Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 43 (18.10.1842)
- Date
- 1842-10-18
- Page
- Seite 342 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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342 so illiberal und geheimnißvoll, woher und wozu hier diese vornehmthuende Exclusivität, welche die Gemeinde nicht für würdig Zu erachten scheint, etwas von ihren Angelegenheiten zu erfahren? Ware jetzt ein inniger Berkehr eröffnet worden zwischen den Mitgliedern der Gemeinde und ihren Führern, so hatte sich, dessen bin ich gewiß, die Theilnahme an jüdischen Angelegenheiten und zunächst an den unsrigen, rege erhalten, und hatte nicht blos eine dauernde Existenz, sondern auch gesegnete Erfolge gewonnen. Man beschuldige mich nicht einer einseitigen Verbissenheit auf 'den berührten Gegenstand, da ich ihn zu wiederholten Malen zur Sprache gebracht habe — ich bin nur von seiner Wichtigkeit zu sehr durchdrungen um ihn unerörtert zu lassen, bevor ec erledigt, und betrachte ihn als ein Catonisches Oelerum. Wie dieses lange Zeit wiederholt werden mußte, ehe es wirkte, so wird auch meine Forderung nach Oeffentlichkeit wahrscheinlich noch lange ungehört verhallen und darum noch häufig unermüdet in Anregung gebracht werden. Ulm, 12.Septbr. Bei der ausführlichen Besprechung der preußischen Judenfrage in fast allen politischen Blättern, vorzüglich aber bei der regsamen Betheiligung des Orients in Behandlung dieses Thema's, wird es den Lesern dieses Blattes gewiß nicht uninteressant sein, eine Seite dieser Frage beleuchtet zu sehen, die bis jetzt noch wenig oder gar nicht zur Besprechung gekommen und gleichwohl die Seele des neuen Iudengesetzes sein soll. Ich'meine das Vocschützen, daß Preußen ein christlicher Staat sei, der aber als solcher ein Ausschließen der Bekenner des Zudenthums bedingen soll. Das hier wöchentlich erscheinende Blatt „die Zeitinteressen", ein Blatt, das sich durch gediegene Aussatze und freisinnige Tendenz sehr voctheilhaft auszeichnet und die größte Verbreitung verdient, bringt in No. 73 einen trefflichen Aufsatz in -dieser Beziehung, welcher „der christliche Staat" überschrieben ist, dm ich mir erlaube, hier wörtlich mitzutheilen. „Mehr als jemals", heißt es daselbst, „wird das Christenthum auf der einen Seite in Frage gestellt, von der andern verrheidigt, so daß sogar Studirende der Universität Berlin eine Gesellschaft für den historischen Christus gründen zu müssen glaubtem Während so die Partheien streiten und Leicht in Extreme sich verirren, suchen andere durch den Gang der Entwicklung unserer Staaten und durch das Wesen unseres ganzen jetzigen Staatslebens'zu beweisen, daß dieses wesentlich ein christliches, unsere Staaten christliche stiem Ist doch in der badischen Abgeordnetenkammer*) die Frage von der Zulassung der Juden zu Staatsämtern damit abzuweisen geglaubt worden, daß man behauptete, unsere Staaten seien christliche und darum fei dies unmöglich. Und am entgegengesetzten östlichen Ende Deutschlands ließ der k. k. österr. wirkliche Hofrath Anton Edler von Krauß ein ganzes Buch darüber drucken, betitelt: das christliche StaaLsprineipzweite. *) Sitzung vom 22. August 1842. ganz neu mngearbeitete und verbesserte Auflage des Versuches, die Staatswissenschaft auf eine unwandelbare Grundlage festzustellen (Wien, 1842). Er gehr davon aus, daß die Menschen als sinnliche Wesen bestimmten Gesetzen der Natur, als vernünftige Wesen Gesetzen der Vernunft unterworfen seien. Einrichtungen und Gesetze, welche der Natur oder der Vernunft widerstreiten, paffen nicht' für die Staaten. „Nach einer tiefen Ergründung der Verhältnisse aller Dinge in der großen Weltordnung" ist der Verfasser zu der innigen Ueberzeugung, zu dem festen Glauben gelangt, daß die Gesetze der Natur und die Gesetze der Vernunft in einem vollkommen übereinstimmenden Zusammenhänge stehen, und daß es ein oberstes höchstes Gesetz gebe, auf welches sich die Verhältnisse aller Dinge, die Gesetze der Natur und der Vernunft, folglich auch die Gesetze und Einrichtungen im Staate zurückführen lassen. ' Wer wollte mit dem Verfasser nicht übereinstimmen, daß es ein W eltgesetz geben müsse, worauf Natur und Geist gegründet, und daß dieses zu suchen, die höchste menschliche Aufgabe, es zu finden die höchste menschliche Leistung ist. Allein er hat „in den Systemen des menschlichen Verstandes vergebens darnach geforscht." „Der göttliche Geist der reinsten Liebe und Weisheit im Christenthume, die christliche Philosophie, die Urphilosophie der Menschheit (?) gewährt dagegen die volle ganze unerschütterliche Wahrheit." Das Christenthum soll also nicht mehr blos Religion der Liebe, sondern auch Wissenschaft der Wahrheit und zwar für die ganze Welt, Wettwissenschaft mit dem Weltgesetz, sein. Nichtsdestoweniger findet der Verfasser nothwendig den Beweis herzustellen, daß es neben dem „Urvernunftrechte der gesammten Weltordnung" noch, gewisse allgemeine der Vernunft von selbst einleuchtende, in allen Erscheinungen des Lebens sich offenbarende Naturgesetze gebe, welche er Naturrecht nennt, und bemüht sich durch „eine ununterbrochene Kette von Vernunstschlüssen" die praktische Anwendbarkeit des von ihm aufgestellten Urvernunftrechtes und Naturrechtes bis zur klarsten Evidenz zu beweisen. Was von der Klarheit der Einsicht des Verfassers und von seinen Vernunstschlüssen zu halten sei,' liegt hiernach Jedem vor Augen. Das christliche Princip wendet er im Staate an wo und wie es gehr, wo es aber keine Anwendung findet, da muß sein „Urvernunftrecht der gesammten Weltordnung" und sein „Naturrecht" aushelfen. Er kann nicht umhin, in Folge des christlichen Prinzips manchen Tadel über jetzige Regierungsweise, manches Berdammungsurtheil über jetzige Regierungsmaaßregeln, die nicht auf dem Prinzip der Liebe sondern der bloßen Gewalt beruhen, auszusprechen. Allein seinem Ausspruch mangelt die nLthige Kraft, denn unter dem verfehlten Ganzen geht auch das einzelne Wahre verloren, und keine Censur verwehrt den bittern Tadel, den Niemand lesen wird. Andere, wohl wissend, daß eine Religion der Liebe und des Glaubens nicht zugleich eine vollständige Staatswissenschast sein kann, haben den „christlichen Staat" nur in dem Sinne genommen, daß unsere Staaten von Christen gebildet und von Christen regiert werden, daß unvermerkt manche Zustände, manche Ansichten, manche Gesetze Ausfluß der christlichen Lehre sind, und daß die christliche in irgend einer ihrer Formen als Staatsreligion anerkannt ist. Allein, so wenig zu bestreiten ist, daß dieß meistens der Fall ist, so tritt es doch nicht immer ein. Eine Staatsreligion ist nicht in allen neuern Staaten festgestellt, sondern der Glaube und die Gottesverehrung ftei, und ebenso sind Nichtchristen nicht