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Der Orient · 1842-07-02 · Heft 27 (2.7.1842) · p. Seite 215

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 27 (2.7.1842)
Date
1842-07-02
Page
Seite 215 (sequence 13)
Language
German
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„Ihre Aufforderung hierzu, die nie weder an meine Vorgänger, noch in den 13 Jahren meiner Amtsbekleidung an mich ergangen ist, mußte mich um so mehr befremden, als mich eigne. Erfahrung von dem geringen Eindruck eines Vortrags überzeugte, der Stellen aus dem Talmud zum Thema hat, und wie sehr selten ein solcher seinen Zweck, die Zuhörer durch Erklärungen und Ermahnungen zu erbauen, andächtig zu stimmen, und auf die Größe und Erhabenheit unsers Glaubens hinzuweisen, erreicht." „Da es aber keincsweges das Amt eines Rabbiners noch weniger meine Absicht ist, durch leeres inhaltloses Wortgepränge mir Zuhörer zu verschaffen und zu unterhalten, so kann ich mir nur an jid mD'lS 'DJ halten, was auch Sie, geehrte Herren, wie ich nicht zweifle, billigen werden." Mit vollkommenster Hochachtung ergebenst Breslau 30. Mai 1834. (gez.) S. A. Liktin. Dieses unerwartete und befremdliche Schreiben beantwortete der Vorstand in den Hauptpunkten folgendermaßen: Euer Wohlehrwürden re. geehrte Zuschrift vom 30. v. Mts., enthaltend die Erwiederung auf den in Betreff der (nicht allwöchentlich, sondern lautStatutenvon vier zu vier Wochen zuhaltenden Vorträge) an Dieselben gerichteten Wunsch, ist für unsere theilnehmende Verwendung s o unbefriedigend und ungenügend , daß wir dadurch veranlaßt werden, uns folgende Gegenbemerkungen zu erlauben. Der Eingang ihrer geehrten Mittheilung beginnt vorweg mit der bündigen Erklärung: „daß es von keinem Rabbiner irgend einer bedeutenden Gemeinde gefordert werde, wöchentlich Vorträge zu halten, wonach auch Sie hiezu sich nicht für verpflichtet halten;" eine Erklärung, wodurch das Verlangen der Gemeinde zwar auf die einfachste Meise zurückgewiesen, aber kemesweges erledigt ist. Denn abgesehen davon, daß die hiesige Gemeinde durch eigene Bedeutsamkeit selbstständig genug ist, um in dieser Hinsicht keines andern Vorbildes zu bedürfen, bedünkt es uns vielmehr, daß ein frommes löbliches Verlangen in seinem Streben nicht nur durch keine beschränkenden Rücksichten gehemmt, sondern vielmehr gefördert werden müsse, und ein solches Abweichen von der Regel dem geistlichen wie dem weltlichen Vorstände nur zu rühmlicher Auszeichnung gereichen könne. In Verfolg Dero geehrten Bemerkungen belieben Dieselben ferner Ihre Versagung dadurch zu motiviren: „das; weder ihre Vorgänger, noch Sie selbst eine ähnliche Aufforderung bekommen." Was die unterbliebenen Ermahnungen unserer Vorgänger im Amte anbelangt, so wollen wir dieselben weder gut heißen, noch tadelnd uns hierüber aussprechen, da ein vergangenes Verfahren längst abgetretener Männer als abgeschloffen zu betrachten ist, und jede Beurteilung ihrer Beweggründe (worunter vielleicht das damalige Vermissen eines paffenden geräumigen Locales zu rechnen wäre) unzulässig macht. Daß aber w i r dies bis jetzt unterlassen haben, ist einzig in d e m Umstand zu suchen, weil die unmittelbare Wahrnehmung eines Gegenstandes religiöser Beschaffenheit eigentlich nicht in dem Bereich des Verwaltungsberufes liegt, da die Seelsorge der Gemeinde-Mitglieder Ihrer alleinigen Beaufsichtigung anvertraut ist, weshalb wir uns auch jetzt nur durch den gebietenden Drang der Zeit hierzu haben bestimmen lassen können. In Betreff des am Schluffe Dero geehrten Schreibens nur angedeuteten, aber nicht näher bezeichneten Citats, müssen wir uns jeder Bemerkung enthalten, da es auf dem, von Ew. Wohlehrwürden bezogenen Pag. 83 mehrere Erläuterungen biblischer Stetten gibt, die unfern Antrag eher bekräftigen, als ihm hinderlich werden sollten. Sehr leid sollte es uns jedoch chun, wenn Dieselben die auf gedachtem Blatte vorkommende Erörterung des -gO und gemeint haben möchten, da Ew. Wohlehrwürden zwar mit Recht sich über den verringerten Sinn für talmudische Disputationen, aber nicht über mangelnde Theilnahme an moralischen Vorträgen zu beklagen haben; da unsere Gemeinde-Mitglieder gottlob nicht zu den verderbtesten gehören; und wenn dies, welches der Himmel bewahre, wirklich der Fall wäre, die Gewährung unseres ausgesprochenen Wunsches hierdurch nur noch gebietender wird. Ew. Wohlehrwürden gütiger Beantwortung entgegensetzend, zeichnen mit Hochtung Breslau den 3. Juni 1834. Das Ober-Vorsteher-Eollegium der hiesigen Israeliten-Gemeinde. Auf dieses S ch r e i b e n des Vorstandes har H err R. Tiktin gar nicht weiter geantworte t. Und so unterblieben die pflichtmäßigen Vorträge nach wie vor. In der Gemeinde aber war das Verlangen nach solchen belehrenden und erbauenden Vorträgen von Jahr zu Jahr lebendiger geworden. Es vereinigten sich daher im Jahre 1838 hundert und zwanzig der achtbarsten Mitglieder zu dem Entschlüsse, den Vorstand zu ersuchen, daß, nötigenfalls aus ihre Kosten, ein Gemeinderedner angestellt werde. Der Vorstand nahm das unterm 21. Febr. eingereichte Gesuch der 120 Mitglieder mit verdienter Anerkennung auf, und beschloß einstimmig, daß „in Erwägung, daß das jetzt bestehende Rabbi nats-C ollle g ium den demselben laut Statuten §§, 72 — 78 obliegenden Pflichten bis jetzt weder nachgekommen, noch nachzukommen im Stande ist, baldmöglichst an unsere Gemeinde ein Rabbinats-Affeffor (jv,-|) berufen werde, welcher außer den amtlichen Functionen eines Dajan das Abhalten deutscher Religions-Vorträge in den Synagogen übernimmt." Auf diese Weise suchte der Vorstand des Jahres 1838 die von Herrn Tiktin 4 Jahre früher entschieden verweigerten religiösen Vorträge der nach solchen Vorträgen verlangenden Gemeinde zu verschaffen, und zeigte seinen Beschluß Herrn Tiktin, welcher (unterm 1. März) der Anstellung eines Gemeinderedners als „einer Neuerung, die ffd; mit den Prinzipien unserer Religion keinesweges verträgt," seine Beistimmung versagte, am 22. März mit Hinweisung auf seine frühere Verweigerung der Abhaltung von Religionsvorträgen unter Anderm mit folgenden Worten an: „Es kann unsere Absicht nicht sein, Ew. Wohlehrwürden von dieser individuellen, wenn gleich von den Urrheilen vüler streng religiösen Rabbiner abweichenden An-

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