Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1842)
- Date
- 1842-07-16
- Page
- Seite 227 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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- 227 reren Majorität sich einen zweideutigen Sieg zu erwerben streben, und ihre verletzte Eitelkeit auf Unkosten ihrer Glaubensgenossen rächen. Wir würden diesen, obwohl gerechten Tadel lieber unterdrückt haben, da er einen Mann trifft, der um seine Glaubensgenossen sich so vielfältig verdient gemacht und auf allgemeine Hochachtung so gegründeten Anspruch hat: aber eben weil es S. ist, müssen solche Mißgriffe um so mehr gerügt werden, je mehr zu fürchten steht, daß kleine Geister Nachtreten könnten, in der Meinung, sich an seinen Schwächen zu ihm emporzuranken. N. Berlin, 4. Juli. Das neu zu erlassende Judengesetz war in jüngster Zeit wiederum insofern Gegenstand der öffentlichen Besprechung, als Einige es für ganz zurückgelegt ausgaben, während Andere wiederum das Gegentheil behaupteten. So viel ist gewiß, daß der Minister des Innern unterm 1. April von den Regierungen Bericht über die gegenwärtigen Verhältnisse der Juden eingefordert hat, die Ende des eben verwichenen Monats Juni einzugehenden Bericyre würden dann zur Grundlage der weitern Arbeiten dienen. Die Berichte der Regierungen sind bei den für die Juden in Preußen herrschenden dreizehn Verfassungen gewiß nothwendig; den Juden der deutschen und preußischen Provinzen wäre wohl eine Verfassung und vor Allem die allgemeine Freizügigkeit zu wünschen; denn so lange letztere beschränkt ist, ist dem Juden ja nicht das ganze Land Inland. Dem im nächsten Monate zusammentretenden ständischen Ausschüsse wird wohl eine Mitwirkung bei Berathung des neuen Judengesetzes zugestanden werden» L. Z. Berlin'), 24. Jun. Der bürgerlichen Lage der preußischen Juden dürfte, wie zuversichtlich auch in öffentlichen Blättern des Gegentheil behauptet worden ist, für die nächste Zukunft eine zeitgemäße und durchgreifende Besserung nicht zu Lhcil werden. Das strenge Festhalten an der Idee des christlichen Staates und das Hinübertragen dieser Idee auf ein ihr ganz fremdes Gebier, aus das Gebiet der bürgerlichen und politischen Rechte, macht von vorn herein eine bürgerliche Gleichstellung der Juden im Sinne des Ediets vom 1t. März 1812 und der französischen Gesetzgebung unmöglich und erhält die preußischen Juden nach wie vor in einem Schwebezustände , der erweislich weit entschiedener rückwärts als vorwärts führt. Dagegen ist eine Verbesserung der kirchlichen Verhältnisse der preußischen Juden in sichere Aussicht gestellt, und es sind bereits die geeigneten Schritte gethan, um diese Verbesserung, über deren Notwendigkeit auch höhern Orts die vollkommenste Übereinstimmung herrscht, möglichst bald ins Leben zu rufen. Nicht blos ist den drei bedeutendsten Indengemeinden zu Berlin, Breslau und Königsberg die Ausarbeitung eines geeigneten Gesetzentwurfs für die jüdischen Kirchenverhältnisse aufgegeben werden, sondern es sind auch auf Ministerbefehl in den zahlreichen Judengemeinden der Provinz Posen gebildete und sachkundige Man- *) Vgl. Or. in einer frühern Nummer über denselben Gegenstand aus Posen berichtet, wonach dieser Art. gearbeitet zu sein scheint. Red. ner jüdischen Glaubens zu Gutachten und Vorschlägen über die beabsichtigte Kirchenreform aufgefordert worden. Das betreffende Rundschreiben der posener Regierung an sammtliche Landräthe vom 25. April enthält in §. 4 über diese Reform nachstehende höchst bedeutungsvolle und zu dm schönsten Hoffnungen berechtigende Stelle! „Wenn schon nach der Anordnung vom 1. Jun. 1833 den jüdischen Gemeinden nicht ausschließlich in Bezug auf ihre Vermögensangelegenheiten die Rechte von Korporationen beigelegt sind, worüber auch des Königs Maj. bereits anderweit sich ausgesprochen hat, so ijt doch im §. :l der gedachten Verordnung als Grundansi'chr hingestellt und damit namentlich entschieden angedeutet, daß die iunern religiösen Verhältnisse der Juden ganz außer dem Bereiche der Leitung des Staats und der corporativen Organisation Liegen. Es liegt jedoch bei der im Eingänge bezeichneten allgemeinen Tendenz, welche die Gesetzgebung zu verfolgen hat, im wesentlichen Interesse des Staates, dafür zu sorgen, daß den Juden die Möglichkeit eines geordneten, dem Zweckereligiöser Erbauung entsprechenden Cultus uno einer gehörigen Beau,sichtigung desselben und der Culrusbcamten gegeben wird, daß ferner Rabbiner hcrangebildet werden, welche die Bildung der heutigen Zeit in sich ausgenommen haoen und welche so das Mittel werden, sie aus dem Aberglauben und der religiösen Beschränktheit einer längst vergangenen Zeit herauszuziehen und sie damit den Vorstellungen christlicher Religiosität und Sitte zugänglich zu machen, ohne daß der jüdische Aberglaube in gänzlichen Unglauben und flachen Materialismus, wie dieß bei den heutigen gebildeten Juden nur zu häufig der Fall ist, überschlägt, daß endlich eine gehörig beaufsichtigte religiöse Iugendbildung in den jüdischen Gemeinden Eingang finde. Vorschläge, die auf Befriedigung des oben erwähnten Bedürfnisses Hinzielen, lassen sich nicht füglich machen, ohne die Wetheiligten selbst anzuhören. Wir beauftragen die HH. Landräthe daher, einige aufgeklärte, durch Bildung und Sitte über ihre Glaubensgenossen hervorragende Juden mir ihren Ansichten und Wünschen über den vorstehend nck §, 4 bereiten Gegenstand zu hören und uns die wo möglich schriftlich abzugebende Aeußerung derselben vorzülegen. Sollte vielleicht in der einen oder andern Korporation ein Rabbiner vorhanden sein, der gleiches Vertrauen verdient, so ist auch dessen gutachtliche Aeußerung einzureichen." Dies die eignen Worte der Negierungsverfügung. Mit gespannter Erwartung sieht man hier, und gewiß überall, wo Interesse für religiösen Fortschritt rege ist, den abgegebenen Erklärungen der Befragten und den weitern gesetzlichen Bestimmungen über die künftige Kirchenverfassung der Juden in Preußen entgegen. In der gegenwärtigen Krisis zeigt sich übrigens die große Armuth der preußischen Iudengemeinden an Rabbinern, wie sie das gedachte Regierungsrescript wünscht; es dürsten unter den 77,000 Juden der Provinz Posen kau ne mehr als Ein Rabbiner, und unter den 200,000 Juden der ganzen Monarchie kaum ein halbes Dutzend Rabbiner gefunden werden, welche die erhabene Idee der preußischen Regierung von einer zeitgemäßen Verbesserung der jüdischen Kirchenverhältnisse in ihrer wahren Bedeutung zu erfassen und auszusühren im Stande wären. Breslau, 3. Jul. Ich beeile mich, Ionen zwei so eben erschienene wichtige Docnmente zu übersenden: 1) Darstellung des Sachverhältniffes in feiner h iesigen Rabbinats - Angelegenheir, von S. A. Ti kein, Oberrabbiner in Breslau. 2) Entgegnung auf den Bericht des Obecvorsteher-Eoll egiu ms der hiesigen Israeliten- 29 *