Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 38 (13.9.1842)
- Date
- 1842-09-13
- Page
- Spalte 603-604 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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603 Heber das Berhaltniß des Lehrers und dev Schule nach dem rabb. Rechte rc. 604 ken raffen, und übrigens sind auch nicht alle günstigen Vota so über Hals und Kopf durch Zeitschriften veröffentlicht worden, ja das Chorinische wurde sogar dem Zeitung lesenden Publikum gänzlich vorenthalten. — Hc. Fr. handelte indessen recht klug, daß er die erste von Sal. ihm vorgelegte Frage ganz zuletzt beantwortete und ihm eine Strafpredigt halt über den losen und unschicklichen Ton seines Sendschreibens, darin aber scheint er gewaltig gefehlt zu haben, wenn er glaubt, Sal. sei Seite 15 u. 16 des Sendschreibens darauf ausgeganaen, den in jeder Beziehung ehrenwerthen Correspondenten der allg. Zeit. d. Judenth., den Herrn Dr. Beer, und die nicht minder ehren- und achtungswerthe Dresdner Gemeinde zu carrikiren. Sal. wies an jenen Stellen nur darauf hin, wie man heutzutage, wo die alten Gebetweisen und Gebetformeln ihre Kraft verloren haben die Tiefen des Gemüths zu ergreifen, sogar zu äußeren Ausschmückungen der Synagogen seine Zuflucht nimmt, um nur Andacht und Erhebung zu erwecken, und daß es demnach der Redaktion des neuen Gebetbuches gewiß nicht als eine strafbare Jnconsequenz anzurechnen war, wenn sie für den Versöhnungsabmd die rton hebräisch beibehielt. Dies hatte Hr. Fr. wohl bedenken mögen! Ueber den Sinn und die historische Entwickelung der einzelnen recipicten Gebetstücke habe ich mit Berücksichrigung der durch den Hamb. Tempelstreit erschienenen Schriften, ausführlich gehandelt in den Anmerkungen zu den §§; 17—22 des dritten Theils des Buches Kusari> und um Gesagtes nicht zu wiederholen, unterließ ich hier alle gelehrten Bemerkungen. Zolowicz. Ueber das Verhältnis des Lehrers u. der Schule in den früheren jüdischen Gemeinden nach dem rabbinischen Rechte und dem altern Herkommen. (Fortsetzung von Nr. 17. des Hauptblattes.) „In einer Stadt (Commune), deren Bewohner einen Lehrer halten, worin aber Familienväter sind, die dazu kein hinreichendes Vermögen besitzen, und die Gemeindekasse für die Kinder sorgen.muß, wird diese Beisteuer nach dem Vermögen der Wohlhabenden bestimmt." 77) — Für die Belehrung oer armen Kinder waren in den größeren Gemeinden, wie wir oben gesehen haben, gewöhnlich Gesellschaften vorhanden, die Gesellschaft der Talmud-Tora, deren Mitglieder für diese so heilsame Pflicht thätig waren. Nach und nach aber kam es dahin, daß das Institut dieser Gesellschaften allein den Charakter der Oeffentlichkeit erhielt, reichere Leute sorgten für die Bildung ihrer; Kinder durch angenommene Hauslehrer oder schickten dieselben in ein Privatinstitut, das aber in gar keiner 77) Chosch. ha-M, Cap. 163» § 3. Anm. Verbindung mit dem Vorstand der Gemeinde und, wenn es wollte, was häufig geschah, auch nicht unter Aufsicht des Rabbiners stand. Daraus entstanden mannigfache Nachtheile und wenig Vortheile. — Ein Nachtheil war es erstlich, daß die Abgaben für die öffentliche Schule nach und nach nicht mehr als eine allgemeine Grundabgabe betrachtet wurden,, sondern nur als eine, wozu die Mitglieder genannter Gesellschaft allein solidarisch verpflichtet waren, und der Eintritt in eine solche Gesellschaft war ja willkührlich. — Die Armenschule sank oder hob sich nun immer nachdem der Fond derselben beschaffen war. Traf es sich nun, daß ein solches Institut nicht ein sicheres Kapital hatte, wovon es zur schlechten Finanzperiode etwas zehren konnte, so wurde es häufig auf Null reducirt. — Indem ferner reichere Privatleute größere Summen für tüchtigere Lehrsubjecte an der Privatschule aussetzen konnten, blieb die Talmud - Tora-Schule, aus Mangel an Mitteln, immer zurück, weil sie schon zufrieden war, nur einen Lehrer für das Nothwendigste besolden zu können. Noch greller sehen wir denNachtheit hervorleuchten, wenndieSöhne der Reichen in ihren Privatinstituten und von ihren Hauslehrern Unterricht in allen Wissenschaften erhielten, und den armen Kindern das Licht der bessern Bildung nicht leuchten konnte, weil sie der spärlichen Gnade fremder Menschen leben mußten. Es kostete sogar großen Kampf, ehe einzelne hochherzige Menschenfreunde in Israel dahin gelangen konnten, um es manchmal dem Vorstand oder dem Lehrer eines solchen Instituts begreiflich zu machen, daß es für die religiöse Bildung der Jugend selbst nothwendig sei, diese Jugend in mehreren Dingen als im Hebräischen zu unterrichten. Hatte man. das nun in manchen Gemeinden durchgefttzt, daß die öffentliche Schule nun eine ganz andere Gestalt und innere Einrichtung erhalten hatte, und wurde Deutschlesen, Schreiben und andere Elementarwissenschasten nun auch gelehrt, so kamen die biederen Vorstände dieser Schule, die man endlich doch aus der gebildeteren Klasse der Gemeindemitglieder wählen mußte, und die es ernstlich mit der Iugendbildung der armen Kinder in Israel meinten, oft in die größte Verlegenheit, denn sie wußten nicht, wenn der Staat nicht unmittelbar die jüdische Schule unter Aufsicht nahm und für ihre Bedürfnisse sorgte, woher sie die Geldmittel nehmen sollten, welche die erhöheten Ausgaben einer solchen Schule erheischten. Obrigkeitlicher Zwang war das einzige Mittel, das bei den reichen, aber nicht immer willigen Mitgliedern der Gemeinden, angewendet werden mußte. Denn nur diese hatten jetzt eine Last wehr zu tragen, gegen welche sie sich weniger gesträubt hätten, wenn von jeher eine erhohete Abgabe an die Gemeindekasse, wofür dann aber auch diese eine Iudmschule erhielt, entrichtet worden wäre. — Sagte , man dem Neichen, er dürft >ja nur sein Kind in die jetzt verbesserte Schule der Talmud- Tora schicken, so fand sich gar oft sein Stolz beleidigt, daß man ihm zumuthe, sein Kind zum- Kinde des Bettlers zu fetzen. Das gute Verhältniß mancher Gemeinde und der innere Friede in derselben wurde nicht selten gestört, und noch heutiges Tages könnte man mancher Gemeindezurufen: Uebergebet dem Gemeindevorstand die Sorge für die Schule und lasset aus der Gemeindekasse die Honorare der Lehrer und die Erfordernisse der Schule bestreiten; der Privatmann bezahlt lieber ein-großes Quantum-an eine Kasse als mehrere Quanta in Nebenkassen! — — Solcher Mißverstand ist in mancher Gemeinde noch heute zu finden; — sed exempla sunt odiosa! — Vorth eile sehen manche darin, daß selbst in israelitischen Gemeinden die Kinder verschiedener Stände auch eine verschiedene Erziehung erhalten könnten, wenn man nicht auf Kosten der Privatmstitute die Talmud-Tora oder die neuere