Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 27 (2.7.1842)
- Date
- 1842-07-02
- Page
- Spalte 421-422 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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421 Der Geist der talmud. Auslegung der Bibel, von Hirschfeld. Beurtheilt v. Cassel. 422 rim (?) sammelte, und in die bekannten sechs Mischnajot redigirte"). Die weitere Entwickelung des niedergeschriebenen Gesetzes durch Barajta's, Losifta's, Memra's (nicht Memmra's S. 90) rc* bis zur Zeit der Geonim (nicht Gaonim S. 90. 180.) der Kanon des Talmuds zur unerschütterlichen Autorität gelangt war, Alles dies wird S. 90* als bekannt nur kurz besprochen* Da es nun auf eine Klassisication „sämmtlicher Gebräuche und Gesetze, die im Leben herrschten," (S* 91) ankommt, so wird mit Recht als Eintheilungsgrund „das Verhältmß eines Jeden zu dem einfachen Wortsinn der Bibel und den verzeichnten, geoffenbarten Lehren" angenommen; aber desto weniger können wir uns mit der Einteilung selbst einverstanden erklären. Wir hätten hier als die erste Klaffe diejenigen erwartet, welche im Pentateuch selbst verzeichnet sind, oder mittelst der 13 Regeln herausgestellt werden: die sogenannten Gebote rrnnn oder zweite diejenigen, welche im Pentateuch keine Stütze finden, aber als Ueberlieferung von Moses her^) anerkannt werden (\3 -DD TWob roVl) ) als dritte endlich diejenigen, welche später durch Prophetn, Richter, Weise re* ins Leben getreten sind, Takkanot (nicht Tekanot S* 96), Geserot rc. unter dem allgemeinen Namen oder p:rfU Der gemeinschaftliche Name für die beiden ersten Klaffen ist min 'Hm (Sing, min *“OT & B* Baba Kamma 89* 94 b. vgl. Halichot Olam 2, 1. §. 95)'; das Unterscheidende aber, daß die erste Klaffe aus der Schrift abgeleitet wird, die zweite 36) Vgl. hiermit, was wir oben über das Verhältniß der Mischna zur Gemara gesagt haben. — Der Vers, meint hierbei (S. 89), solche halachische Schriften, in denen schon früher zur Hilfe des Gedächtnisses etwas niedergeschrieben war, hätte man DnnD nblD genannt (besser 'd mbiD); das ist indeß nicht mit solcher Bestimmtheit auszusprechen. Nach den wenigen Spuren, die wir über vO haben, scheint sie nur ein bestimmtes Werk gewesen zu sein, das zwar nach Raschi Sabb. 6 6 und Baba Mezia 92 a den vom Verf. angegebenen Inhalt hatte, aber,nach den Zunzsschen Forschungen (S. 106) auch zugleich ethischen Inhalts gewesen zu sein scheint. Identisch ist es diesen zufolge mit der nv-pon rb'Zü, aus der R. Sam* b. Mcir Deut. 11, 13 dasselbe beibringt, was. Z. Ber* Kap. 9 Ende aus fe (und Raschi Deut. 1.. e. aus rto überhaupt) citirt, nämlich n'QI'' QU 'MZ/n nX' Vergl. Bensteb's Sirach 25, 5 und hierzu Zunz S* 102 Anm. 1). und die übrigen Belegstellen S. 106. Anm. ä. b. c und i. ' 37) Der bündigste Beleg für die von uns vorgeschlagene oder vielmehr nur angenommene' Einteilung ist Mischna Orla 3, 9. DwPsm nbn nbym mmn p niDN v/mn mDlD vgl. auch Maimuni in der Einleitung zum Mischnakommentar. 38) Mischna Pea 2, 6 bpD DW IDN p ibjjtü nMflD blpp bpS£> NIWD imo wdü nmb nbn. — Eduft 8, 7. on bipD yEorp nN?3br mn rr\i im» yam wdt p pnr puo. Vgl. die Bemerkung Maimuni's zu dieser letzteren Stelle. nichts). — Statt dessen stellt der Verf. die beiden ersten Klaffen in eine zusammen (die ohne Namen bleibt), obgleich er sie nicht vermischt. „Sie waren entweder in der Bibel (d. h. Pentateuch) mit klaren, einfachen Worten verzeichnet, oder sonst von Moses an, von Geschlecht zu Geschlecht überliefert; diese letzten führten den Namen ftbrj" (S. 92); in die zweite Klasse „alle diejenigen Institutionen, die nach der herrschenden Ansicht in dem Geist der mosaischen Gesetzgebung involvirt lagen und sich gelegentlich herausstellten" (S. 93). Diese Klasse wird v.ax 8%o%r]v HD by'ZW min genannt (S. 94.) (Hierunter wären also wohl Einrichtungen David's, Salomo's, Chiskia's rc* Chanuka u* dergl* zu verstehen); die 3. Klasse seien nttpn und nniJ, jene positiven, diese negativen Inhalts. — Es braucht nach dem Gesagten kaum noch.einer Andeutung, um einzusehen, wie hier zwei Klassen in eine zusammengezogen, und eine in zwei Klassen. zertrennt worden. Denn die beiden Theile der ersten Klasse unterscheiden sich, wenn als Eintheilungsgrund das Verhältniß der Gesetze zur Schrift genommen wird, sehr wesentlich von einander, wie schon gesagt40). Ferner ist die 3. Klasse gar nicht unterschieden von der zweiten, und so ist z* B. Qvp ndessen Einführung dem Salomo zugeschrieben wird, (Erub* 54 a) um nicht mehr nH’HINI als irgend eine Takana eines Rabbi z. B. np'HH; daß über beide der Segensspruch gesprochen wird, beruht auf den Grundjätzen pprn b (nicht ppn wie beidemal S. 95 geschrieben wird.) ppn NnniNn pjD-pm.; und fyü b W3DDN *T?DH vvb pDVi. Berach. 19 b. Sabb. 23 a; deren ersteren der Verf* unbilligerweise der 3. Klaffe allein vindicirt^). Daß nun der zweiten Klasse, die wir aber nicht als eine besondere anzuerkennen vermögen, der Name rim 39) Daher auch frnp und xnbn einander gegenübergestellt werden, z. B. Moed katan 3 b. inJ\3 Nrobl ijrj? inw ^rnp. 40) Den besten Beweis hiervon liefert der Verf. selbst weiter unten S. 97 und 98, wo er von dem Verhältniß spricht, in welchem jene Klassen zur Bibelauslegung gestanden. Nämlich die ftVl (1 Kl. 2Abth.) wären nur selten, die prrft (3. Kl.) gar nicht in der heil. Schr. erwartet oder gesucht worden, es waren also „außer denjenigen Gesetzen, die mit deutlichen Worten in der Bibel vermerkt waren (I.Kl. 1 Abth.) nur noch die der zweiten Klasse übrig, die in dieser enthalten sein mußten." Hier sieht man selbst, wie der Verf. seine Klassen zerreißen muß, um zu einem richtigen Verhältniß zu gelangen (Vgl. Anm. 41). Aber auch das selbst begreift man hierbei nicht, wie so die Gesetzezweiter Klasse „den wesentlichen Inhalt der biblischen Gesetzesstellen ausmachen sollten", da doch Niemand daran gedacht, spätere von Propheten und Richtern getroffene Institutionen aus dem Pentat. abzuleiten, wenn nicht zu einer "bloßen jsTDDDK oder witzigem Wortspiel, wie Haman aus Gen. 3, 11 rc. 41) Auch hier können wir aus dem Verf. selbst beweisen, wie ungegründet diese Zertrennung sei. S. 199. Anm* 5 werden soferitische Gesetze als solche bezeichnet, die >,wir der dritten Klasse beigezählt haben, und auch manche aus der zweiten ck. §. 87." 27 *