Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 38 (13.9.1842)
- Date
- 1842-09-13
- Page
- Seite 303 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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303 „jüdischen Nationalität"? — „Die-Juden sind und wollen nur sein eine Glaubensgenossenschaft, und in jeder andern Beziehung gehören sie dem Staate, der Nation, dem Vaterlande an, denen sie zugesellt sind. Sie haben gar kein gesondertes, politisches Interesse , die Wohlfahrt des Staates ist die ihre, sein Unheil das ihre, — nur dann erst haben sie auch ein Privatinteresse'als Juden, wenn Ihr es ihnen gebe t". — „Wahrlich, wir Juden schauen viel weniger nach Jerusalem, als die Katholiken nach Rom; denn Jerusalem existirt für uns in der Idee, Rom aber ist eine schwere, gewichtige Wirklichkeit. Und doch spricht man nicht von einer katholischen Nationalität?" Mit ihrer Behauptung vom Andringen der Juden nach oben hat sich die Staatszeitung ebenfalls eine arge Blöße gegeben. Sie befürchtet, die Emancipation würde dasselbe in allen höhern Beschäftigungen bewirken, wie in der Arzneikuast, in welcher auf sechs Christen ein Jude komme. Wenn diese statistische Angabe für Berlin richtig ist, was sehr zu bezweifeln, so gilt sie für die Provinzen gewiß nicht.- Dies vorbemerkt, antwortet Philippson auf die christliche Besorgniß vor dem jüdischen Brodwegschnappen: „Sobald es auf Iudensachen ankommt, läuft der gesunde Menschenverstand augenblicklich davon. — Hr. H. rechnet: weil ~ Aerzte Juden sind, da ihnen nichts weiter offen steht, werden dennoch eben so viele Juden zu den andern (höhern) Wahnen andringen, und auch da 4einnehmen!" Daraus folge dann, daß die ganze jüdische Bevölkerung von Preußen (TV der Gesammthcit, kaum i Million, und doch Io fürchterlich) in die Hochregion der Gesellschaft einrücken müßte, da es außer der ärztlichen Carriere noch manche andere öffentliche gibt! — Sehr wahr sagt der Versi: „Es ist schwer, ein Jude zu sein, und kein Menschenfeind zu werden!" —Wir können nicht besser schließen, als mir seinen Worten: „Freilich ist es in der Judensache aus der Mode gekommen, von der Menschlichkeit und dem Menschenrecht zu sprechen; man spricht hiervon nur, wenn man vom Juden Etwas verlangt, aber nicht, wenn er Etwas fordert. Aber dies Gebiet ist uns dennoch zu günstig, als daß wir es preisgeben wollten; immerfort wollen wir es occupirt halten, vielleicht kommt einst wieder Nachfrage danach. Und darum sagen wir: wir sind Menschen, und verlangen nichts mehr und nichts weniger als Alles, worauf ein Mensch Recht hat, ein Jeder von uns so viel, als wozu er befähigt ist. Aber Vae victis, wehe der Minorität!" Ich glaube, diese Minorität wird ihr gutes Recht erkämpfen, denn mit ihr ist die unvergängliche Majorität der Intelligenz, der Humanität. Berlin. K. Nauwerk. Das Juden- Reglement von 1710 in Hamburg. (Neue Hamburger Blätter Nr. 16.) (Fortsetzung v. No. 31. Beilage, und Schluß.) Läßt man nun die vorstehenden Betrachtungen in Fleisch und Blut des Lebens übergehen, so folgt ganz unmittelbar Folgendes. Selig ist, wie kein anderer, der Besitzer, welcher sich auf Jüdisches Recht stützen kann. Die Schwierigkeit einem bestrittenen Anspruch definitive gerichtliche Anerkennung zu verschaffen, hat unausbleiblich die Folge, daß das gute Recht aus Furcht vor jener Schwierigkeit entweder gar nicht geltend gemacht wird, oder durch einen Vergleich Opfer bringt, welche nicht hätten gebracht werden müssen und dürfen, wenn eine behendere Justiz zu Gebote gestanden hätte. Auf der andern Seite findet der muthwillige und ungerechte Pleiter in dem gegenwärtigen Zustande ein so bequemes Feld für die heilloseste und ins Unendliche ausspinnende Chicane, daß er es in seiner Macht hat, durch das bloße Factum der activen oder passiven Proceßführung die Gegenpartei in bedeutenden unberechenbaren Schaden an Zeit und Geld zu bringen. Mit einem Worte, dem wirklichen materiellen Recht wird Leben und Dasein verkümmert. Und zwar geschieht dies ganz vornehmlich durch ein mangelhaftes Proceßverfahren. Würde eine Commission von Advocaten niedergesetzt, um ein Prozeßverfahren zu erfinden, welches unter Beiseitesetzung aller übrigen Zwecke der Justizpflege, nur auf den pecuniären Vortheil der Rechtsbeistände Bedacht nähme, schwerlich würden sie ein Mehreres, als hier vorliegt, mit allem Scharfsinn zu erfinden vermögen. Dritter Artikel. So schlimm, wie cs im vorigen Artikel nur angedeutet, nicht ausgeführt wurde, ist diese Sache in der Lhat. Viele haben schon bitter leiden müssen unter ^cm Uebelstande. Daß ihm abgeholfen werden müsse, darüber sind Alle einig. Wie? Darüber hat sich bis jetzt nur eine einzige Meinung hören lassen. Es ist wiederholt vorgeschlagen worden, die Jüdische Gemeinde solle sich ihres Rechts, nach Mosaischem Gesetz gerichtet zu werden, begeben. Auf den ersten Blick empfiehlt sich diese Radical-Cur, namentlich durch ihre Einfachheit und Bequemlichkeit. Jndeß bei näherer Betrachtung erheben sich gerechte Bedenklichkeiten. Das Jüdische Erb- und Ehe-Recht erscheint nämlich in seiner organischen Beschaffenheit ganz besonders angemessen für die gegenwärtige bürgerliche Stellung der Juden in Hamburg. Vom Handwerks-, Bauern- und Advocaten-Stande gänzlich ausgeschlossen, sind die Bekenner des Mosaischen Glaubens lediglich auf den Handel verwiesen. Nicht alle können großartige kaufmännische Geschäfte betreiben. Die bei weitem größere Anzahl ist aus den Detail- und Lrödelhandel beschränkt. Aber für das eine, wie für das andere ist das baare Vermögen unentbehrlich. Der Handwerker und der Gelehrte stützt seinen Erwerb auf manuelles odergeistiges Geschick, ohne wesentlich des baaren Capitals zu be-