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Der Orient · 1842-09-20 · Heft 39 (20.9.1842) · p. Seite 309

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 39 (20.9.1842)
Date
1842-09-20
Page
Seite 309 (sequence 9)
Language
German
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309 Allem aber wolle der Himmel verhüten, daß der traurige Zwiespalt, der wie ein Krebs an dem Innern der Breslauer Gemeinde nagt, jemals sich in die Berliner einschleiche. Insbesondere ist ein ausrichtiges Zusammenwirken zwischen den bisherigen geistlichen Beamten und ihrem neuen Collegen eine unerläßliche Bedingung zum Gedeihen des religiösen Aufschwunges der Gemeindemitglieder. Mangel an gegenseitigem herzlichem Entgegenkommen wäre die Klippe, an der das Wohlergehen der Berliner Juden unrettbar scheitern müßte *). *) Die Beilage zur L. A. Z. vom U Sept. enthält ebenfalls die Nachricht, daß Hr. Dr. Frankel mit 29 gegen 3 Stimmen zum Oberlandrabb. für Berlin gewählt worden sei, fügt aber fogleich in Parenthese hinzu, derselbe habe erklärt/sich von seiner Gemeinde in Dresden nicht trennen zu wollen, und deßhalb schon vor der Wahl auf das höhere Amt verzichtet. — Die Spen. Zeit, vom 1. Septbr. weiß davon nichts und enthältaußer der falschen Notiz, daß Dr. Fran- Das Ungewitter, mit dem die sogenannte christliche Politik, die, wie alle Politik, nichts mit der Moral zu schaffen hat, die preußischen Juden nun schon seit längerer Zeit bedroht, hat sich für den Augenblick wenigstens in sofern wieder etwas entfernt, als das projektirte Judengesetz nicht zu den den ständischen 'Ausschüssen gemachten Vorlagen gehört. So kann man sich wenigstens der Hoffnung hingeben, daß es einer wiederholten reiflichen Erwägung von Seiten der Regierung selbst unterzogen werden wird. Die dazu erforderlichen Materialien finden sich am besten in Dr. Josts neuester Broschüre zusammengestellt. kel mit 32 gegen 3 Stimmen gewählt worden sei (die Anzahl der Wähler betrug ja nur 32, nicht 35), die Mittheilung- Dr. Adler in Hannover habe nach Dr. Frankel die meisten Aussichten und Stimmen für sich gehabt. Uebrigens bleiben die oben ausgesprochenen Wünsche für jeden in diese Stelle Emtretendm, er sei wer er seidieselben. Lichtrmd Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Literatur. 8600»d Coup d’ QEil sur V Administration de Mr. Heyman, Commissaire Surveillant de la Conimunaute israelite de Lyon, Deleguö du Consistoire de Marseille. Par 8. Levy. Lyon. Rue de la prefecture, 8. 1842. 30 pag-, 8. Die deutschen Juden haben im Allgemeinen Ursache, mit den ihr Eigenthum verwaltenden Behörden zufrieden zu sein. Nur ihre religiösen Bedürfnisse scheinen uns nicht genügend beachtet zu werden. Die Einpferchung in Corporationen, die Ausstoßung aus dem gemeinsamen Bürgerverbande würde freilich diesem Desiderium eben so wenig als irgend einem andern abhelfen: um so gerechtfertigter erscheint dagegen der immer allgemeiner werdende Wunsch, daß ein Collegiumman nenne es Centralbehörde oder Consistorium oder wie man sonst wolle, zur Ueberwachnng und Entscheidung über die religiösen Angelegenheiten orgamsirt werde. In Frankreich existiren solche Behörden seit längerer Zeit und ihr erstes Auftreten erweckte so große Hoffnungen, daß man sich über ihre Nachahmung in dem ephemeren Königreiche Westphalen nicht bloß freute, sondern jetzt, da diese Einrichtung längst aufgehört hat, sich noch immer nach ihrer Erneuerung sehnt und an das Verlorene mit aufrichtiger.Wehmuth zurückdeukt. In der Lhat hat auch der Rückblick auf jene Consistorialeintheilung des Landes, auf jenes jüdische Sprengelwesen anregend auf das jetzt wieder in vielen Schriften (wie in Iost's legislativen Fragen u. s. w.) sich manisestirende Gefühl der Nothwendigkeit einer höheren Aufsichtsbehörde gewirkt. Daher hat man auch in neuerer und neuester Zeit die Constituirung des Oberrathes in Baden, der Oberkirchenbehörde in Würtemberg - und der ähnlich gestalteten gemischten Commission in Mecklenburg- Schwerin mit Beifall und Anerkennung begrüßt. Dennoch haben die französischen Juden noch das vor uns vorausdaß ihre Gemeindebeamten aus öffentlichen Mitteln besoldet werden. Dadurch identifieiren sich die Gemeinden mehr und mehr mit ihren christlichen Mitbrüdern und, was noch bedeutender in die Waagschale fällt, der traurige Unterschied zwischen einer herrschenden Religion und einer geduldeten (wenn wir nicht lieber im letzteren Falle von einer ecciesia pressa reden wollen) sinkt allmälig auf Null herab. Trotz dieser glücklichen Prärogative, welche die französischen Juden den deutschen gegenüber genießen, begegnen wir in unserem Schristchen einer harten Anklage eines Mitgliedes der Lyoneser jüdischen Gemeinde gegen die Administration ihres bisherigen Aufsichtscommissairs Herrn Heyman. Diese Anklage bezieht sich nicht auf einen Mangel an Intelligenz — ein Vorwurfder leider selbst bei größeren deutschen Gemeinden, die Berliner etwa ausgenommen, die Vorsteherkollegien trifft — sondern auf den viel schlimmeren Mangel an Rechtlichkeit. Um bei dieser Gelegenheit auf meine obige Parallele zurückzukommen, so bekenne ich aufrichtig, daß ich die Intel-

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