Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 48 (22.11.1842)
- Date
- 1842-11-22
- Page
- Seite 380 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 2× ep/1048155
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380 zessen zwischen Mauren und Juden bildet der maurische Richter (Kadi) die erste Instanz; von diesem ist Appellation an ein, aus dem Oberrichter (Präsidenten des Gerichtshofes) mit Hinzuziehung zweier franz. Richter gebildetes Collegium gestattet. Derselbe hohe Gerichtshof entscheidet zwischen Fremden und Landeseinwohnern und eben so in Criminalsachen zwischen Franzosen und Fremden. — Als Oberhaupt der jüdischen Nation hatten die Franzosen anfangs Jakob Bakry eingesetzt, spater wurde unter 3 Candidaten einer vom Gouverneur auf 1 Jahr ernannt, und dann ein jüdischer Rath (mit 3 Mitgliedern) gewählt, der zum dritten Theile halbjährlich erneuert wurde. Jenes Oberhaupt bildet die höchste Polizeibehörde für die Juden, der jüdische Rath dagegen legt die Steuern auf und verwaltet sie im Interesse der Gemeinde. — In den letzten Jahren wurden einige Modifikationen in diesen Einrichtungen vorgenommen. In Tunis haben die tunesischen Juden 8—10 Richter ^Dajanim), die livornesischen nur 3. Der Bey erkennt ihre Sentenzen in der Regel an. In Tunis führen fast 1000 Juden den Rabbinertitel; die Gewalt der Richter ist so ausgedehnt, daß sie zur Strafe für den unerlaubten Umgang eines jüd. Mädchens mit einem Christen 500 Stockschlage dekretiren dürfen. Der Verfasser beklagt die zahlreichen Laster, die sich bei den Juden in der Berberei vorfinden, bezeichnet sie aber als Früchte des Despotismus und der Unwissenheit. Dagegen rühmt er ihre außerordentliche Mildthatigkeit und gegenseitige Dienstwilligkeit. Unter Anderm führt er an, daß im Jahre 1840 bei großer Theuerung die reichen jüdischen Handlungshäuser und andere begüterte Familien die Armen täglich mit einer ausreichenden Brodration versorgten und dazu, so wie zur Geldvertheilung unter die verschämten Dürftigen, eine Collekte veranstalteten. Die wöchentliche Ausgabe betrug 560-^-640 Francs. — Zu den Ceremonien übergehend, erwähnt der Verf. der bei der Beschneidung üblichen Gebräuche. Man begeht 'dieses Fest mit großem, oft übertriebenem Aufwande. Besonders wird viel Raki (eine Art von Anisett) dabei getrunken; auch Honiglimonade, Bonbons, Backwerk und gebackene Fische spielen dabei eine Hauptrolle. Der Lärm und Wirrwarr soll unglaublich sein. Eben so tumultuarisch geht es bei den Hochzeiten her. Die Ceremonie des Glaszerbrechens ist auch hier üblich; die Probe wird oft dreimal wiederholt; bleibt das Glas auch dann noch ganz, so bedeutet dies eine unglückliche Ehe. — Die Ceremonie findet unter einer Chuppa (der Vers, sagt: unter einem Talith) statt; die Neuvermählte muß in dem Empfangszimmer 2— 3 Abende lang fast unbeweglich, von ihren Freundinnen umgeben und von der eß- und trinklustigen Sippschaft beglückwünscht, sitzen und unendlich viele Schweißtropfen vergießen, ungeachtet die Brautjungfern ihr mit Fächern Kühlung zuwehen und das Gesicht trocknen. Endlich findet der Einzug in die Wohnung ihres Mannes statt. Es geschieht dies in großer Prozession; viele Kinder, die Verwandten, Freunde und Bekannte bilden einen langen Zug, der sich zwischen 10 und 11 Uhr Abends (vielleicht um den Mauren nicht zu begegnen) in Bewegung setzt; Die Begleitenden tragen kleine Kerzen und Lichter. Es geht sehr langsam vorwärts; besonders fällt der Neuvermählten das Gehtn schwer, weit einer dortigen Sitte gemäß sie als Braut zur Vermehrung des Embonpoints mit vielem Essen bedacht wurde. Hinter der jungen Frau wird die Ausstattung, Heirathsgut, Garderobe und etwaige Kostbarkeiten einhergetragen. — Dies ist wenigstens in Algier und Tunis der Falt. — Die Furcht vor dem bösen Auge veranlaßt das Aufdrucken der fünf in Kuhblut getauchten Finger auf die Wand des Hochzeithauses. Man nennt dies Kamiß (das Wort soll aus dem Arabischen stammen). Deutschland. Hermöuvg, 8. November. (Wochenbericht über jüdische Verhältnisse. 1 — 8. November.) Es wird mehr als einmal ein sehr dünner Faden sein, der die folgenden Notizen verbindet. Die durch dieselben repräsentirten Fakta werden nämlich zwar eine chronologische Reihe bilden, aber nicht nach ihrem Hinaustreten in die Zeit, sondern nach der Aufeinanderfolge, in der sie gesammelt werden. — Da stieß mir denn zuerst in der Berliner Spenerschen Zeitung vom 29. Oct. ein Nachruf an Gesenius von F. Lt. (Friedrich Lebrechr) auf, in welchem des Verstorbenen literarische Verdienste nur beiläufig berührt, dagegen seine Humanität, Leutseligkeit und Toleranz mit hoher Pietät gefeiert werden. Der Verfasser des Nachrufes betrauert Gesenius frühen Tod doppelt, da er so plötzlich erfolgt sei und die Freude seiner Verehrer in Berlin, die ihn noch im gegenwärtigen Herbste daselbst zu sehen gehofft hatten, so furchtbar zerstört habe. Vor 15 Jahren, berichtet F. Lt., habe sich Gesenius zuerst seiner angenommen, habe ihm mit Nach und That beigestanden und sei ihm Trost und Stütze geworden.!) — Dem wahren Verdienste eines Christen haben überhaupt die Juden zu allen Zeiten gehuldigt; dies ist eine nicht zu bezweifelnde Thatsache. Wie anders dagegen verfahren oft Christen mit den Juden, wie oft suchen sie den Ruhm des Einzelnen entweder zu einer Darstellung zu benutzen, durch die sie die ganze übrige Gesammtheit in einen um so tieferen Schatten stellen, oder gar dem Einzelnen den Lorbeer zu versagen, damit nicht ein Zweig im Vocbeistreifen einen seiner Glaubensgenossen berühre. So machte es vor kaum einem halben Jahre Dr. Hermes in Köln, 1) Die L. A. Z. (Beilage) vom 1. Nov. enthält einer, ( ausführlichen Nekrolog über Gesenius.