Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 48 (22.11.1842)
- Date
- 1842-11-22
- Page
- Seite 383 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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383 die Regierung zu diesem intoleranten Schritte von Seiten desRab. Hoffmann veranlaßt worden, indem ihr nämlich vorgespiegelt wurde, daß die reformatorischen Bestrebungen der Juden so weit gediehen seien, daß eine solche Verfügung ohne Anstoß acceptirt werden würde, was aber, wie es sich herausstellt, auf einer Täuschung beruhete. In die religiösen Entwickelungen der Juden dürfen Negierungs-Verfügungen nicht gebietend emgreifen, wenn nicht der ganze Fortschritt über dem Haufen geworfen werden soll. Man hofft übrigens, daß dieses Reskript, wie vor Jahren in Baiern, wieder zucückgenommen werden wird. Hier das Rescript selbst: „Im Namen Sr. Herzogl. Durchl. des Herzogs Bernhard zu Sachsen-Meiningen und Hildburghausen rc. souveränen Fürsten zu Saalfeld. In den christlichen Lehranstalten des Herzogthums ist es zeither oft vocgekommen, daß sich die in dieselben aufgenommenen israelitischen Schüler und Zöglinge am Sonnabend während des öffentlichen Unterrichts des Schreibens enthalten. Da jedoch eine solche Ausschließung von einer alle Schüler in gleicher Weise treffenden Verbindlichkeit für Lehrer und Schüler störend und mit den Grundsätzen einer konsequenten Schulordnung unvereinbar, für die Schüler selbst aber nachtheilig ist, und auch nach der sorgfältigsten Prüfung der entgegenstehenden religiösen Gründe und nach Vernehmung des provisorischen Landrabbiners die Ueberzeugung gewonnen worden ist, daß jene Weigerung der israelitischen Schüler nur auf einer einseitigen Auslegung religiöser Satzungen beruhe, so haben Se. Herzogl. Durchlaucht, der Herzog, auf unfern Antrag durch höchstes Rescript vom 19. April dieses Jahres gnädigst zu bestimmen geruht, daß israelitische Schüler in christlichen Lehranstalten vom Schreiben während des Unterrichts am Sonnabend nicht mehr d.ispensirt werden sollen. Indem wir diese höchste Bestimmung hierdurch zur Nachachtung öffentlich bekannt machen, sprechen wir zugleich die zuversichtliche Erwartung aus, daß israelitische Eltern nach wie vor vorkommenden Falls ihre Kinder christlichen Lehranstalten übergeben und so dieselben nicht aus falschem Vorurtheil derjenigen Vortheile berauben werden, welche für eine zeitgemäße Ausbildung der Israeliten auf jenen Anstalten zu erlangen sind. Hildburghausen, am 27. Juli 1842. Herzogl. S. Konsistorium. £). v. Bibra." ' Aus S^lesierr, 10. Nov. Wenn eine Verfügung des herzogl. Conftstoriums zu Hildburghausen bestimmt, daß fernerhin den isralitischen Schülern in christlichen Schulen nicht mehr, wie bisher, verstattet sein solle, sich wahrend des Unterrichts am Sabbath des Schreibens zu enthalten, so ist dies ein Eingriff in jüdische Retigionssatzungen, der sich mit der Toleranz schlecht verträgt. Bei uns wurde vor ein paar Jahren von dem schlesischen Provinzial - Schulcollegium verordnet, daß die Schüler mosaischen Glaubens auf Gymnasien sich in Betreff des Schreibens am Sonnabend der Schulordnung unterwerfen müßten, „da sie zum Besuche der christlichen Gymnasien nicht genöthigt waren und folglich keine Veranlassung hätten, sich über Glaubenszwang zu beschweren, wenn in dieser Hinsicht auf ihre Religionsvorschriften keine Rücksicht genommen würde." Diese Verordnung entging der öffentlichen Rüge nicht; durch die einfache Thatsache, daß wir nur christliche und keine jüdische Gymnasien haben, daß also die jüdischen Schüler gezwungen sind, entweder auf höhere Schulbildung zu verzichten oder eine Religionsvorschrift zu übertreten, wurde die Argumentation des gedachten Schulcollegiums vernichtet und dasselbe wurde auch wirklich veranlaßt, seine Verordnung wieder zurückzunehmen. A.L.Z. Licht-und Schattenbilder aus der jüdischen Vergangenheit und Gegenwart. Urkunden zur Geschichte der Juden im Mittelalter. Serie I. Dritte Urkunde. Kaiser Otto IV. bestimmt, daß den Juden in den zur Mainzischen Kirche gehörigen Städten keine Bittsteuer vom Reiche aufgelegt werden solle. Lucca. 1209. 20. November. Otto gratia Dei Romanorum Imperator et semper Augustus.- — liqueat omnibus et a posterörum memoria non recedat, quod nobis regnantibus necdum Imperatoriam Otto, von Gottes Gnaden römischer Kaiser, und immer Mehrer des Reichs.- — es sei allen bekannt und entgehe nicht dem Gedächtnisse der Nachkommen daß unter Unserer Negierung. als wir