Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1842)
- Date
- 1842-08-13
- Page
- Seite 260 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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— 260 — durch den ehrwürdigen Landrabbiner Herrn Egers (in Deutschland der Nestor der Rabbiner) eine neue gottesdienstliche Ordnung vorbereiter und ausgeführt ist. Die-; ser achtungswerthe Rabbiner ist ein Halberstadtec von Geburt; sein Studium hat er hier im Orte unter Leitung seines seligen Vaters/ der ebenfalls Landrabbiner war, vollendet und von hieraus brachte ihn, mit außerordentlichen Kenntnissen im theologischen Fache ausgestattet, der Ruf nach Braunschweig, um der Hirte und Seelsorger der dortigen Gemeinde zu sein. Mit Recht also sind wir Halberstädter stolz auf diesen hochgeachteten Mann als unfern würdigen Landsmann, der mit weiser Einsicht und echt religiösem Sinn diese neue gottesdienstliche Ordnung als zeitgemäß zur Ausführung brachte. Ihm in Verbindung mit dem hochgeachteten Adjuncten Herrn Dr. Herzfeld gebührt besonderer Dank dafür, daß in der für die Juden jetzt so bewegten Zeit das Princip der Veränderungsfähigkeit unserer Liturgie vollkommen Autorität erhalten hat. Ein solches Werk war geeignet, seinem bisherigen segensreichen Wirken die Krone aufzusetzen und ihm selbst ein schönes Denkmal zu errichten. Beachtungswerth ist es übrigens, daß das Braunschweig-Wolfenbüttelsche Herzogthum mit circa 200,000 Einwohnern, worunter sich nur eine ganz kleine Anzahl Juden befindet, sich jederzeit auch durch die Erziehungsanstalten unserer Jugend auszeichnete; denn bekanntlich gehört die Samfonsche Schule zu Wolfenbüttel und die Jacobsonsche zu Seesen zu denjenigen Anstalten, welche sich durch höhere Ausbildung ihrer Zöglinge im Allgemeinen, so wie durch Befähigung derselben für die Geschäfte des bürgerlichen Lebens be-. sonders hervorthaten. Es verdient bei dieser Gelegenheit bemerkt zu werden, daß seit vorigem Jahre auch in unsrer Gemeinde sowohl in Kultusals Verwaltungsangelegenheiten außerordentliche Verbesserungen stattgefunden haben. Beide Partheien (mit nur wenigen Ausnahmen) haben sich brüderlich hierzu die Hand geboten und sind wir in dieser Hinsicht sogar andern größern Gemeinden mit zweckmäßigen Anordnungen vorangegangen. Möge ein guter Geist und Wille den löblichen Vorstand fernerhin leiten, fortwährend zeitgemäß sortzuschreiten und der Segen des Himmels wird ihm gewiß dafür zu Theil werden. Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, Und neues Leben blüht aus den Ruinen. Schiller. Aachen, .13. Juli. (Beschl.) Es ist freilich anders in Holland, in Belgien und Frankreich. Aber jener Verfasser hilft sich leicht. ,-Jn Frankreich, sagt, er, sind die Juden keine Juden, und in Holland nehmen sie an dem allgemeinen Volksgefühle gar keinen Antheil." Wir verweisen auf den Tagesbefehl des Marschall Görard, über die tapfern Vectheidiger der Lünette, St. Laurent, hin aus lauter Juden bestanden. . Bei uns hatte man freilich geglaubt, die Juden würden . Gott danken,, sich von der Militärpflicht befreit zu sehen, aber es ist das Wunder geschehen, daß sie absolut Soldaten sein wollten. Und ist dies Beispiel so neu? Kann man behaupten, daß die Juden sich bei den Befreiungskriegen von von den Pflichten der Vaterlands - Vertheidigung losgemacht haben? Sie kämpften damals so gut, wie Andere. Sie dachten freilich, sich mit ihrem Blute die Freiheit zu erkämpfen und von der Regierung ihres Vaterlandes nicht schlimmer bedacht zu werden, als von der fremden Zwangsherrschaft. Es heißt in jener Zeitung, bei Gelegenheit Hollands : „Es wäre eine unverantwortliche Treulosigkeit, wenn man den Juden die Rechte, die man ihnen in den Stunden der Gefahr zugestanden, nach dem Vorübergeben derselben wieder hätte entziehen wollen:" Aber was ist denn weniger in Deutschland geschehen? Verspricht nicht Art. 16 der Bundesacte den Juden gleiche Rechte mit den Christen gegen Uebernahme gleicher Pflichten? Die Pflichten waren dieselben, wo sind die Rechte geblieben? Meint man vielleicht, um die Rechte zurückzuhalten, müsse man jetzt einen Theil der Pflichten Nachlassen? Es Liegen zwei Punkte in dieser Frage, die wohl eine allgemeine Beachtung verdienen : das. Korporationswesen und die kirchliche Tendenz des Staates. Man will den Juden Korporationsrechte, größere als bisher, einräumen, aber ihnen alle anderen Rechte von Bürgern auch ferner vorenthalten; damit dies aber nicht mehr als ein Unrecht erscheint, will man diese Entziehung begründen, indem man sie zugleich von der Last der Militärpflichtigkeit befreiet. In dieser Bestimmung liegt mehr als Ein Widerspruch. Zunächst eben, daß man den Militärdienst als eine Last darstellt, während unsere ganze Verfassung darauf hinweist, ihn als eine Ehre darzustellen. Nur dadurch, daß der Dienst erhebt, nicht drückt, wird seine Nothwendigkeit so leicht getragen, stellt sich der vornehme Mann gern in dieselbe Reihe mit dem Geringen, opfert der Geringe gern die. ihm so nothwendige Zeit. Ein Dienst, der eine Last ist, tödtet den guten Geist, statt ihn zu wecken, und sprengt den ganzen Zusammenhang. Weil er aber eine Ehre ist, will ihn auch der Jude sich nicht nehmen lassen, und so gut im Frieden dieser Ehre theilhaftig sein, wie man nichts dagegen hatte, als er im Kriege sein Blut für das Vaterland verspritzte. Ferner ginge daraus hervor, als wäre der Militärdienst die einzige Last, welche das Bürgerrecht motiviren könnte. Aber jeder Bürger hat hundert andere Pflichten gegen den Staat, von denen man den Juden nicht befreien wird; hebt man diese aber nicht auf, so sollte man auch Hardenbergs Spruch: „gleiche Pflichten, gleiche Rechte" nicht verletzen. Aber es liegt überhaupt weniger jener Maßregel ein logischer Grund unter, als sie vielmehr durch die beiden obenerwähnten Tendenzen angeregt werden, die aber selbst wieder noch im Unklaren streben, wodurch wieder das unbestimmte Tasten erklärt wird. Das eine, das Streben nach Bildung von Korporationen erscheint uns als ein eben so der Zeit, als der Natur des Preußischen Staates durchaus Widersprechendes. Die Zwiebel mag um so fester werden, je mehr Haute sich eine über die andere ziehen; in einem Staate dient aber dies Einschachtlungs-System nur dazu, ihn zu schwächen. Jeder andere Staat mag dies vertragen können, der Preußische nicht, denn, materiell schwächer, als die übrigen, entspringt seine Macht nur eben durch den Geist, welcher alle Glieder durchdringt. Wird nur ein Theil todtes Hotz oder so abgesondert, daß er seine Säfte