Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1842)
- Date
- 1842-07-02
- Page
- Seite 216 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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216 sicht zu entfernen; ww sehen uns jedoch veranlaßt, obwohl -mit dem größten Bedauern Ew. Mohlehnvürden zu erkennen zu geben, daß wir uns kemesweges mit der von Ew» Wohlehrwürden nur -im Allgemeinen und ohnp weitere Gründe aufgestellten Behauptung rinverstanden erklären können. Als Repräsentanten der Gemeinde müssen wir das Interesse derselben überall und insbesondere da, wo es auf eine unwiderlegbare gerechte Weise von uns in Anspruch genommen wird, wahrnehmen, und wir glauben, gestützt auf die Autorität der sachkundigsten und frommsten Rabbiner in vielen Gemeinden des deutschen und des preußischen Vaterlandes, weder unserm Gewissen noch unserer Religion auf irgend eine Weise zu nahe zu treten, vielmehr die religiöse Wohlfahrt unserer Gemeinde- Mitglieder auf das Beste zu fördern, wenn wir einen mit Ew. Wohlehrwürden nicht im Einklänge stehenden Beschluß gefaßt haben, von welchem wir Wohldieselben durch beiliegende Abschrift in Kenntniß zu setzen nicht verfehlen wollen." Es 'ist sicherlich höchst betrübend, wenn ein Gemeinde- Vorstand gezwungen ist, ihrem geistlichen Beamten aus solche Weise gegenüberzutreten. Aber war es nicht Herr Tiktin selbst, der ihn dazu zwang? Er selbst wollte die allgemein gewünschten und von den Statuten vorgeschriebenen Vorträge nicht halten; einen Beamten für diese Vorträge anzustellen, hielt er für eine unzulässige Neuerung; Gründe gab er weder für das eine noch für das andere an: zwang er auf diese Weise nicht den Vorstand, seinen Widerspruch unbeachtet zu lassen, um durch Berufung eines Dajan die Lücken, welche Herr Tiktin mit Wissen und Wollen in den statutarischen Rabbinatsfunctionen ließ, nach Möglichkeit auszufüllen? Auf den entschiedenen Widerspruch des Rabbiners folgten bekanntlich Denunziationen von 4 Gemeinde-Mitgliedern gegen den Vorstand über 'beabsichtigte Neuerungen. Diese Denunziationen wandten sich, nachdem ein Dajan statutenmäßig, und zwar mit 56 Stimmen unter 57, gewählt worden war, von dem Vorstande ab auf den neugewählten Beamten, und verhinderten durch die deshalb bei den Behörden veranlaßten Untersuchungen fast 2 Jahre lang den Amtsantritt desselben. Als endlich die beiden Hohen Ministerien der Geistlichen Angelegenheiten und des Innern die Unwahrheit aller von den Denunzianten angebrachten Beschuldigungen erkannt hatten, als dem Gewählten von des Hochseligen Königs Majestät das preußische Bürgerrecht verliehen worden war, als der neue Beamte auch zu Anfänge des Jahres 1840 statutenmäßig als Rabbinats-Assessor oder zweiter Rabbiner in sein Amt eintrat, und als dievier Denunzianten auf ein erneuertes Gesuch bei den Hohen Ministerien um Revision der ganzen Angelegenheit nachdrücklich und ernst zur Ruhe verwiesen worden waren; als hiernach Alles soweit gediehen war, daß ein Widerspruch gegen den zweiten Rabbiner, unmöglich schien: — da erhob Herr R. Tiktin seine Opposition, indem er erklärte, „er erkenne den neuen Beamten als Mitglied des Rabbinats-Collegiums nicht an und werde auch nie mit ihm gemeinschaftlich eine rabbinische Function verrichten." (Fortsetzung folgt.) Kirchliche (5u ri o fa. Einem Kreisrabbiner in Böhmen, der sich bei seinen kirchlichen Funktionen eines der Klerikaltracht katholischer Geistlichen ähnlichen Ornats bisher bediente, wurde in Folge der hierüber erhobenen Beschwerde durch Erlaß des k. k. löhmifchen Guberniums der Gebrauch einer solchen Tracht für die Folge aufs strengste untersagt. Eine solche Demüthigung ist so manchem unsrer jüngern diplomirten und patentirten Rabbiner zu gönnen, die sich blos in Äußerlichkeiten gefallen, und nicht einsehen, daß die dem Diener der Religion gebührende Ehrfurcht nur durch eine würdige Persönlichkeit und förderliche Amtsthätigkeit, nicht aber durch die geistliche Kutte zu erlangen sei. „L’habit ne fait pas ie meine“.— Unter den theologischen positienes, die ein Kandidat zur Erlangung der theologischen Doctorwürde bei.der katholischen Fakultät an der Universität zu Prag verteidigte, findet sich auch eine, die so lautet: „Modernus Judaismus infidelitatis notam habet“. Wir müßten uns wundern über eine solche Behauptung, würde es uns nicht aus den übrigen Thesen klar, daß der Herr Doctorandus eben.so wenig das moderne wie das alte Iudenthum kennt. Bibliographie. Was tröstet uns beim Heimgange des guten Fürsten? Predigt üb. 2 Ehr. 32, 33. Gehalten zur Gedächtnißfeier des hochseligen Großherzogs Paul Friedrich bei dem Trauergottesdienste in der Synagoge zu Güstrow und in den Druck gegeben von Dr. M. L o ewe. Güstrow, 1842. 8. 3* Ngr. Die Cultus-Ordnung der Juden in Preußen, vorgeschlagen in Uebereinstimmung mit andern jüdischen Theologen und dargestellt von Dr. I. A. Frankel. Frkf. a/O. 1842. 8. 5 Ngr. 8eeond Coup d’Oeil sur l’administration de M, Hey mail, Commissaire survaillant de la Communaute israelite de Lyon, delegue du Consistoire de Marseille, par S. Levy. Lyon, 1842. 8. Auch einige Worte über das neue Gebetbuch im Hamburger Tempel von M. Löwengard (Rabb. in Jebenhausen im Würtembergischen). Tübingen 1842. 8. Lud. Fr. Fues. Von demselben erschien vorigen Jahres: Beiträge zur Kritik der Reformbestrebungen in der Synagoge von Juda Leon (M. Löwengard). Stuttgart, 1841. 8. — Perfonalchronik und Miseellen. Verlag von C. L. Fritz sch e. Druck von I. H. Na g ell