Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 50 (6.12.1842)
- Date
- 1842-12-06
- Page
- Seite 396 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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396 da brachen sie im vollen Sinne des Wortes in ein Jammergestöhn aus. In dieser Stellung betete er für Israel in der heiligen Stadt, und für seine zerstreuten Stamme auf dem ganzen Erdenrund. Nach diesem setzten sie sich wieder betend auf den Boden. In einem abgesonderten Gemach klagten die Töchter Zions. Deutschland. Frankfurt a. M. 20. Nov. In dem im vorigen Jahre (Jena, 1841 bei Frommann) erschienenen Buche: „Lebensbilder aus dem Befreiungskriege. 1. Ernst Friedrich Herbert, Graf von Münster. Erste Abtheilung" findet sich (S. 192 ff.) im Passus über das reactive Treiben der Judenfeinde in Frankfurt am Main, der bei einer näheren Beleuchtung des Schicksals der Juden in dieser mißfreien Stadt wohl einer Berücksichtigung verdient, zumal diese Mittheilung von einem Manne herrührt, dessen Beobachtungen jederzeit tief und unbefangen waren. Ein sehr hochgestellter Mann erwähnt nämlich in einem Schreiben an den ebenfalls hochgestellten Grasen Münster der Juden in Frankfurt und der Stimmung, welche die 1817 stattgefundene Reaction hervorgerufen z das Schreiben ist datirt: Wiesbaden, 31. Oct. 1817 und die erwähnte Stelle lautet: „In Frankfurt beschäftigt hauptsächlich das Verhältnis der Würger zu den Juden die öffentliche Aufmerksamkeit. Es ist Ew. Ex. der Beschluß der Bundesversammlung vom 14. Juli d. I. (1817) bekannt, nach welchem dem Magistrate nachgelassen ist, gegen die Replik der Judenschast eine schließliche Verteidigungsschrift beim Bundestage einzureichen. Dieser^ Bestimmung war zugleich die Klausel angehängt, „daß in dieser bei der Bundesversammlung angebrachten Sache, weder in dem dermaligen Stande noch im Besitze, wahrend solcher Zwischenzeit irgend einseitige Veränderungen noch Störungen nicht vorgenommen werden dürften." So günstig nun auch die Entscheidung für die Wünsche der Frankfurter Bürgerschaft ist, indem dadurch vorläufig die Verfügung des Magistrates vom Juli v. I. (1816), welche der Gegenstand der jüdischen Beschwerde war, aufrecht erhalten worden, so daß die hiesige Judenschaft in den ihr von dem ehemaligen Großderzoge von Frankfurt zugestandenen Rechten bedeutend beschränkt bleibt, und so nothwendig und gerecht es gewiß jedem Unparteiischen erscheinen wird, daß wenigstens während des Laufes der Verhandlungen der dermalige Stand und Besitz durch weitere legislatorische Verfügungen keine Veränderungen und Störungen erleide; so hat doch die obige Verfügung sowohl dem Magistrate als der Bürgerschaft der freien Stadt Frankfurt zum großen Mißvergnügen gereicht. Man hat nämlich darin, „daß die Bundesversammlung die jüdische Beschwerdeschrift angenommen und sich eine Entscheidung Vorbehalten, auch weitere legislatorische Verfügungen untersagt hatte", eine Kränkung der Souverainitätsrechte zu erblicken geglaubt, wie man denn in Republiken und kleinen Staaten immer eifersüchtiger auf die verliehene Machtvollkommenheit ist, als in größeren Staaten. Da man sich indessen doch scheuet, die Competenz des Bundestages geradezu zu bezweifeln und die daraus leicht entstehenden nachtheiligen Folgen fürchtet, so hat der Magistrat versucht, sich mit der hiesigen Judenschaft über die ihr künftighin zu verleihenden Rechte zu vergleichen und ein neues Statut in Vorschlag gebracht, worin er den Juden einige von dem ehemaligen Großherzoge von Frankfurt zugestandene- Rechte bestätigt, andere aber aufgehoben hat. Bei der großen Erbitterung, die hier gegen die Juden herrscht, hat indessen jenes Statut, wie ^es dem gesetzgebenden Körper zur Berathung vorgelegt worden, die größeste und lauteste Mißbilligung erhalten, ja die Redner des Senats haben sogar persönliche Beleidigungen erdulden müssen und der Magistrat, um nicht gänzlich unpopulär zu werden, hat sich gezwungen gesehen, das in Antrag gebrachte Statut zurückzunehmen. So steht die Sache in diesem Augenblicke, und wie nunmehr die schließliche Vernehmlassung des Magistrats ausfallen werde, ist nicht mit Gewißheit vorauszusehen, jedoch nicht unwahrscheinlich, daß er darin die Entscheidung der Bundesversammlung als nicht zu deren Competenz gehörend ablehnen werde, ein Schritt, der, wenn er erfolgt, nothwendig die Sache der Stadt sehr verschlimmern muß. Die Angelegenheit der Judeu wird überhaupt mit einer großen gegenseitigen Erbitterung betrieben und wenngleich nicht zu verkennen ist, daß der Wohlstand dev hiesigen christlichen Einwohner, wollte man den Juden die ihnen vom ehemaligen Großherzoge von Frankfurt verliehenen Rechte belassen, zu Grunde gehen würde, so ist auch auf der anderen Seite zu bedauern, daß blinde Leidenschaft selbst die gerechtesten Maaßregeln mißkennt und der ruhigen Vernunft jede Besonnenheit nimmt. Uebrigens erfreut man sich hier der den Juden im Allgemeinen nicht sehr günstigen Gesinnungen Hannovers und erblickt darin eine Schutzwehr gegen die Vertretung, die dieser Nation von preußischer Seite angcdeiht und die leider sehr unreinen Triebfedern zugeschrieben wird." Bambergs 5. Oct. Ich erlaube mir, Ihnen hier ein sehr interessantes Aktenstück mitzutheilen, nämlich die Abschrift einer Bekanntmachung im Regierungsblatte des Jahres 1804, die Verbesserung des Schulunterrichts der Juden betreffend. Es verdient dieses Aktenstück seines Inhalts als seines Alters wegen besonders veröffentlicht zu werden. Der Unterzeichnete damalige Studiendirektor, Freiherr von Frauenberg, ist der im verflossenen Winter hier verstorbene, wegen seiner ungemeinen Humanität so sehr beliebt gewesene Erzbischof. Hier das Aktenstück: Bekanntmachung. (Die Verbesserung des Schulunterrichtes der Juden betreffend.) Seine churfürstliche Durchlaucht von Psalzbaiern haben beschlossen, feine landesväterliche Aufmerksamkeit, welche Sie seit dem Antritte ihrer Regierung dev öffentlichen Erziehung und