von den Juden irgend etwas vernommen oder erfahren habe, was der Beschuldigung, als bedienten sie sich des Menschenblutes zu irgend einem religiösen eeremonialen Gebrauche, auch nur zum entferntesten Vorwände, vielweniger zur Rechtfertigung dienen könnte, daß mir vielmehr bewußt ist, wie den Juden aller Blutgenuß überhaupt strengstens durch ihr Gesetz untersagt ist, und wir sie beson- 51*

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