Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 44 (25.10.1842)
- Date
- 1842-10-25
- Page
- Seite 351 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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351 deswegen ist es auch die Pflicht-es Gesetzes, des Gesetzgebers und Gesetzvollziehers, dafür Sorge zu tragen, daß dieser Geist ausgetrieben werde. Ein letztes Ausnahmegesetz, ein unbedingtes Verbot alles Schacherhandels auf fünfzig Jahre, bei unbedingter Gewerbfreiheit, der Vorschuß eines Gewerbkapitals für solche Juden, die arbeiten wollen und können, und keine-Mittel dazu haben, ein strenges Vagabundengesetz gegen hausirende und vagabundirende Juden, ein paar Arbeitshäuser mit besonderer Rücksicht auf die Juden, die dort Gewerbe und Arbeitsgewohnheit erlernen könnten, so oft sie als Vagabunden und muffige Schacherer verurtheilt worden, würden vielleicht das Nebel mit der Wurzel ausreißen. Die Juden selbst haben das höchste Interesse, ihre Glaubensgenossen von dem Geiste der Sclaverei, dem Geiste des Schachers, der auf ihnen lastet, zu emanzipiren. Das sehen die Gebildeten unter ihnen klarer, als oft die Christen ein. Das Gesetz über die Organisation des israelitischen Consistoriums, das auf die Berathung der Judennotabeln in Frankreich erlassen wurde, hob als Zweck dieser Constitution mit heraus, „daß dieselbe durch alle möglichen Mittel zur Ausübung nützlicher Gewerbe ermuntern solle"*). Zugleich verlangte die Negierung, daß das Consistorium alle Juden anzeige, die keine offenbaren Existenzmittel hätten; das deutet denn darauf hin, daß man an. eine ähnliche Maßregel, wie die oben angegebene, dachte. Die gebildeten, aufgeklärten Juden des Elsasses denken noch immer, wie die Notabeln der Kaiserzeit, und, was mehr ist, sie thun ihr Mögliches, um dem Uebel, das sie allein nicht ausrotten können, wenigstens so viel als möglich zu steuern. Sie haben zu dem Ende eine sooiete d'eneouragenient au travail pour Les jeunes Israelites indigens du Ras-Rhin gestiftet. 'Diese Gesellschaft, deren Präsident Hr. Natisbonne, Banquier in Strasbourg ist, hat eine Art Pensionat errichtet, in dem bis jetzt 30 junge Israeliten Unterricht erhalten,.wohnen und essen und den Lag über bei Handwerkern in der Stadt ein Gewerbe lernen. Etwa hundertfunfzig junge Leute wurden bis jetzt durch diese Schule und Lehrart zu Arbeitern erzogen, von denen freilich Einzelne, besonders mehrere aus Straßburg selbst, nachdem sie ihre Lehrzeit vollendet, nicht hielten, was sie versprochen, „um die Freiheit des Schacherhandels" zu genießen. Der Stadtrath giebt zu dieser Institution 1000 Fr., der Conseil general 500 Fr., der Minister des Innern 1000 Fr., der Rest wird durch freiwillige Beiträge aufgetrieben. Das ist das rechte Mittel, um die moralische Emanzipation der Juden zu fördern, aber der Wirkungskreis ist zu klein. Beständig sind für jeden ausscheidenden Handwerkerlehrling der Schule in Straßburg 50 Candidaten eingeschrieben; doch beweist diese Lhatsache abermals, wie die Juden selbst fühlen, wo das Unglück liegt. Ein Opfer von Seiten ’) Reglement du 10 riet, 1806. Deeret 17. Mars 1808. der Negierung, ein Opfer von Seiten der christlichen Majorität, wie groß es auch auf den ersten Anblick erscheinen könnte, würde hier nur eine gerechte Selbstbuße für tausendjähriges gesetzliches Unrecht, das den Schachergeist und den des empörten Sclaven im gemeinen Juden erzeugt hat, sein. Und diese Selbstbuße würde ein Unrecht sühnen, das ohne sie noch Jahrhunderte auf denen lasten wird, deren Väter die Schuld übernommen. Die Christen im Elsaß scheinen sich oft durch ihren Haß allein leiten zu lassen, der dann das Unglück nur vermehrt und die Möglichkeit der Abhülfe nur weiter hmausschiebt. Die Juden sind das Unglück der Christen, weil der alte Geist des Unrechts noch in ihnen fortwirkt, diesen aber kann nur Aufklärung und Erkenntniß besiegen. Nun stehen aber fast überall die Bauerngemeinden diesem Ziele im Wege"), indem sie überall Schwierigkeiten machen, so oft von noch so geringen Beiträgen für Jsraelitenschulen die Rede ist. Das Arondissement von Schlettstadt sprach sich 1834 direct gegen jeden-Zuschuß zu eiaem solchen Zwecke aus und stützte sich auf den Grund, daß die Juden bereits ansingen, ihre Kinder in die christlichen Schulen zu schicken. Der Generalrath des Departements erklärte dagegen, daß der Versuch, die Juden- Linder in den Gemeieden, in denen nicht die Juden genug zu einer besondern Schule sind, in die christlichen Schuten zu schicken, säst überall an dem Widerstreben der Väter israelitischer Familien und den Vorurtheilen der übrigen Bewohner gescheitert sei. Jüdische Schulen gab es nur in Mutzig, Legcrsheim, Duttlenheim und Marmontier und seit 1836 auch eine in Westhoven. Deswegen setzte der.Generalrath 1834 800 Fr. aus, um den christlichen Lehrern es zu erleichtern, den Judenkindern besondere Unterrichtsstunden zu gestatten. 1834 verstanden sich dazu 18 Gemeindetehrer, deren Zahl 1836, da die Summe auf 1500 Fr. erhoben wurde, auf 22 stieg. Im Jahre 1839 wurde diese Summe wieder aus 1000 Fr. herabgesetzt und weil ein paar Inspecteurs - Adjuiuts des ecoles du departement anzustellen waren. Ob dieser nothwendiger als der Unterricht der Juden, weiß ich nicht, doch begreife ich's sehr. Jene 22 Gemeinden und jene fünf Judenschulon sind also die einzigen, in denen im größerem Umfange für den ersten Unterricht der Juden gesorgt wird. In allen andern Gemeinden, deren Zahl sich auf hundert und mehr beläuft, ist derselbe total vernachlässigt und diese Vernachlässigung selbst ist dann wieder Ursache, daß der Jude des Elsasses wie der Bauer hinter seiner Zeit zurücksteht. Wie nethwendig aber hier für Beide Abhülfe, nach den obigen Lhatsachen noch näher darzustellen, hieße an dem gesunden Menschenverstände derer, die da Augen zum Sehen und Ohren zum Hören haben, verzweifeln. *) Die folgenden Lhatsachen sind aus der Sammlung der Protocolle des Conseil general du Bas-Rhin von 1834 bi§ 1839 gezogen.