Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 51 (13.12.1842)
- Date
- 1842-12-13
- Page
- Seite 405 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2360092-2360201-2360253--2768-3529901- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
405 mit Ekel von einem Angriffe, der zu niedrig ist, um irgend welche Beantwortung zu erfahren. Einen sehr günstigen Eindruck machte hier die in der L. A. A. enthaltene Demonstration des Dr. Frankel gegen das berüchtigte Meiningensche Reskript. Beide Partheien sind dadurch für den künftigen Rabbiner gewonnen worden, die eine durch die Gesinnung, welche in jenem Aufsatze ausgesprochen war, die andere durch die kräftige Entschiedenheit der Rede, die uns den Beweis liefert, daß Herr Dr. Fr. überall, wo es gelten wird, Angriffe und Beschränkungen zurückzuweisen, uns eine Vertretung angcdeihen lassen kann, die wir bis jetzt bei unfern geistlichen Führern schmerzlich vermissen mußten. — Wie allgemein verlautet, wird Hr. Dr. Fr. in der nächsten Zeit hier anwesend sein, um persönlich die -Verhältnisse unsrer Gemeinde kennen zu lernen. Möchte das Resultat dieser vorläufigen - Bekanntschaft für beide Theile ein befriedigendes sein. Wöllstein, 3. Der. (Eingesandt.) Es giebr Falle, in denen man, wenn gleich vergeblich und mit Widerwillen , dennoch selbst gegen das Unbedeutende und Gehaltlose den Kamps öffentlich versuchen muß; und das hat bei der Verordnung des h. Consistoriums zu Hildburghausen, daß die Israelitischen Schüler in Christlichen Schulen am Sabbat schreiben müssen, und dem Gutachten des provisorischen Landrabbiners I. Hofmann aus Sachsen-Meiningen, daß die Weigerung am Sabbat zu schreiben nur auf einer einseitigen Auslegung religiöser Satzungen beruhe, seine volle Anwendung. Hatte die herzogliche Regierung aus eigener Machtvollkommenbeit angeordnet, Israelitische Knaben müssen am Sabbat schreiben, oder hätte Herr I. Hofmann seine Meinung dahin abgegeben, Schreiben am Sabbat sei erlaubt, und der Sabbat möge überhaupt auf den Sonntag verlegt werden, und die Negierung hätte nach dem Gutachten des Rabbiners gar die Israeliten gezwungen, den Sabbat zu entweihen, wie dies nach manchen andern Erscheinungen ganz analog wäre, so würde jeder Jude, der auf Gott vertraut, geschwiegen haben; „denn der Feind ist nicht würdig im Verderben." Dulden ist ja das Erbtheil unseres Volkes, und wir müssen die Bedrückung einer herzoglichen Regierung, wie viele andere, über uns ergehen lassen; auch haben noch ganz andere Männer, als der prov. Landrabbiner ähnliche Vorschläge proponirt, und sind ja die Schlage alle, wenn die Begeisterung und die Ueberzeugung für unfern Glauben aufhört, die Israel treffen, „solche, die ich geschlagen wurde im Hause meiner Freunde"; aber ihr Streben wurde vereitelt, und der Gewissenszwang har wieder nachgelassen; wir dürfen daher auch solche Verfolgungen von Feind und Freund im Vertrauen auf Gott ruhig hinnehmen. „Stehen sie ja in jedem Geschlechte gegen uns auf, uns aufzureiben, der Heilige aber errettet uns aus ihrer Hand." Jetzt dagegen verhält sich die Sache .anders; die hiesige Regierung will nicht als Feind erscheinen, sondern sie birgt sich durch das Votum ihres Landrabbiners; dieser sagt wieder nicht, daß Schreiben am Sabbat erlaubt sei, sondern laßt dies dahin gestellt sein, und meint nur, ,, der Staat habe das Recht, ein mosaisches Gesetz aufzuheben," und darum dürfen und müssen Jsr. Schüler gezwungen werden, den Sabbat zu entweihen. In gleicher Weise kann der Staat nun, wenn es ihm lästig ist, Inden bürgerlich zu dulden, und das ist sicher der Fall, wenngleich der provisorische Landrabbiner das christliche Leben zu affecuren und die Sitte nachzuahmen sich bemühen mag, die Juden zwingen, den angesta mmten Glauben abzulegen und zum Christenthume überzugehen; und wir, die Inden, dürfen nach der Meinung des provisorischen Landrabbiners, einer solchen Verordnung unbedingt Nachkommen, denn der Staat, der dabei nur die Einheit oder einen andern Vortheil im Auge hat, hat das Recht, das mosaische Gesetz aufzuheben, und wir haben uns dann nicht über Religionszwang zu beklagen, denn—• avrog Wohl dürfen wir mit jenen frommen Rabdsis weinen, denn einer der kleinen Füchse, die den Weinberg zerstören, wandelt aus-dem Tempelberg. — Da ist nun keine Zeit des Schweigens; denn unser Glaube ist schändlich prostituirt, und die Aufklärung, die sich allmälig Bahn bricht, in den Augen jedes Redlichdenkenden verhaßt gemacht. Es verließen noch in unfern Tagen ganze Gaue ihre heimathlichen Berge, und wandelten um einer Glaubensform willen in die weite Ferne, und Protestanten weigerten sich, selbst ui Reihe und Glied, das Knie zu beugen, weil man es auf eine Monstranz beziehen könne; und der Jude soll Alles thun dürfen, weil cs der Staat gebietet und zwar zu seinem eigenen Interesse! Und wie soll die Aufklärung sich Bahn brechen, wenn diejenigen, die sie errungen zu haben vorgeden, mit frecher Stirne den schnödesten Gewissenszwanz ausüben? auf der einer Seite zu einer Religionsbedrückung die Hand bieten und den Staat dazu verleiten, und aus der andern dann sagen, es sei, weil es dem Staate so beliebe, durchaus erlaubt, und wer sich weigert, der Verordnung nachzukommen, sei einseitig? Durch solche Aeußerung ist der heilige Glaube nur verächtlich, und die Aufklärung verhaßt geworden.. Herr I. Hosmann, wie das alle flache Atttagsmenschen chun, stellt sich zwar unter den Emancipationsbanner, und will dadurch jedem Angriff entgehen, er meinr: ,,Ueberhaupt würde es ein schlechtes Licht auf die Juden werfen, welche nach Emancipatiun, nach Aemtern und Würden streben, wenn das Schreiben am Sabbat ihnen verboten wäre"; also daß kein schlechtes Licht auf die Juden falle, dient zum Beweise, daß das Schreiben am Sabbat erlaubt sei. So denkt kein braver Jude: „besser ein Narr mein Lebelang und nicht ein Böftwichc auch nur eine Stunde vor Gott"; wir