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Der Orient · 1842-12-06 · Heft 50 (6.12.1842) · p. Seite 399

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 50 (6.12.1842)
Date
1842-12-06
Page
Seite 399 (sequence 13)
Language
German
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399 über, sind aber bestrebt, das Ihrige an den Juden zu Lhun. Doch wir wollen die Missionare entschuldigen, sie stehen in einem hohen Solde (die jährlichen Berechnungen der Bibelgesellschaft geben hierüber Auskunft); desto betrübender aber ist, wenn auch Konsistorien ihre Stellung vergessen und mit ihrem Namen die Intoleranz beschönigen. Denn hier kann nicht in Erwägung kommen, ob das Schreiben an einem Feiertage je als sündhafte Handlung betrachtet werden kann, und ob eine solche Scrupulosität nicht lächerlich befunden werden müsse: jede Confession hat unstreitig in den Augen der andern (und nicht selten auch in den Augen der gesunden Vernunft) ihre Lächerlichkeiten) und doch wäre es die intoleranteste Zumuthung, daß Katholiken Ln protestantischen Staaten manche den Protestanten abgeschmackt scheinende Ceremonie aufgeben sollen. In Meiningen ist nun dem Juden, der Schreiben am Sonnabend für gesetzwidrig hält, die Alternative eröffnet, entweder sein Kind an dem Schulunterrichte nicht Antheil nehmen zu lassen, oder mit seinem eignen Gewissen zu zerfallen und sein Kind auf Kosten der Religion zu bilden: und dies ist die gepriesene Duldsamkeit und Aufklärung, mit der ein kleiner deutscher Staat dem ganzen Europa voranzuleuchten wähnt! Doch in Meiningen weiß man Rath, man befragt den provisorischen Landesrabbiner, und dieser erklärt,, daß das Verbot, am Sonnabend zu schreiben, ein einseitiges sei. Aber wir wollen, abgesehen von der Person dieses Landesrabbiners, der weder in wissenschaftlicher noch in sonstiger Hinsicht bekannt ist und der nun im Frankfurter Journal mit der Erklärung hervortritt: daß, weil zwei Directioncn höherer Schulen des Herzogthums Sachsen- Meiningen erklären, das Nichtschreiben jüdischer Kinder habe Unbequemlichkeit und Nachtheil für Lehrer u. die übrigen Schüler (!), so kann der Staat ein solches Gesetz erlassen, und ist der Jude nach dem vom Talmud ausgesprochenen Grundsätze, den Landesgesetzen müsse Gehorsam geleistet werden, verpflichtet, einer solchen Veroronung nachzukommen; wir wollen nicht hervorheben wie es möglich war, einen solchen falschen Schluß aufzustellen, daß , weil der Jude den Landesgesetzen da, wo es die Unterthanentreue und das unmittelbare Wohl des Vaterlandes erheischt, Gehorsam zu leisten hat (in diesem Sinne spricht es der Talmud aus), er sich auch berechtigt fühle, die Vorschriften seines Glaubens da aufzugeben, wo eine solche Veranlassung nicht vortiegt,, und mit seinem Glauben ein Spiel zu treiben, wie es noch keiner Confession je beigekommen. Auch wollen wir nicht näher prüfen, ob bei der geringen Anzahl der jüdischen Kinder in Meiningen das Urtheil zweier dortigen Direttionen, das Nichtschreiben der Judenkinder habe für Lehrer und Schüler Unbequemlichkeit und Nachtheil, ein unbefangenes und wahrhaftes sei: wir wenden uns nur an das Consistorium, das diese Verordnung erlassen hat. Ihm muß die Bekanntschaft mit kirchlichen Verhältnissen nahe liegen, und es durfte ihm nicht entgehen, daß ein einzelner Geistlicher, der noch dazu nur prcvisorisch angestellt ist, bei so wichtigen religiösen Maaßregeln nicht entscheiden kann/sondern daß in solchen Angelegenheiten eigentlich der Ausspruch einer Synode erfordert wird, und in Ermangelung dieser wenigstens Gutachten von mehren Rabbinern. Einem Consistorium muß ferner ja bekannt sein, daß die Gemüther nicht durch Aussprüche und Machtgebote zu beherrschen sind, dater wären die jüdischen Familienväter Meiningens zu befragen, ob sie bei dieser Maaßregel sich beruhigt fühlen; ein Consistorium, dem vermöge seiner Stellung Beförderung der Aufklärung heilige Pflicht ist, durste nicht übersehen, daß Verordnungen dieser Art nicht bekehren, sondern dem Fanatismus neue Nahrung geben; dem Juden, der seinen Kindern auf Kosten seines Glaubens Bildung geben soll, muß diese Bildung verhaßt u. noch mehr in Vorurtheilen bestärkt werden. Die erwähnte Verordnung wird bei Manchem das Resultat Hervorbringen, daß er sein Kind in keine christliche Schule schickt, und hat also die mittelbare Wirkung, den Juden vom Schulunterrichte ganz auszuschließen. Das Consistorium hätte erwägen müssen , daß, da die größer» Staaten Deutschlands einen ähnlichen Eingriff nicht gethan und in Oesterreich, Preußen, Sachsen, Württemberg re. die Judenkinder ungestört bei ihrem Schulbesuche sind, cs auch Meiningen nicht zukam, sich gegen seine Hand voll Juden diesen Gewaltstreich zu erlauben. Und wo bleibt die Schonung, die gegen das heiligste Verhältniß der Gesellschaft, das der Aeltern und Kinder, geübt werden soll; wie konnte das Consistorium, dessen Beruf ist, Frieden und Liebe zu lehren, es über sich gewinnen, die Kinder gewaltsam von den Aeltern zu trennen, in vielen Häusern den Anlaß zu innern Zwistigkeiten zu geben, den Kindern entweder Geringschätzung gegen ihre in ihren Augen abergläubischen Eltern einzuflößen oder diese Eltern in den härtesten Conflict mit ihrem Gewissen zu bringend Entspricht ein solches Verfahren dem Geist einer freien unbefangenen Pädagogik, werden nicht die Schulen zu Zwangsanstalten, die Lehrer zu Vögten des Religionszwanges hcrabgewürdigt? Wir werfen zum Schlüsse noch einen Blick auf die politischen Verhältnisse der jüdischen Bekenner in Meiningen und finden, daß ihre Lage eine der drückendsten in Deutschland sei und die mittelalterlichen vorurtheilsvollen Formen noch vorherrschen. Die Milderungen für Druck und Zurücksetzung sind Consistorialerlasse, die diesen Juden das Licht der geistigen Freiheit als Ersatz für.die geschmälerte bürgerliche versprechen. Es werden nun zwar auch ihre Kinder ihnen entfremdet und ein unverantwortlicher Eingriff in ihre Familienrechte gethan; aber was weiß man nicht gegen den Juden zu verantworten, bei dem die Aufklärung um jeden Preis zum Durchbruche komrnen muß, mögen auch seine Aufklärer das Gebot der wahrhaften Bruderliebe und der Schonung des Andersglaubenden noch so sehr verkennen! Dr. Z. Frank el, Oberrabbiner in Dresden. Böhmen. Pxag, im October. (Verspätet.) (Ueber v. Rosas in Wien.) Zwar wird es Manchem befremdend Vorkommen, wie eine Probe aus einem medizinischen Tagesblatte, in einer Zeitschrift, die nur das Judenthum und seine Wissenschaften zur Tendenz hat, einen Raum gewinnen kann? Doch wir geben zur Antwort dieselbe Frage nur umgekehrt, zurück: Wer kann sich je träumen lassen, daß eine Ephemere, die Aesculap allein geweihet ist, aus dem Gebiete ihrer Wissenschaft in das das Judenthum hinüber schweifen wird? Und doch' ist es so, wie Sie sogleich hören werden. Also darf ein israelitisches Blatt nach dem Rechte der Wiedervergeltung auch von medicinischen Annalen reden. Am wichtigsten dürsten diese Proben für die Herrn Physiologen und Pathologen werden, indem sie daraus Bescheidenheit lernen werden. Sie sollen darauf zurecht gewiesen werden, daß sie mit den Fortschritten ihrer Kunst sich brüstend, mit einer vornehm mitleidigen Miene auf die goldene Zeit des Mittelalters zurückblicken. Sie sollen finden, daß sie gewaltige Rückschritte in der Theorie von den Quellen der Krankheiten und ihren Heilmitteln, gegen das

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