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Der Orient · 1842-11-13 · 51 (13.11.1842) · p. Spalte 803-804

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Journal
Der Orient
Volume
1842
Issue
51 (13.11.1842)
Date
1842-11-13
Page
Spalte 803-804 (sequence 2)
Language
German
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803 804 Die Preußische Judenfrage: Jost. SonherMg. Die in Frage gMllte Militärpflicht und die Gegenüberstellung des jüdischen Gemeinwesens dem christlichen, als etwas Entgegengesetztes, ist nur eine Folge jenes Princips. Der Kampf hat sich also nur auf dieses Princip zu beschränken. 2. Das Princip einer nationalen Sondegmug wgrde gerade jetzt nicht beachtet, dg chen in dieftm Jahre ein Jude unmittelbar in den Staatsdienst getreten und ein anderer zum Mitgliede der Berliner Akademie ernannt worden, und dieses ist der beste Beweis, daß die Gesetzgebung keine exclusive mehr sein kann. Aber zu wünschen wäre es, daß in, dem Volke naherstehenden Wirkungskreisen ein solcher Schritt geschehe, namentlich in nach dem Edikt von 1812 dm Juden zustehenden Communalämtecn. 3. Die Erfüllung einer schon früher verfügten Verordnung, die genaue Ermittelung der faktischen Zustände der jüdischen Unterthanen, bevor eine Regulirung des Judenwesens stattfinden könne; denn die faktischen Zustande bilden die Grundlagen der Legislatur, die rein reale Basis. Aus der Ermittelung wird sich aber die völlige Unkunde der Stimmgeber mit dem Einflüsse der Gesetze ergeben. Namentlich zeigt sich die Rathlosigkeit in Bezug auf Schulunterricht und Kultus: der Eine fordert strenge Symbolik als Mittel zum religiösen Leben; der Andere fordert dieselbe als Brücke zum Christenthum; der Dritte will sie gänzlich zerstört wissen, weil sie den Geist verdrehe; der Vierte, weil sie überhaupt eine nationale Abschließung enthalte. Hierauf werden die mannigfachen Schattirungen der Rathlosigkeit nachgewiesen. In diesem Sinne wird der Gegenstand der Judenfrage auch in den übrigen Paragraphen durchgenommen; die Ermittelung der faktischen Zustande, Fehler und Vortheile der bisjetzigen Verfassung, die falsche Ansicht des Berliner Publicisten (Hoffmann) tu s. w. sind die Themata, die in gediegener Klarheit und mit historischem Takte besprochen werden, und wir zweifeln nicht, daß die Schriften des Hrn. Dr. Jost, gerade durch ihre Leidenschaftlosigkeit, bei den Gesetzgebern am ehesten geeignet seien, hellere Begriffe in der Judenfrage zu verbreiten. Möge Hr. I. fortfahren, das Judenthum und die Juden, wo faktische Angriffe sich zeigen sollten, zu vertheidigen und als Dolmetsch unserer Geschichte zu erscheinen, da er durch die Leidenschaftlosigkeit seiner Sprache vorzüglich zu derartigen Besprechungen befähigt ist. Bei Gelegenheit dieser Besprechung kann ich es nicht unterlassen zu erklären: „daß ich die Ueberzeugung gewonnen, wie alte im Orient befindlichen Artikel, die auf die moralische Handlungsweise des Hrn. Dr. I. einen Schatten werfen, nur die Wirkung, bedauerlicher Mißverständnisse gewesen seien." Fürst. Die Blutfrage im Judenthum. Die Mutfrage im Judenthum. Der neue Pitaval. Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit. Hgg.-von Dr. I. E. Hitzig und Dr. W. Häring. Zweiter Theil. Leipz. 1842. Brockhaus. So verdienstlich auch solche Sammlungen an und für sich sind, so würde die Erwähnung obiger Schrift dennoch hier nicht erfolgen, wenn nicht eine Parthie darinnen Platz genommen, die einen Gegenstand zur Sprache bringt, welcher vor zwei Jahren eine Frage des Judenthums war; ich meine die Blutfrage zu Damaskus. Schon im ersten Theile ist diesem Gegenstände ein Artikel gewidmet worden, der eben nur referirte, was in den Zeitungen und in den besonder» Schriften als Resultat sich herausstellte, und da solches den Lesern des Orients bekannt war, so geschah desselben weiter keiner Erwähnung. Hr. L. H. Löwen stein, der bekannte Verfasser der Damascia, wurde durch den ersten Theil veranlaßt, an die Herausgeber eine Denkschrift zu richten, worin er zwei wichtige Zeugnisse, die er sich verschafft hat, nämlich die eines berühmten katholischen und eines berühmten protestantischen - Geistlichen, aufführt. Das Zeugniß des protestantischen Geist-; (ichen und Gelehrten theile ich hier als Aktenstück mit, und j zwar um so bereitwilliger, als darin die Zeugnisse Anderer! zugleich mit erwähnt sind. Die Erklärung lautet: „Obgleich ich bei Herausgabe des dritten Theils meiner Philosophie der Geschichte (Münster bei Kheissing 1839) die passendste Gelegenheit hatte, mich über die dem Judenthum fälschlich aufgebürdete Blutanklage wissenschaftlich zu äußern, so unterblieb dies doch aus dem Grunde, weil ich diese Anklage, deren Grundlosigkeit schon so vielfach nachgewiesen worden, für allzu abenteuerlich hielt, um ihr, wäre es auch zu ihrer Widerlegung, eine Stelle gönnen zu dürfen. Da mich aber Herr L. H. Löwenstein, Vers, der Schrift Damascia, dringend aufgefordert hat, zur Ehre der Wahrheit meine Ueberzeugung hinsichtlich dieses wichtigen Gegenstandes, welcher in neuester Zeit leider so viele blutige Opfer gekostet i hat, öffentlich auszusprechen, so stehe ich keinen Augenblick an, ' mich über den fraglichen Gegenstand meiner gewissenhaften : Ueberzeugung gemäß dahin zu erklären: „Daß mir, der ich : die Schriften der Rabbinen und der Kabbalisten zum Gegen-; stand vieljährigen Studiums gemacht, und mir daher wohl! schmeicheln darf, mit den kasuistischen wie mit dem mystischen j Theile des Judenthums einigermaßen vertraut zu sein, daß,; erkläre ich, mir niemals, weder in den Schriften der Talmu- : disten, noch in denen der Kabbalisten, noch überhaupt in irgend einer jüdischen Schrift jemals die entfernteste Veranlassung vorgekommen ist, an jene abgeschmackte Beschuldigung gegen das Judenthum zu glauben; daß ich auch nie, obwohl ich seit langer Zeit den jüdischen Ueöerlieserungen nachge- : forscht, auch nur die leiseste Spur einer ähnlichen blutdürstigen Tradition unter den Juden entdeckt habe. Es ist auch, >i wie mir aus den jüdischen Gesetzgebungen bekannt, ganz und gar unmöglich, daß eine ähnliche schändliche Vorschrift je in

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