Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 45 (1.11.1842)
- Date
- 1842-11-01
- Page
- Spalte 717-718 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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717 Züd. Alterchumskünde. Die Beschneidung eigenen Knechte der Israeliten 5 *), und drittens, alle Fremden, die in die israelitische Nation ausgenommen werden und das Osterlamm mitessen, also das Passahfest mitfeiern wollten 6). Man sieht auf den ersten Blick schon, daß bei diesen drei Kategorien von Individuen, die sich der Beschneidung unterwerfen mußten, als das gemeinschaftlicheMoment, das national-politische bervortreten wird". Diese Argumentation sucht Michaelis durch historische und kritische Gründe zu bekräftigen. Vorerst macht er die historische Bemerkung, daß derjenige Theil der Bewohner Arabiens, welcher den Jsmael, Abrahams unrechtmäßigen Sohn, zu seinem Ahnherrn und Stammvater annehme, das Gebot der Beschneidung stets treu befolgte und daß selbst Mahvmed, obgleich ec derselben als eines religiösen Gebotes nirgends im Koran Erwähnung thut, doch sie als einen solchen Gebrauch stillschweigend anerkannte. Daher wurde denn spater, als die Araber über die benachbarten Gegenden in Asien, Afrika und selbst Europa siegreich sich zu verbreiten begannen, die Beschneidung als ein der Religion integrirendes Moment des Moslems mit aufgeführt, so daß sie sich noch bis heute bei den Türken, Drusen, Beduinen, Kopten und Arabern erhalten hat. Ob nicht blos die Eingeborenen dieser Völker, sondern ob auch, die sich bei ihnen nationalisiren wollen, also die sog. Renegaten sich beschneiden lassen müssen, können wir nicht entscheiden. Die Frage, ob die Beschneidung allen Nachkommen Abrahams unbedingt und ohne Ausnahme anbefohlen sei, meint Michaelis, sei in sofern verneinend zu berichtigen, als es bekannt ist, daß die Nachkommen Esaus, Abrahams Enkels, so wie die Nachkommen der Tamar, Abrahams Urenkelin, nicht mit in diesen Religionszwang sich eingeschlossen hätten. Denn in Bezug auf die Nachkommen Esaus, die Edomitec, sei es ausgemacht, daß, als der jüdische König Johannes Hyrkanus, wie Josephus berichtet 7) im I. 129 v. Ehr. Geb. das Land Jdumäa erobert hatte, ec es den unbeschnitten gewesenen Edomitern der damaligen Zeit freistellte, entweder unter der Bedingung, sich beschneiden zu lassen, im Lande wohnen zu bleiben, oder im entgegengesetzten Fall das Land sofort zu raumen, da er dasselbe von Unbefchnittenen gesäubert wissen wollte. Die Jdumäer wählten die erste Bedingung, ließen sich beschneiden, blieben ferner im Lande und wurden von der Zeit an mir den Juden zu einem Volke. Obgleich es Josephus nicht hinzusetzt, so läßt sich doch mit Wahrscheinlichkeit vermuthen, daß der König Hyrkanus bei den Jdumäern nicht blos darum auf die Beschneidung drang, weil er keine Unbeschnittenen unter seinem Scepter dulden wollte, sondern weil er sie als directe Abkömmlinge Abrahams betrachtete und ein- 5) 1 Buch M. 12. 13. 27. 2 B. M. 12, 44. (>.) 2 Buch M. 12, 48. 7) Jusephus, Antiquitates,!lb. XIH, cap. 9. §. 1. bei den Israeliten. Bon Dr. Bergson. 718 gedenk des Gebotes b) sich dabei auf die allen Nachkommen desselben auferlegte Beschneidung berufen haben mochte. Daß aber die Jdumäer oder Edomitsr früher wirklich für Abrahamiden gehalten wurden und daß bei ihnen noch zur Zeit der Zerstörung des ersten Tempels Nebukadnez w im I. 620 v. Ehr. Geb. die Beschnerdung üblich war, glaubt Michaelis aus der Jeremianischen Stelle d) ableiten zu können, wo die Edomitec zu den am Fleisch beschnittenen aber am Herzen unbeschnittenen Völkern gezählt würden. Zur Zeit des Hyrkanus müsse dieser Gebrauch bei den Edomitern in Vergessenheit gerathen sein, weil er sonst nicht von Neuem eingeführt zu werden brauchte. Uebrigens ersehe man aus der Art und Weise, wie Hyrkanus sich hierbei benommen, ein sehr humanes und tolerantes Verfahren, so daß hier von keinem Religionszwang, wie ihn z. B. in neuerer Zeit die berüchtigten Dragonaden Ludwigs XIV. brächten, die Rede sein könne. Interessant ist die. Bemerkung, die Michaelis hierbei macht: „einen Religionszwang, sagt er, hätten wir in der Historie auf diese Weise weniger: bliebe er aber auch, so wäre es doch keiner von der Art, als wenn Ludwig XIV. wider heilige Verträge Hugenotten katholisch machen, und nicht . einmal aus dem Lande lassen wollte^ sondern einer von den erträglichern und billigern, deren Beispiel der Erzbischof von Salzburg, Leopold Anton Eleutherus sein mag, der 1/30 zwanzig bis dreißig tausend Unterthanen der Religion wegen auswandern ließ, nur mit dem Unterschied, daß er Schaden davon hatte und Hyrkanus Vortheil." Aus eben dem Grunde scheinen auch die Jturaer, weil sieI0) von Abraham abstammten, zur Beschneidung von Aristobulus veranlaßt worden zu sein, falls sie nicht das Land verlassen roollten 1|). Dadurch nun, daß die Edomitec und Jturäer die Beschneidung annahmen, erlangten sie gleiches politisches Recht mit den Israeliten, ohne deßwegen in ihren Religionsverband ausgenommen worden zu sein. Sie wurden bloS dadurch naturalisirt, nicht convertirt, eben so wenig wie heute die Türken und Araber, die sich, obgleich erst im dreizehnten Lebensjahre, doch beschneiden, der Religion nach zu den Israeliten gerechnet werden können. Das Gebot, alle den Israeliten gehörige Leibeigene zu beschneiden, war, wie Michaelis meint, eine rein politische Verpflichtung, die jeder fremde Sclave eingehen mußte, keinem andern Gotte, als dem einzigen, dm alle Israeliten erkannten, zu dienen, wodurch der mit den Sclaven. leicht sich einschleichende heidnische Götzendienst in Palästina, wo dieser ohnedies bei Lebensstrafe verbo- 8) 1 B. M. 17, 9. 9) Jeremias 9, 24. 25. 10) 1 B. M. 25, 15. 11) Josephus, Antiquitäten Lib. Xlll, cap. 9. §♦ 3*