Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 51 (13.12.1842)
- Date
- 1842-12-13
- Page
- Seite 407 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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407 tere hintansctzen zu müssen glaubte *), er schlug vortheilhaste und glänzende Anstellungen aus, weil er sich nicht zum Arbeiten am Sabbat verstehen wollte«. Nun aber sind wir plötzlich eines Bessern belehrt worden; mit einem Male sind alle diese lästigen Schranken und Scrupel verschwunden, denn ein großes Licht ist aufgegangen in Israel, in Gestalt des' Hrn. I. Hofmann, provisorischen Landrabbiners von Sachsen- Meiningen. Dieser große Mann hat nämlich im Talmud die wichtige Entdeckung gemacht, und im Frankfurter Journal zum Nutzen seiner Nebenmenschen drucken lassen : daß die Befolgung des mosaischen Gesetzes nicht unsre höchste Pflicht sei, ja daß das göttliche Gesetz (wofür wir das mosaische bisher gehalten haben) menschlichen Sitten und Gebräuchen nachstehen müsse. Er sagt: „Im Talmud wird an mehreren Stellen die bestimmte Lehre ausgesprochen , daß wenn der Staat, in welchem wir leben, nicht aus Neligionözwang, sondern ein allgemeines Gesetz zum Besten seiner Unterthanen erläßt, der Israelit sich unbedingt nach diesem Gesetze richten darf und soll, ja selbst wenn er sich nach dem m o sais ch e n Gesetz richten könnte (!!!), denn das Landesgesetz ist allein (!) das für uns gültige und verpflichtende." Hr. Hofm. geht sogar noch viel weiter und erklärt, daß die jüdischen Schüler in Sachsen-Meiningen am Sonnabend schreiben dürfen, obgleich in jenem Staate, so wenig als in irgend -einem andern europäischen ein Gesetz existirt, welches verlangte, daß alle Unterthanen am Sonnabend schreiben müssen, das also, um mich mit Hrn. Hofm. auszudrücken, das mosaische Gesetz aufhöbe. Wie wichtig aber diese Entdeckung für uns alle ist, das ^wird ein einziges Beispiel klar machen. Angenommen, irgend ein Staat erließe das „allgemeine" Gesetz, jeder seiner Unterthanen müsse die Weihe der Taufe empfangen -(der -Staat 'befiehlt -dies natürlich „nicht aus Religionszwang, sondern zum Besten seiner Unterthanen" um sie z. B. dadurch in den Himmel zu bringen): da wären früher die Juden dieses Staats 'einfältig genug gewesen auszuwandern und Hab' und Gut im Stiche zu lassen, und zwar blos um dem mosaischen Gesetze treu zu bleiben; nun hingegen werden sie ruhig das Gesetz des Staates befolgen, da sie durch Hrn. Hofmann erfahren haben „das Landesgesetz ist allein das für uns gültige und verpflichtende." Daß Herr Hofm. gegen diese Consequenz gar nichts einzuwenden hätte, sagen seine eigenen Worte: „Wir haben uns nach dem Lan- .desgesetze zu richten, das mehr Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegen uns hat, als selbst das mosaische Gesetz"(!!!) Jammerschade, Hr. Hofm. daß Sie nicht einige Jahrhunderte früher geboren wurden, es gab da, wie Sie sich aus der Geschichte erinnern werden, einige Staaten, die das oben erwähnte Gesetz wirklich erlassen haben, sie heißen Spanien und Portugal. Die Juden, weil sie Ihre Entdeckung noch nicht *) Und hierzu hatte der Israelit ein Recht, denn in allen Ländern, wo Israeliten leben, sie mögen nun blos tolerirt, oder vollständig emancipirt fein., ist ihnen wenigstens die ungestörte Ausübung ihrer Religion gestattet. kannten, waren närrisch genug, sich lieber lebendig verbrennen zu lassen, als das Gesetz zu befolgen (jene Staaten hatten nämlich die Grille, die Nichtbefolgung dieses Gesetzes mit dem Feuertode zu bestrafen). Sie, Hr. Hofmann, hätten damals alle jene Unglücklichen vom Tode gerettet, denn Sie härten l'hnen aus dem Talmud bewiesen, daß sie sich sogar schwer versündigten, wenn sie jenes Gesetz des Landes nicht befolgten „denn das Landesgesetz hebt das mosaische Gesetz auf." Außerdem aber kann Ihre wichtige Entdeckung den jungen jüdischen Theologen zeigen, wie Unrecht sie thun, den alten Talmud so ganz mit Füßen zu treten, und sie anseucrn ihn von nun an fleißig zu studiren, damit sie darin eben so große Schätze wie der um das Iudenthum so hoch verdiente provif. Landrabb. von Sachsen-Meiningen, entdecken. Ja, wer weiß wohin es noch kommen würde, wenn die jungen jüdischen Theologen auch ansingen, den Pentateuch, ich will nicht sagen zu studiren, aber doch wenigstens einmal durchzulefen. — Doch wir müssen die Sache auch ernst besprechen, denn sie hat leider eine nur gar zu ernste Seite; aber wenn man eine gewisse Sorte von Rabbinern betrachtet, muß man unwillkührlich mit Horaz ausrufln: Difiicile est satiram non scribere. Zuerst wollen wir einmal im Talmud, der doch sonst gerade kein Freund solcher destructiven Ansichten ist, die „mehreren Stellen" aufsuchen, auf die die neue Lehre begründet ist, da Herr Hofmann, dessen Scharfsinn die ganze Entdeckung die größte Ehre macht, so klug war sie durchaus nicht näher zu bezeichnen: und — siehe da — das Ganze redueirt sich auf die drei Worte: njv-j kvno!?Dl NJH wörtlich überseht: das Gesetz des Staates ist Gesetz, d. h. hat für uns gesetzliche Giltigkeit. In-diesen Worten ist ausgesprochen, daß wir dem Staate, in welchem wir leben, Treue und Gehorsam-schuldig sind, aber auch nicht -eine Sylbe von dem, was Hr. Hofm. darin gesunden, daß wir dem Staate unsere heilige Religion ganz oder thcilweise opfern sollen. Das also ist drr Schatten eines Scheingrundes, Hr. Hofm., auf den Sie sich stützend die Grundpfeiler des Iudenthums zu erschüttern wagen; und es ist keine einfache nwp niXD oder MM teh, die Sie damit stürzen -wollen, Sie wollen das 4te von den Zehngeboten, Sie wollen den Sabbat damit aufheben, den Sabbat, dessen Beobachtung fast auf jeder Seite der Schrift mit den eindringlichsten Worten geboten ist, den Sabbat, das Symbol-der Allmacht Gottes *), den Sabbat, der ein Zeichen des Bundes bildet zwischen Gott und Israel, den Sabbat, dessen Entweihung mit -ppp und nrPD bestraft werden, von ^dem es heißt (Kxock. C, 31, v. 13 u. 14) : „Nur meinen Sabbat beobachtet, denn er ist ein Zeichen zwischen mir und euch auf ewige Zeiten, an-dem man erkennen soll, daß Ich, der Herr, euch heilige. Und ihr sollt den-Sabbat ') Michtta: yj-Ol IKTipb fDtWI Dl1 DN IPt rotyn nx latt/a smv ->d bov npo yv ny ‘■jjra.njyn troo p^yo nx n-dh? .n^iyn nvii idm» ’d ys& nya .'pi -py .oriN 4stt 'yprrp rw nvura 'v'