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Der Orient · 1842-07-02 · Heft 27 (2.7.1842) · p. Seite 213

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 27 (2.7.1842)
Date
1842-07-02
Page
Seite 213 (sequence 9)
Language
German
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213 der größten körperlichen Tätigkeit zwischen dem Anfänge des löten und der Vollendung des 45sten Lebensjahres^ Es ist hiernach hauptsächlich die Kindheit, worin die Sterblichkeit unter den Juden sehr viel geringer ist, als unter den Christen, und hier ist wiederum der Unterschied am größten bei den .Todtgebornen und den im ersten Lebensjahre Verstorbenen. (Fortsetzung folgt.) Böhmen. Böhmisch -Leip pa, 22. Mai. In einem an die Nedaction dieser Blatter gelangten Privatschreiben des hebräischen Lehrcmstalts-Comit6s erklären die Mitglieder derselben, die gegen den Lehrer Neuburger in Böhmisch-Leippa im Orient Nr. 52 v. I. geführten Beschwerden als gegründet und die ihm zur Last gelegten Jntriguen als wahr und sactisch nachzuweisen. Zugleich statten sie dem Verfasser jenes Artikels ihren innigsten Dank ab für die edle Freimüthigkeit, mit der er zu Gunsten der. hebräischen Lehranstalt das Wort geführt. Hingegen erklären sie die von Neuburger in seiner Erwiederung Nr. 16 des Orients l. I. angeführte Berühmung einer Gehaltszulage als problematisch und daher jedenfalls als zu voreilig. In dem für die Oeffentlichkeit durchaus nicht bestimmten Pcivatschreiben an die Red., das ich aber hier im Interesse der Sache mittheile, heißt es: „Obgleich wir uns nicht genügend befähigt halten, in öffentliche Verhandlungen uns einzulassen, finden wir uns dennoch vom Gefühle der Wahrheit aufgefordert, hinsichtlich des in Ihrem geschätzten Blatte dem Orient Nr. 52 v. I. Artikel Böhm.-Leippa gegen den hiesigen Lehrer Neuburg gerichteten Aufsatzes und der von demselben unterm 14. März!. I. Nr. 16 erschienenen Rechtfertigung, der gerechten Sache das Wort zu führen. Indem wir dem uns unbekannten Herrn Referenten des in Rede begriffenen Artikels Nr. 52 für die öffentliche Wortführung zu Gunsten der das sammtliche Judenthum berührenden hebräischen Schulanstalts-Verbesserung den wärmsten und herzlichsten Dank erstatten, erklären wir gleichzeitig der strengsten Wahrheit, getreu, daß die von demselben gegen Hrn. Neuburg geführten Beschuldigungen begründet und faktisch nachzuweisen sind, und ohne uns in umständlichere Auseinandersetzung dieses Gegenstandes vorläufig einzulassen, bemerken wir, daß wir in Betreff der Gehaltsverbesserung, deren sich Hr. Neuburg schon vornherein -rühmt, ein Näheres zur öffentlichen Kenntniß bringen werden, wenn die in der hiesigen Gemeinde beabsichtigte nothwendige Verbesserung des deutschen Schulunterrichts, von welcher obige Gehaltsverbesserung hauptsächlich bedingt ist, in seine Wirksamkeit getreten flirr wird. Die Comite-Mitglieder. Jakob Mautner. Israel I. Altschul. Bernard Altschul. Salomon Gans." Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Das Rabbinats- und Obervorsteher- Collegium in Breslau. (Fortsetzung von Nr. 24.) 5) Endlich hat Herr R. Li kt in, obgleich er nach frommen und ehrwürdigem Brauch als erster Rabbiner auch erster Vorsteher der hiesigen Kranken-Verpflegungs-Anstalt ist, gleichwohl ohne alle Rücksicht hierauf wie auf §* 75 der Statuten, niemals SterbendenTrost zugesprochen und von Kranken auch nur die ihm persönlich Befreundeten und Nahestehenden besucht. Es ergiebr sich demnach, daß Herr R. Liktin innerhalb des Zeitraumes von sechzehn Jahren, da die Statuten unserer Gemeinde' in Kraft sind, nicht eine einzige der von denselben festgesetzten Am tsv erpflichtungen eines ersten Rabbiners erfüllt hat. Wie sollten wir uns nun den eigenthümlichen Zustand erklären, daß jemand sechzehn. Jahre, lang als erster Rabbiner gegolten hat und besoldet worden ist^ ohne doch die Amtspflichten eines ersten Rabbiners zu erfüllen? Es war möglich,., daß. Herr R. Li kt in,, weil, er bereits einige Jahre vor Einführung der Statuten an unserer Gemeinde fungirte, durch die später erfolgten. Bestimmungen dieser Statuten nicht.. verpflichtet werden konnte. Mußte man auch glauben,, daß religiöse Funktionen,, wie die von den Statuten geforderten, auch ohne besondere juristische Verpflichtung. von jedem gewissenhaften und mit seinem Amte es

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