Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 35 (27.8.1842)
- Date
- 1842-08-27
- Page
- Spalte 551-552 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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551 Spinoza. Zu den Breslauer Rabbinats-Wirren: Tiktin Geiger. Angezeigt v. Berus. 552 gerade das Gegentheil von dem herauszubringen, was die Schrift so augenscheinlich sagen will lo). — Das Raisonnement unseres Autors ist sonach auf Null reducirt; denn.steht es ein für allemal.fest, daß die Lehre Mosis aus dessen unmittelbarem Berkehr mit der absoluten Vernunft hervorgegangen, so kann es uns in Betreff der Wahrhaftigkeit der erwähnten Lehre ganz gleichgiltig sein, ob die späteren Prop beten einer mittelbaren oder unmittelbaren Er-, kenntniß sich erfreuet, da ihr Beruf einzig und.allein war, die mosaischen Lehren zu interpretiren, wozu auch eine mittelbare Erkenntniß genügen konnte. Als die ewige Wahrheit der Welt zuerst mitgetheilt werden sollte, — da mußte es auf unmittelbare.Weise geschehen; nachdem dies aber stattgefunden, durfte zu ihrer Auffassung der natürliche Weg der Mittelbarkeit wohl genügen. Steht uns ja auch jetzt nur dieser-Weg allein offen; wir dürfen indessen nicht weniger versichert sein, daß er zum wünschenswerthen Kiele, zur Erkenntniß Gottes und seines heiligen Willens führt! — (Fortsetzung folgt.) - Zu den Breslauer Rabbinatswirreu. 1) Darstellung des Sachverhaltnisses m seiner hiesigen Radbinats - Angelegenheit. Von S. A.. Ti kt in. Breslau, 1841. 4. - , 2) Ansprache an meine Gemeinde. Von Dr. Abraham Gei-. ger. Breslau. 1842. 4. F. E. C. Leuckart. 5 Sgr. (Schluß.) Wenn dem nun so ist, wenn Geiger vielleicht die elf Rabbiner falsch verstanden und geglaubt hat,' sie hielten den. ganzen Talmud für Tradition; wenn er sich nun überzeugt, daß sie nur für die in demselben enthaltenen Traditionen Anerkennung verlangen, ist vielleicht da der Friede zwischen den beiden obenbezeichnetew Pariheien geschlossen? Zwischen Maimonides und den Elfmännern gewiß, ob auch zwischen Geiger und den Elsen? Horen wir doch, was dieser weiter sagt. Nachdem die aus der Einleitung zum Mischnacommentar auszüglich angeführte Stelle übersetzt worden, heißt es: „Noch strenger scheidet er das Strengbiblische von dem Rabbinischen in dem Kommentar zu Khelim 17, 12", worauf auch fcicfc Stelle übersetzt wird. Was Geiger hier unter „Rabbinischem" verstehe, läßt sich nicht mit Bestimmtheit 10) Ich möchte unfern Vers., rücksichtlich seines Verfahrens in der fraglichen Sache, mit seinen eignen Worten'fragen: „Quid hoc aliud est, quam ipsam Scripturam aiegare et novam ex proprio cerebro cudere?" — sagen, also auch nicht bestreiten. Man wird aber ziemlich klar darüber, wenn man. sieht, daß Geiger die Worte des Maimonides . DnsiD mit „rabbinische Satzungen^ übersetzt. Mag ön sonst heißen, was es wolle, in der angeführten Stelle des Maimonides jist es falsch (und noch etwas anderes), -es durch „rabbinische Satzung" wiederzugeben. Unter „rabbinischer Satzung" verstehen wir eine Satzung der Rabbinen, -eine Satzung, welche die Rabbinen eingeführt haben. . Maimonides aber zerlegt die ön in zwei Theile, deren ersteren er DnDiD njn nennt, und darunter die vom Sinai her überlieferten Erklärungen und Gebote versteht (DWDH wd ■ ]p ntepDn nr&nm) dm zweiten ppn DnsiD nennt und darunter die von den Rabbinen eingeführten Verordnungen begreift (nm.lv nttpn). Nur auf diesen onDlD ppn ist die Uebersetzung „rabbinische Satzung" mit Fug und Recht anzuwenden; die Vernachlässigung des Unterschiedes zwischen nnDID njn und □nDlD ppn ist eine Begriffsverwirrung, die mehr von Unredlichkeit und schlechtem Gewissen, als von Unwissenheit zeugt. Daß für die nvpn und nrm die Eismänner eine mosaische Anerkennung verlangen, beliebe Geiger uns nachzuweiftn. -— .Wenn Geiger (Ansprache S. 20) fortfährt : „Dasselbe sagt er in, der Einleitung zum Mischneh Tora und gründet die Verpflichtung, die talmudischen Anordnungen zu befolgen, nicht darauf, daß der Talmud vollständig traditionellen Inhalts, sondern daß ganz Israel darin überein.gekommen "sei;<, so müssen wir hier Geiger derselben Unredlichkeit zeihen, wie früher. Die in der dritten Anmerkung S. 20.eiticte Stelle aus dieser Einleitung , anfangend rnttcnrnn spricht nur von Tekanot, Minhagot, Geserot, wie man auch schon ohne Nachschlagen gewußt hatte, wenn Geiger nicht zwischen DDD robb. und bwn die Worte pDDI tfsw mnon boo Jnrüb tühdi rono tjn^y bo Dnopnn f\6b?) onnn 'DUb) joDjn nan ausgelassen hätte. In dem ganzen letzten Theil dieser Einleitung setzt Maimonides nur den Unterschied zwischen talmudischen und nachtalmudischen Verordnungen auseinander; jene sind für ganz Israel bindend, weil ganz Israel darin übereinaekommen sei, diese nicht, weil nicht. Von den überlieferten smaitischen Erklärungen und Satzungen zu „sagen, daß sie für ganz Israel bindend seien, hält M. für überflüssig, weil doch kein Israelit ein sinaitisches Gesetz übertreten zu dürfen glauben könne. „Den Satz daher, den Geiger S. 20 sehr breit seinen „lieben Brüdern in Israel" zur Belehrung giebt: „die talmudischen Satzungen -verdienen nicht deßhalb Anerkennung, weil sie , im Talmud verzeichnet sind,- sondern der Talmud hat deßhalb und in sofern Autorität, well und inwiefern die in ihm verzeichne ten Satzungen und Anordnungen allgemeine Anerkennung finden", müssen wir uns erlauben etwas näher zu betrachten. Aus Maimonides haben wir ersehen, daß die tal-