Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 44 (25.10.1842)
- Date
- 1842-10-25
- Page
- Spalte 699-700 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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700 699 Die Wormser Grabschrift und unsere Zeitrechnung. Bon Dr. I. A. Frankel. Fackeln auf den Bergen angezündet, um den Neumond im ganzen Lande bekannt zu machen;- es waren diese Fackeln, welche man so lange hin- und herbewegte, bis auf dem nächsten Berge dasselbe geschah, die Telegraphen des Alterthums, die diese Nachricht nach allen Richtungen hin schnell verbreiteten. Auch im Mittelalter wurden namentlich in Spanien diese Feuer auf Bergen zur Zeit der Noth in Anwendung gebracht. Als jedoch die Samaritaner, um auch, ihren Glaubensgenoffen den Neumond anzuzeigen, solche Feuer auf den Bergen anzündeten, und irr diesem Anzünden mit den Juden zuweilen nicht übereinstimmten, sandte man Boten durchs Land zut>Benachrichtigung von der Feststellung des Neumondtages. Wir weichen hier von der gewöhnlich aufgestellten 4) Ansicht, als hätten die Samaritaner etwa aus Haß gegen die Juden, um sie zu täuschen und irre zu führen, solche Feuer auf den Bergen angezündet, darum ab, weil wir aus ihren bis in die neuste Zeit reichenden Briefen wissen, daß sie bis auf den heutigen Tag an dem alten Brauch halten, und die Monatstage nach dem..Sichtbarwerden des Mondes zahlen. Warum hätten sie also bei einem von ihnen selbst befolgtem Brauche die Juden absichtlich täuschen sollen? Der Hergang der Sache war anders. Es war nämlich vocgekommen, daß der oberste Gerichtshof der Juden wegen der Nichtankunft oder Verspätung der beobachtenden Zeugen entweder die Anzeige durch Fackeln erst nach dem 30. Tage des gewesenen Monats gemacht oder sie gänzlich unterlassen hatte, wie Letzteres nach der Meinung des R. Elasar, Sohnes Zadoks, welcher das Anzünden , nur a m 30. Tag für statthast erklärt, gewesen sein mußte. Die Samaritaner hingegen hatten, den Mond zur rechten Zeit zu beobachten, und diese ihre Beobachtung' ihren Brüdern durch Fackeln mitzutheilen, nicht verabsäumt. Die auswärtigen Juden erblickten die brennenden Fackeln, und im Wahne, ihr oberster Gerichtshof hätte den 30. Tag als den Neumondstag geweiht, singen sie von diesem Tage an den neuen Monat zu zählen und feierten das in demselben stattfindende Fest um Einen Tag früher als es in Jerusalem nach der hohem Verordnung gefeiert ward. Man hob deshalb die Fackelanzeige gänzlich auf, und führte die Botensendung ein. Daher kam es, daß in manchen entfernt gelegenen Städten, wohin die Boten erst nach dem Feste kamen, Pesach, Schebuot und Sukot zwei Tage gefeiert wurden, da man dort nicht wußte, ob der versiossene Monat 29 oder 30 Tage enthalten hatte.. 4) Es freut mich, für diese mir längst gebildete Ansicht einen Gewährsmann in Raschi anführen zu können, welcher in Rosch Haschanah 22 b. folgende Erklärung giebt: DJJDV aivhw anyb niwo wwn tmn 4a rnynriN n^un 'sa.riN vn^ onna D<wn DTnam, non tfwy1?." Nicht so Berlinern tu v. A. Nach der immer mehr zunehmenden Zerstreuung der Juden und dem bereits vor dem Abschluß des Talmuds erfolgtem Erlöschen des großen Bet-din (denn das Synedrium siechte schon 40 Jahres vor der Zerstörung des Tempels und verschied gänzlich mit der Zerstörung jenes Heiligthums) verließ man sich einzig und allein auf die Berechnung. Oer Mond nämlich beendet seinen Lauf in 29 Tagen, 12 Stunden, 44^ Minuten, oder wie die Rabbiner sagen, welche die Stunde in 10806) Theile zerlegen, weil in 1080 die Zahlen 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10 aufgehen, in 29 Tagen 12-AUx Stunden. Würde sein Lauf in ganzen Tagen ohne die hinzugekommenen Stunden und gar Stundentheilen, etwa in 29 oder 30 Tagen beendet sein, so wäre die Berechnung einfach, jeder Monat wäre dem andern völlig gleich; allein der gute Mond kümmert sich sehr wenig um unsere leichte oder schwierige Rechnung, und geht ruhig seifen eigenen Weg; darum müssen wir ihm folgen, und die Monate abwechselnd zu 29 (non) oder zu 30 (^v) 7) Tagen annehmen. Doch selbst bei dieser Annahme folgen wir ihm nicht genau genug; denn er hat außer den 29} Tagen noch 44x\- Minuten, welche für 12 Monate oder Ein Jahr schon 8 Stunden 48} Minuten wehr betragen, zu seinem Kommen und Gehen sich gewählt. Daher geschieht es, daß zwei Monate Cheschwan und Kislaw, von denen der erste 29 und der zweite 30 Tage zählen sollte, wenn die 12 Monate unter sich regelmäßig mit 29 und 30 abwechselten, zuweilen 29 und zuweilen 30 beide zahlen, und dem Jahre je nach ihrem Vollsein, Mangelhastsein oder Regelmäßigsein den Namen nnoa, rrpon rm, riw geben. Doch wird für dies Schwanken dieser beiden Monate noch ein anderer Grund vom Vers, des Magen Abraham angeführt. — Schon oben bemerkten wir, daß bei dem Mondjahre, welches 354 Tage, 8 Stunden, 48} Mi- 5) Sanh. 37 b., iq ty ttHpDH rp3 nnhfc? DPD fea tob ronna yanx ,nnn:iD rtoaty und das. 41 L. rb Tpvm mnjD nrta ran pmn rap »w nyan^ ♦nwz) w m tobw na pri^ 'n idni * n?m 6) So Raschi in Sanh. 10 b; Maim. Hdl. Kid. Hach. Kap. 6 lex 2 tu 3. Selbst im Talmud ist diese Theilung der Stunde schon angedeutet. Es heißt nämlich in Rosch Haschanah 25. JON TOD 'ÄaipD "p 'n Dr& nDK otsn NLnv; dp ny^m DntyyD nnriö ma^ pK D'pbri 3‘jn Myp Da j Stunde gleich 40 Minuten sind, so müssen die sogenannten 73 Theile nach unsrer obigen Angabe noch 4TV Minute betragen. Und dieses ist in der That insofern richtig, als 4^. Min. ’f Min. sind. Multipliciren wir den Nenner 18 mit 60, um den Stundentheil zu erhalten, so haben, wir 18 X 60 1080; also Min. ist gleich TJ#ö- Stünde, welchen Stundenbruchtheil R. Gamliel nur gemeint haben kann. 7) Der Talmud har die Bezeichnung ftrjnn ma^y für den dreißigtägigen Monat und ruffn für das dreizehnmonatliche Jahr. S. Sanh. 10 b.