Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 40 (27.9.1842)
- Date
- 1842-09-27
- Page
- Spalte 627-628 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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628 827 Schriften über eine zu erwartende landes blicken in banger Hoffnung auf das zukunstsvolle Preußen, in deffen Hand die Entscheidung gegeben ist, die tausendjährigen Fesseln des Wahns zu sprengen und ihre Rechte in Ein Recht, ihre Freiheiten in Eine Freiheit zu verwandeln. Alle Staaten und Staatchen Deutschlands blicken auf Preußen, und sein Beispiel, sein Muster würde als normangebend angesehen werden. Mit welcher tiefen Bekümmerniß, mit welcher Seelentrauer die Juden bei der Kunde von einem rückschreitenden legislatorischen Principe in Preußen erfüllt werden mußten, wird jeder einsehen/ der den Einfluß Preußens würdigt. Nach dreißig Jahren ist das Gesetz vom März 1812 zu einer Unwahrheit geworden und die dunkle Kunde von dem neuen zu erwartenden Gesetzentwürfe schilderte mit düstern Farben den reißenden Fortschritt in dieser rückschreitenden Politik, und die Presse glaubte vollkommen berechtigt zu sein, wenn sie „die Judenfrage in Preußen" für wichtig genug hielt, um sie Ln den Kreis ihrer Diskussionen zu ziehen. Aber die Presse hat zwei Wege zur Besprechung dieses Gegenstandes gewählt, nämlich den Weg des Journalismus und den durch eigene Schriften, und, da das Resunw der journalistischen Thätigkeit für diese Frage schon in diesen Blattern eine Analyse und Besprechung gefunden, so möge den Schriften ein gleiches Recht gegönnt sein, wobei sich auch die Wichtigkeit der Frage Herausstellen wird. 1) Die gegenwärtig beabsichtigte Umgestaltung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Preußen. Nach authentischen Quellen beleuchtet. Motto: Facta loquuntur. Breslau, 1842. 8. Dieses Schriftchen beschränkt sich blos darauf, vier angebliche Motive des zu erwartenden Judengesetzes zu entkräften und durch trefflich entwickelte Beweise darzulegen, wie nichtig und boshaft, wie verläumderisch und gedankenlos diese Motive wären, welche die dunkle Fama zu Principien des neuen Gesetzes stempelt. Es wird nämlich ausführlich erwiesen: 1) daß die Voraussetzung, es gebe jetzt noch eine jüdische Nationalität der preußischen Juden, ungegründet ist- 2) daß die Voraussetzung, die jüdische Religion hindere ihre Bekenner am Militärdienste, ebenfalls ungegründet ist; 3) daß die historische Entwickelung des Judenthums durch das (zu erwartende) neue Gesetz nicht gefördert, sondern zerstört wird; endlich 4) daß die konsequente Durchführung dieses Gesetzes administrative Verwickelungen der ernstesten Art erzeugen und dem Staatsganzen nicht blos nachtheilig, sondern unter Umständen selbst gefährlich werden könnte. Diese vier Beweise, die mit großem.Geiste und Geschicke vorzüglich aber mit überzeugender Wahrheit geführt werden, lassen sich kaum verstehen, wenn man nicht dm Inhalt des Gesetzentwurfs selbst kennt, und diesen giebt der Vers., freilich nicht nach officieller Angabe, folgendermaßen an: „Damit die jüdische Religion und Nationalität ferner ungeschmälert bewahrt Verfassung der Juden in Preußen. werde, soll von Seiten der Gesetzgebung das Werk der Einverleibung der Juden in das Staatsganze nicht weiter fortgesetzt werden. Es sollen vielmehr von nun an die Juden im preußischen Staate politisch gesonderte und mit besondern Rechten und Pflichten versehene Corporationen bilden, die ganz getrennt vom Staate ihre besondere historische Entwickelung fortsetzen. Es sollen diese Juden - Corporationen in Betreff ihrer Angelegenheiten durch Deputirte aus ihrer Mitte bei den Ortsbehörden vertreten werden. Es sollen jüdische Schiedsrichter zur Schlichtung von Streitigkeiten, welche Juden unter einander haben, gewählt werden. Es'soll das Recht des Besitzes von Grundstücken nach localen Ver- . hältnissen beschrankt werden. Es sollen, um religiöse Grundsätze zu schonen , die Juden statt des Militärdienstes ein Ablösungs- oder sogenanntes Rekrutengeld zahlen; wer jedoch freiwillig in den Kriegsdienst tritt, ist von diesem Rekrutengelde frei und kann auf Avancement dienen". Mit diesen Worten ungefähr bezeichnete die öffentliche Meinung und nach ihr der Journalismus das neue Judengesetz, und der Verf. summirt die in ihm liegenden vier Motive, die er auf eine glänzende Weise widerlegt, so daß das neue Gesetz jedes Stützpunktes, jedes moralischen Haltes entbehrt. Aber wozu bedarf das neue Gesetz denn des Stützpunktes? Hat denn die tropfenweise Aufhebung des Judenedikts von 1812, die dreißigjährige Wanderung der preußischen Juden in der Wüste des schwankenden Rechts, ohne zu wissen, woher und wohin, einen moralischen Grund oder ein vernünftiges Motiv? Vor 32 Jahren am 22. Septbr. 1810 sprach ein vorläufiges Edikt chie Verheißung aus: „daß die Juden nach so langer drückender und entehrender Absonderung die Vereinigung mit der menschlichen Gesellschaft und allen übrigen Staatsbürgern sicher erwarten können"; das verhieß Preußen in eigener Knechtschaft den nochtrostlosern Knechten, und als das Edikt vom 11. März 1812 erschien, begrüßten die Juden selbst diese blaffen Umrisse jener erfüllten Verheißung mit Jauchzen. Das freie Preußen machte Riesensortschritte, es erhob sich zu einer der bedeutendsten Mächte des Continents, und das Gesetz von 1812 ließ man eines langsamen Todes sterben - denn ein großer Staat muß auch Sklaven, namentlich Juden, haben, wenn auch gerade nicht zum Verbrennen, wie der alte Markgraf von Brandenburg in seiner Instruction an seine Räthe vorschreibt: „Aber es sei kundig im Reich, so ein römischer König wird erkoren oder so er zu kaiserlicher Würde kommt und gekrönt wird, daß er die Juden alle mag verbrennen, nach altem Herkommen (Rentius Brandenbupgischer Cedernham)". — Man möchte sich wahrlich schämen, daß wir noch jetzt beweisen müssen, daß wir ein Vaterland wünschen, nachdem wir ein halbes Jahrhundert um ein solches gebeten, wenn nicht die Geschichte seit Jahrhunderten gelehrt, daß in Judensachen gerade alle Inkonsequenzen möglich sind. Mehr als für die rationellen Beweise sind wir dem Verft für die. einzelnen eingestreueten Aktenstücke dankbar, wie z. B. der Aufruf des Gemeinde-Vorstandes zu Breslau