Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1842-10-18 · Heft 43 (18.10.1842) · p. Seite 343

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 43 (18.10.1842)
Date
1842-10-18
Page
Seite 343 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2360092-2360201-2360245--2693-3529753
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

343 überall von dem Staatsdienst Ln den k sogenannten christlichen Staaten ausgeschlossen. Nur die christlichen Ansichten, Zustände und Gesetze sind das, was unfern Staaten mit Grund den Charakter christlicher Staaten verleiht. Diese christlichen Ansichten sind aber so sehr von allgemeiner Bedeutung, daß unter ihnen Jeder leben kann, welcher nicht gegen sie streitet. Die Bedingungen des christlichen Staats in diesem Sinne sind daher mehr negativer als positiver Art und Alle, welche die darauf gegründeten Einrichtungen nicht bekämpfen sondern ehren,, sie mögen Christen sein oder nicht, können Unterthanen des christlichen Staates sein. Eine sehr unchristliche Lieblosigkeit ist es selbst vom Standpunkte dieses viel beschrankten christlichen Staates, z. B. die Juden, weil Nichtbekenner des christlichen Glaubens, auch nicht für Vollbürger des Staates gelten zu lassen. Ihre Religion und ihr Kultus enthalten kein Hinderniß der Ausübung unserer Staatsgesetze und ihr Moralsystem ist eher geeignet, gute Bürger heutiger Staaten zu bilden, als das hauptsächlich auf die heidnische Zeit sich gründende römische Recht uns Jahrhunderte lang zu beherrschen im Stande war. Das aber wäre zu wünschen und hierin läge der hohe Werth des christlichen Staates, daß die Religions- und Sitrenlehren des Christenthums nicht so oft in den Verhältnissen der Regierenden gegen die Regierten, also in den innern, ^sowie in den Verhältnissen der Staaten gegen einander, also in den äußern Verhältnissen des Staates, von den sich christlich nennenden Staaten verletzt wurden.- So lange aber gegen das oberste Princip des Christenthums, das der Liebe, so systematisch gefehlt und eine Ungleichheit geübt wird, welche kaum mehr erkennen läßt, daß die Bürger eines Standes alle Brüder sind, wenn man die durch die Arbeitsstände erzeugten Unterschiede von Herren und Dienern durch Gesetz fixirt und die Gegensätze von vornehm und gering durch Geburtsstände verewigt, wenn man sogar einen Lheil von der Selbstverwaltung des Gemeinen Wesens ganz ausschließt, um desto unabhängiger darüber verfügen zu können, wenn überhaupt die Selbstsucht in allen ihren Gestalten einen siegreichen Kampf gegen die liebende Aufopferung für das Ganze besteht, so lange noch dieß geschieht, dürfen die christlichen Staaten sich dieses Namens nicht rühmen. Und was sollen wir erst zu jenen menschenschlachtenden Kriegen der Staaten gegen einander um eitler Eroberung willen sagen.' Sollte dies wirklich Jemand für vereinbar mit dem Wesen eines christlichen Staates halten, so müßten wir ihm entgegnen, daß er dieses noch nicht erfaßt habe. So ist der christliche Staat noch mehr ein Reich der frommen Wünsche als der Wirklichkeit, und indem die Einen mehr von ihm verlangen als er leisten kann, leistet er noch unendlich viel weniger als er leisten sollte, so daß an ihm zur Zeit fast nichts weiter übrig bleibt als der Name. Wo aber der Inhalt fehlt, da frommt es nicht, sich mit der Form zu brüsten!" ' Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Die Juden im Elsaß. (Fortsetzung.) Wir kennen den Elsässer Bauer von seiner guten und seiner schlechten Seite, mit seiner kernigten, tapferen Biederkeit und seiner eiteln, pompösen Rohheit. Jede seiner schwachen Seiten ist ein Widerhaken, -.an den sich der Jude anzuklammern wußte. Er will ein Pferd haben, um kein Kühb a u er zu sein, und fehlt ihm das Geld, so ist der Jude -gleich erbötig, ihm das Pferd .umsonst und auf.weit aussehewd.m Credit zu geben. Eine Hochzeit muß mit dem rechten Glanze gefeiert werden, und sind die Zeiten mager, so darf das der Gast dem Feste bei Leibe nicht anmerken. Dann hilft der Jude aus. Der Bauer hängt an seinem Eigenthum, an jedem Stück-Land mit Leib und Seele; das weiß der Jude, und sobald ihm der Bauer erst -mehr sschuldig, al.s er -zu zahlen im Stande, dann droht der Jude, er werde ein Grundstück verkaufen lassen, und um das eine zu retten, verschreibt der Bauer ein zweites, und so fort, bis er total ruinirt ist, und endlich unter seinen Füßen das Eis bricht. Die Geschichte von Lausenden von Bauern im Elsaß ist folgende: An .einem schönen Abende geht ein Jude an dem Bauernhause vorbei und sieht die Frau auf .der Schwelle stehen. Er grüßt sie sreundlichst, fragt: „Wie geht's, wie steht's?" und weiß nachträglich ein Geschichtchen zu erzählen, oder einen Witz hinzuwerfen. Ein paar Lage später kommt er wieder zufällig am Hause vorbei, während die Frau allein ist. Dann bleibt er stehen, fragt nach dem Befinden ihres Mannes, und sagt ihr erzählend, daß er einen gar glücklichen Lag gehabt und einen sehr guten Kauf gethan. Ein buntes Luch, ein schönes Band hat er für nichts gekauft, und beide sind ihm für einen Spottpreis feil. Verläßt bei dieser Versuchung der Schutzengel die Bäuerin, dann ist's geschehen um sie und die Ihrigen. Kaust sie das Luch.für Geld oder auf Borg um einen Spottpreis, so ist der Jude von nun an eingeführt. Vierzehn Tage später kommt er mit Stoff zu einem neuen Kleide, und weiß es so einzurrchten, daß es auf Borg, weils gar zu wohlfeil ist, angenommen wird. Fällt nun eine Kuh oder braucht der Bauer ein Kalb, so ist der Jude siets bei der Hand, stets willig,-ohne Geld seine Waare

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.